Heizkostennachzahlung

Heizkostennachzahlung – Antrag auf Übernahme stellen

Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung des Vermieters kann es zu Nachzahlungsforderungen kommen. Diese muss oft das Jobcenter übernehmen. Auf unserer Website finden Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten.

Neben dem Hartz 4-Regelsatz zahlt das Jobcenter auch Ihre Kosten der Unterkunft. Dazu gehören Miete und Heizkosten. Die Heizkosten zahlen Sie in der Regel monatlich als Pauschale an Ihren Vermieter. Meistens sind sie in den Nebenkosten enthalten.

Strom gehört nicht zu den Kosten der Unterkunft

Anders sieht es bei den Stromkosten aus. Bei den Kosten für Strom muss das Jobcenter keinen gesonderten Betrag an Sie auszahlen. Den monatlichen Abschlag müssen Sie aus dem Regelsatz begleichen. Der Strom-Abschlag ist im Posten “Wohnen, Energie & Wohninstandhaltung” enthalten, für den 2020 im Regelbedarf 38,32 EUR vorgesehen sind. Das bedeutet, dass Strom-Rückzahlungen Ihnen gehören – aber auch, dass Sie Nachzahlungen aus Ihrem Regelsatz begleichen müssen.

Heizkostennachzahlungen zahlt das Jobcenter

Sind die Kosten für Ihre Heizung höher ausgefallen, als im Mietvertrag veranschlagt, erhalten Sie eine Nachzahlungsaufforderung von Ihrem Vermieter. Diese Nachzahlung wird vom Jobcenter übernommen. Wenn das Jobcenter vermutet, dass Sie mutwillig oder fahrlässig mehr Heizkosten verbraucht haben als nötig, darf es Sie zur Kostensenkung auffordern. Dann muss es Sie zu den möglichen Gründen befragen, die für die hohen Heizkosten verantwortlich sind. Es muss also ermittelt werden, ob die Kosten konkret angemessen sind oder auf unwirtschaftliches Heizverhalten zurückzuführen sind.

Hinweis: Ausnahme, wenn Richtwerte deutlich überschritten sind

Eine Ausnahme von dieser Regel besteht nach aktueller vereinzelter Rechtsprechung nur dann, wenn die Richtwerte deutlich überschritten sind, also mind. 50% über den abstrakten Angemessenheitswerten liegen. In dem Fall darf wohl auch ohne Kostensenkungsverfahren abgesenkt werden.

Allerdings müssen höhere Heizkosten nicht Ihre Schuld sein. War der letzte Winter beispielsweise besonders kalt, mussten Sie zwangsläufig mehr heizen als angedacht. In diesem Fall darf das Jobcenter nicht von Ihnen verlangen, dass Sie die Kosten selber tragen.

Antrag online erstellen & Übernahme beantragen

Damit das Jobcenter Ihre Heizkostennachzahlung übernimmt, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen können Sie digital auf unserer Website erstellen und sich per E-Mail zuschicken lassen. Dann müssen Sie ihn nur noch ausdrucken, unterschreiben und inklusive der Nebenkostenabrechnung des Vermieters beim Jobcenter einreichen.

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Jobcenter haben und es sich weigert, Ihre Heizkostennachzahlung zu übernehmen, helfen unsere Partneranwälte gern. Sie prüfen Ihren Bescheid und legen Widerspruch für Sie ein – kostenlos.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

36 Antworten auf „Heizkostennachzahlung – Antrag auf Übernahme stellen“

  1. Hallo
    Habe eine Wahnsinnige Rechnung über Gas Nachzahlung bekommen von 900€
    Zahlt das Amt diesen hohen Betrag
    Beziehe Bürgergeld

    1. Hallo Alexa,
      reichen Sie die Nachzahlung beim Jobcenter ein und beantragen Sie die Übernahme. Sofern die Nachzahlung als angemessen bewertet wird, sollte diese auch übernommen werden.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag,
    ich möchte auch Danke sagen, für die sehr Hilfreichen antworten. Von mir auch eine Frage zu der Heizkostenabrechnung 2021, Nachzahlung. Diese habe ich erhalten 16. 09. 2022 und mit Antrag beim Job Center eingereicht am 30. 09. 2022 gleichzeitig habe ich mich auch zum 30. 09. 2022 abgemeldet vom Job Center.
    Weil ich ab 01. 10. 2022 im Rentenbezug bin, jedoch im November “Hilfe zum Lebensunterhalt” bei meinem Sozialamt beantragen musste.
    Die Nachzahlung sollte mit der Miete zum 01. 11. 2022 an den Vermieter überwiesen werden.
    Das Job Center teilt mir nun mit, dass die Nachzahlung nicht übernommen wird, weil am 01. 11. 2022 kein Leistungsbezug bestand. Ist dies richtig oder schreibe ich einen Widerspruch?. Erbitte eine Rückantwort und vielen Dank

