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Hartz IV: Dürfen Vermittlungsvorschläge abgelehnt werden?

Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist eine der Leitlinien im SGB II. Deshalb ist es Pflicht der Jobcenter, Leistungsbezieher:innen auf passende Jobangebote aufmerksam zu machen. Dabei ignorieren die Behörden jedoch gekonnt die Wünsche und Möglichkeiten der Hartz IV-Empfänger:innen. Das Interesse an einer sauberen Statistik scheint größer zu sein. Darf man sich gegen unzumutbare Vermittlungsvorschläge wehren?

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Die Mitwirkungspflicht bei Vermittlungen

Einen Bewerbungszwang im buchstäblichen Sinn gibt es nicht. Allerdings haben Sie als Hartz IV-Empfänger:in eine sogenannte Mitwirkungspflicht: Sie müssen alles in Ihrer Macht stehende tun, um aus der Erwerbslosigkeit herauszukommen. Vermittlungsvorschläge nicht anzunehmen, kann eine Verletzung dieser Pflicht darstellen und in einer Sanktion enden.

Hinweis: Gleiche Pflicht für Aufstocker:innen

Aufstocker:innen unterliegen trotz Erwerbstätigkeit den gleichen Mitwirkungspflichten wie arbeitslose Leistungsempfänger:innen. Sie können unter Umständen aber Vermittlungsangebote leichter ablehnen, falls diese mit ihrem Beruf unvereinbar sind.

Dann können Vermittlungsvorschläge abgelehnt werden

Auf den ersten Blick sieht es für Hartz IV-Empfänger:innen also nicht gut aus. Das Ablehnen von Jobangebote stellt ein Risiko dar. In bestimmten Situationen kann ein „Nein“ allerdings gerechtfertigt sein – ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

Das Stichwort hier: Unzumutbarkeit. In § 10 SGB II ist gesetzlich geregelt, wann Leistungsempfänger:innen Jobangebote nicht annehmen müssen. Ist sie oder er beispielsweise körperlich, seelisch oder geistig nicht dazu in der Lage, bestimmte Berufe auszuüben, kann von einer Bewerbung auf die entsprechende Stelle abgesehen werden.

Hinweis: Unzumutbarkeit gilt auch für Maßnahmen

Die Unzumutbarkeitsregel nach § 10 SGB II gilt nicht nur für Vermittlungsvorschläge, sondern auch für Maßnahmen der Jobcenter und Arbeitsagenturen.

Anderer Beruf ist zumutbar

An die Unzumutbarkeit sind jedoch hohe Anforderungen geknüpft. So kann man beispielsweise nicht mit der Begründung ablehnen, dass die neue Stelle schlechter vergütet ist oder man einen völlig anderen Beruf als bisher ausüben soll. Stattdessen müssen wirklich triftige Gründe für eine Befreiung vorliegen. Das Gesetz führt hier beispielhaft die Pflege eines nahen Angehörigen oder fehlende Betreuungsmöglichkeiten für ein Kind an.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

8 Antworten auf „Hartz IV: Dürfen Vermittlungsvorschläge abgelehnt werden?“

  1. Guten Tag,
    ich habe vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschläge bekommen, kann ich diesen ablehnen, da ich noch 5 Monate einen Deutschkurs besuche. Können die Jobcenter Sanktionen gegen mich verhängen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Gosia

    1. Hallo Bednarek,
      Vermittlungsvorschläge sollten Sie grundsätzlich ernst nehmen. Immerhin steht beim Bürgergeld im Vordergrund, Ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich zu beenden. Suchen Sie das Gespräch zu Ihrem Sachbearbeiter, möglicherweise finden Sie eine Lösung.
      Viele Grüße

  2. Kann das Jobcenter sanktionieren wenn ein Vermittlungsvorschlag am 28.06 mit Rechtsbelehrung erstellt wurde, jedoch mit dem Beschluss der Sanktionsaussetzung des Bundestages ab dem 01.07 in Kraft tritt?

    1. Hallo Tom,
      zu einer Sanktion aufgrund von Pflichtverletzung kann es nicht kommen.
      Viele Grüße

  3. Hallo, Ich bin ALG 2 Empfängerin und habe einen Vermittlungsvorschlag für 5 Wochen Arbeitszeitraum 20.06.22 – 31.07.22 bekommen. muss ich mich wirklich darauf bewerben? Ich will ja arbeiten aber längerfristig. Danke im voraus

    1. Hallo Nadine,
      ja, das sollten Sie, da es anderenfalls zu Sanktionen kommen kann.
      Viele Grüße

  4. Hallo guten Tag,
    Ich bin ALGII Empfänger, und Arbeite als Freiberufler für ein Unternehmen Nebenbei. Ich kann meine Arbeitszeiten selbst frei gestalten, da ich als Kleinunternehmer bin. Das weiß auch der Job-Center. Ich musste einen sogenannten EKS-Plan erstellen, und immer meine Monatlichen Provisionszahlungen da legen. Jetzt bekomme ich auf einmal Vermittlungsangebote per Post von der Agentur zugesendet. Kann ich das ablehnen??Das ist meine Frage

    1. Hallo Walter,
      oberstes Ziel des Jobcenters ist es, Sie aus der Hilfebedürftigkeit herauszubekommen. Ist eine passende Stelle verfügbar, mit der das erreicht werden kann, müssen Sie sich darauf auch bewerben. Ablehnen dürfen Sie nur, wenn Sie einen triftigen Grund haben – die angebotene Stelle beispielsweise unzumutbar ist.
      Viele Grüße

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