Als Hartz IV-Empfänger:in muss man dem Jobcenter an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung stehen. Ein klassischer Urlaub, wie Erwerbstätige ihn kennen, ist für sie nicht vorgesehen. Stattdessen kennt das Sozialgesetzbuch (SGB) mit der sogenannten „Ortsabwesenheit“ einen urlaubsähnlichen Anspruch, mit dessen Hilfe sich Leistungsbeziehende „frei“ nehmen können.