    1. Hallo Angie,
      beantragen Sie die Übernahme beim Sozialamt. Das sollte für die Übernahme der Heizkosten nunmehr zuständig sein.
      Viele Grüße

  3. Ich habe mich von Jobcenter Leistungen zum 28.02.2022 abgemeldet. Heizkostenabrechnung gekriegt am 11.04.2022 für das Zeiträum ab April 2021 bis April 2022. Nun das Jobcenter hat mein Antrag auf Übernahme abgelehnt mit dem Begründung dass ich per 11.04.2022(Datum das Abrechnung) nicht in Leistungbezug stand… ist das rechtens? Sollten nicht nun 2 Monate abgezogen werden/verrechnet?
    Ich bedanke mich bei Ihnen für die hilfreiche Antwort.

    1. Hallo Anna,
      leider ist das korrekt, ja. Auch wenn sich die Nachzahlung (zum Teil) aus einem Zeitraum ergibt, in dem Sie Leistungen bezogen haben, haben Sie keinen Anspruch auf Übernahme, sofern Sie sich nicht mehr im Leistungsbezug befinden. Entscheidend ist hierbei, ob Sie aktuell hilfebedürftig sind oder nicht.
      Viele Grüße

  4. Hallo also ich habe bei der Heiz und Betriebskostenabrechnung letztes Jahr 508,64€ zurück bekommen,wovon 398,-€ Heizkostenersparnis waren,da mein Sohn und ich auch lieber Mal mit Wolldecken usw. dagesessen sind um Energie zu sparen,zwecks Umwelt und so. Hat uns nur Ärger mit meiner Sachbearbeiterin gebracht.Schriftverkehr hin und her und am Ende wird uns jeder Cent angerechnet! Hast Du eine Sachbearbeitung,der Du besonders sympathisch bist,kannst Du das Guthaben,als Anreiz zum Sparen behalten,wie eine Bekannte von mir!!
    Nicht Jeder bekommt,das was Ihm zusteht.Leider haben die Sachbearbeiter durch den Absatz:” Liegt im Ermessen des Sachbearbeiters” einen enormen Spielraum,von Fall zu Fall große Unterschiede zu machen.Das hat nichts mit Gerechtigkeit mehr zu tun, ist aber durch diesen Absatz vom Gesetz her vollkommen legal! Ich empfehle Jeden,der Hartz4 beantragen muss,alles von einem Anwalt prüfen zu lassen,falls was unklar ist und vor allem auch alles was er dem Jobcenter vorlegen muss,am besten per Einwurf Einschreiben oder per Fax abzuschicken,denn wenn sie Dich schikanieren wollen,behaupten sie auch die Post wäre nicht angekommen!
    Es gibt im Jobcenter wirklich Sachbearbeiter,die sind mit Vorsicht zu genießen,die können Dich so fertig machen ,dass Du nicht mehr weißt was Sache ist.
    Meine hat sogar,trotz Datenschutz,meine Unterlagen,an das Jobcenter meines Sohnes weiter gegeben!

  5. Ich lebe mit meiner Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft, ihr Vater der sehr schwer krebskrank ist, zählt zur Hausgemeinschaft. Stehen uns Heizkosten zu? Die sind im Bewilligungsbescheid, bzw Änderungsbescheid nicht aufgeführt und auf meine Nachfrage hin, habe ich bisher noch keine Antwort erhalten.

    Keine Ahnung ob das jetzt hier her gehört, aber ich hoffe dennoch auf eine Rückmeldung.

