Offene Wohnungstür mit Schlüssel im Schloss

Hartz IV-Kürzung nach Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen

Trotz Hartz IV Geflüchtete aufnehmen – für ein Ehepaar aus dem oberbayerischen Miesbach war das eine Selbstverständlichkeit. Ihre Hilfsbereitschaft kommt ihnen aber teuer zu stehen: Das Jobcenter kürzte nach Einzug dreier Ukrainerinnen die Leistungen und ließ sowohl das Ehepaar als auch die geflüchteten Frauen im Regen stehen.

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Ehepaar bekommt Hartz IV-Bezüge gekürzt

Nach wie vor sind Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern auf der Flucht. Wann und ob sie in ihr Heimatland zurückkehren können, ist ungewiss. Daher ist es umso wichtiger, dass Geflüchtete jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten. Das dachten sich auch zwei aus Miesbach stammende Hartz IV-Empfänger. Sie bieten seit Ende März drei geflüchteten Frauen Unterschlupf.

Ordnungsgemäß informierten die Eheleute das Jobcenter über die Aufnahme. Infolgedessen kürzte die Behörde einen Teil des Regelsatzes. Der nunmehr fehlende Betrag könne jedoch ganz leicht durch Asylbewerberleistungen ersetzt werden, erklärte das Jobcenter und leitete die Familie zum Amt für Asylangelegenheiten weiter.

Hinweis: Bislang kein Hartz IV für Geflüchtete

Aktuell haben ukrainische Flüchtlinge keinen Anspruch auf Hartz IV. Sie erhalten stattdessen Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.

Unterkunftskosten müssen nachgewiesen werden

Ganz so einfach war es dann aber doch nicht. Nachdem alle erforderlichen Anträge ausgefüllt und an das Amt geschickt wurden, erhielt das Ehepaar nur eine knappe Antwort: Man könne die Unterkunftskosten nicht übernehmen, da die Belege hierfür fehlten. Die Asylbehörde forderte beispielsweise einen Untermietvertrag.

Den gibt es aber nicht, da die Grundsicherungsempfänger das Zimmer nicht untervermieten, sondern kostenlos zur Verfügung stellen. Einen Monat später sind weder Asylbehörde noch Jobcenter bereit, die fehlenden Beträge auszuzahlen, während der finanzielle Druck auf beide Familien weiter wächst.

Landratsamt verteidigt Kürzung

Dass die Kosten der Unterkunft pro Kopf berechnet würden, sei gängige Praxis und den Leistungsbeziehenden längst bekannt, verteidigte eine Sprecherin des Landratsamtes das Vorgehen des Jobcenters. Solange nicht nachprüfbar ist, in welchem Verhältnis Ehepaar und Geflüchtete zueinander stehen, könne kein Geld fließen. Wer freiwillig Geflüchtete aufnimmt, trage ein hohes Maß an Verantwortung und müsse sich dessen bewusst sein.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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