So gut wie jede*r Hartz IV-Empfänger*in kennt sie: die Eingliederungsvereinbarung (EGV). Schließlich ist sie fast immer der erste Berührungspunkt zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten. Doch was passiert, wenn es keine EGV gibt? Erwachsen für Hartz IV-Empfänger*innen daraus Nachteile?