    1. Hallo Frau Pietsch,
      Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft (mehr dazu im verlinkten Artikel). Sofern die Heizkosten angemessen sind, werden diese auch vom Jobcenter übernommen. Dennoch rate ich Ihnen dazu, Ihren Bescheid einmal prüfen zu lassen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei, kostenlos versteht sich. Voraussetzung ist, dass Ihr Bescheid nicht älter als ein Monat ist. Findet sich ein Fehler in Ihrem Bescheid, kann ein Widerspruch erfolgen.
      Viele Grüße

    2. Hallo ich habe mich hier mal durchgelesen und dachte mir das ich hier mal meine Frage vllt doch mal stellen sollte.
      Ich bin Arbeiter mit einem verdienst von ca. 1700€netto meine Frau ist Hausfrau bekommt nur Kindergeld, Wohngeld und evtl Kinderzuschlag und wir haben eine öl-zentralheizung. Wir sind jetzt leider in Bedrängnis da wir nirgends 1000l auf Raten bekommen und ich wollte wissen ob da das Jobcenter die Kosten für Heizöl übernehmen kann/muss. Würde mich freuen wen sie mir da weiter helfen könnten 😞

    1. Hallo Hubert,
      sofern das Jobcenter Ihre Nachzahlung als angemessen ansieht, wird diese auch übernommen. Das Jobcenter muss dabei individuell entscheiden, welche Höhe angemessen ist. Unter Umständen kann es aber auch zu einer Ablehnung kommen. In jedem Fall sollten Sie einen Antrag auf Übernahme der Heizkosten stellen. Den finden Sie unter folgendem Link:
      Antrag auf Übernahme der Heizkosten
      Viele Grüße

    2. Hallo!
      Eine Frage: Wir beziehen seit Oktober 2021 ALG 2. Nun kam Januar 2022 eine Heizkostenabrechnung mit Nachzahlung von 600€. Der Abrechnungszeitraum liegt von Mai 2020 bis April 2021. Das Jobcenter sagt es kommt für diese Nachzahlung nix auf, da wir zum Abrechnungszeitraum kein ALG 2 bezogen hatten. Ist das korrekt!?
      Vielen Dank im Voraus!

    3. Hallo Dominique,
      wenn Sie in der Wohnung noch wohnen, muss eine Nachzahlung im Rahmen der Angemessenheit vom Jobcenter übernommen werden. Haben Sie also einen Ablehnungsbescheid, lassen Sie diesen von unseren Partneranwälten zwecks Widerspruch prüfen.
      Viele Grüße

  6. Ich habe eine Nachzahlung für den Abrechnungszeitraum 2018 Gas erhalten. Während dieser Zeit war ich Hartz IV Empfänger. Seit Februar befinde ich mich in einem Arbeitsverhältnis und bin umgezogen…
    Habe ich Anspruch? Denn Sozialamt will die Jahresrechnung nicht bezahlen.

    1. Ich habe mal eine Frage ich bin Hartz-IV-Empfänger und hänge an der Heizung meines Vermieters mit dran der bekommt dieses Jahr im Dezember die Kosten vom Staat finanziert muss ich denn als Hartz IV Empfänger das wieder zurückzahlen wenn ich selber gar keine Rückzahlung bekomme und er es nicht weiterleitet

    2. Hallo Achim,
      kommt Ihnen davon nichts zugute, kann das Jobcenter keine Forderungen an Sie stellen.
      Viele Grüße

  7. Hallo….meine Tochter und ihre 2 Künder leben vom Amt. Sie muss jetzt 900 Euro Gas Nachzahlen. Der Versorger meint, dass da irgendwas nicht stimmen kann, vielleicht Gastherme kaputt/ defekt:(
    Muss das Jobcenter diese Nachzahlung über nehmen?

  8. Ich wusste noch gar nicht, dass es sein kann, dass das Jobcenter Heizkostennachzahlungen zahlt. Vielleicht erkundige ich mich mal bei meiner Sachbearbeiterin. Denn meine Heizkostenabrechnung ist höher ausgefallen, als gedacht.

  9. Ich habe eine Nachzahlung für den Abrechnungszeitraum 2018 Gas erhalten. Während dieser Zeit war ich Hartz IV Empfänger. Seit Februar befinde ich mich in einem Arbeitsverhältnis.
    Habe ich Anspruch?

  10. <hallo
    ich habe im Mai einem Antrag auf hartz 4 gestellt , da mein mann erst zum 1.06. 2018 einen neuen Job hat. Dieser wurde für Mai und Juni bewilligt. Gleichzeitig habe ich einen Antrag auf Kostenübernahme der Nebenkosten gestellt, Dieser wurde abgelehnt , da die Nebenkostenabrechnung mit Datum 23.04.18 ausgestellt wurde, und ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Bezug war. Soll ich Widerspruch einlegen? Oder ziehe ich den kürzeren?

  11. Wie so eigendlich so einen Beitrag, so etwas weiß man doch, wenn man Leistungen bezieht !!
    Weiter hin frage ich mich seit Einführung von HARTZ IV oder ALG II, wie so es keine Broschüre gibt, wo all die Bezieher-innen rechtlich auf geklärt werden ??

    Wenn das so gar Parteien können, wie so können sie das nicht mal in Erwägung ziehen ??
    Es kann nicht sein, das die Behörden dieses nicht machen, welche Rechte die Bezieher-innen haben, wie so müssen es immer die Betroffenen selbst machen ?? Ende der 80ziger haben wir selbst einen Soziallei(D)tfaden heraus gebracht, da mit alle bezieher-innen erfahren das sie auch Rechte haben, und nicht nur Pflichten !!

    In diesem Sinn, es wird langsam mal Zeit, das die Bezieher-inen mal rechtlich aufgekärt werden,

    E. Heeder – Strassenmagazin Verkäufer / Hamburg

  12. Mein Jobcenter verweigert mir regelmäßig die Nachzahlung der Heizkosten, da die Miete, laut Definition des Jobcenters, nicht angemessen ist und ich die Differenz selber tragen muss.

    1. Hallo clara,

      ja da wird es in der Tat etwas komplizierter, wenn denn die Wohnung nicht “angemessen” ist.

      Hier wäre vllt. mal die Angemessenheit zu prüfen, denn viele Gerichte zerreissen die Konzepte die die einzelnen Kommunen vorlegen bezgl. Angemessenheit in der Luft. Aber das wäre eher eine anspruchsvolle Aufgabe für engagierte Anwälte.

    2. Hallo clara,

      ja da wird es in der Tat etwas komplizierter, wenn denn die Wohnung nicht “angemessen” ist.

      Hier wäre vllt. mal die Angemessenheit zu prüfen, denn viele Gerichte zerreissen die Konzepte die die einzelnen Kommunen vorlegen bezgl. Angemessenheit in der Luft.

      Käme im Gegensatz zur Behauptung des JC das Gericht doch zu dem Urteil dass die Wohnung angemessen ist, wäre im Nachgang dann noch der Anspruch auf Nachzahlung der Heizkosten zu prüfen/ ein zu klagen.

      Aber das wäreabsolut eher eine anspruchsvolle Aufgabe für engagierte Anwälte.

  13. Also ich muss immer alles was ich an Heizkissen gespart hatte zurück zahlen. Spätestens im neuen BewilligungSandra fragt das Lebenserwartung danach.

  14. Hallo,
    sehr interessant zu lesen.
    Ich selbst habe auch eine Nachzahlung erhalten, vom Energielieferanten.
    Wie verhält es sich wenn ich getrennt lebend bin, aber in der gemeinsamen Wohnung noch lebe? Miete und Strom und Gas läuft (noch) auf mich, Jobcenter bezahlt mir auch Miete und Gas anteilig? Bekomme ich dann auch zumindest die Hälfte der Nachzahlung übernommen?
    Vielen Dank im Voraus

    1. Kleine Korrektur:
      —>Miete und Strom und Gas läuft (noch) auf mich, Jobcenter bezahlt mir auch Miete und Gas anteilig.<—
      Das Fragezeichen am Ende war falsch.

    1. Hallo Christel,

      in der Regel ja. Da diese Kosten zu den extra aufgeführten Kosten der KDU gehören. In dem Bewilligungsbescheid gibt es den Punkt Heizkosten.

      Anders könnte es evtl. aussehen wenn es sich um Pauschalmiete ( alles inklusive) oder um einen Heizkostenpauschalbetrag dreht.

    2. Habe ich gerade erlebt. Heizkosten gespart ..lieber mal mit decke gesessen wie ständig heizung an ..strickjacke ..usw. es war ne ersparniss von gut 400 €. Ich hab gespart ..nicht das jobcenter ..aber die nehmen das geld. Dann frag ich mich wofür spare ich dann ? Nöö mach ich nicht mehr. Logisch oder ?

    3. Wenn ich meine Jahresabrechnung der Wohnunmg bekam, und die Miete erhöht wurde, und dort ein Guthaben zu sehen war, wurde dieses Guthaben nicht mit angerechnet !! Denn es kommt immer auf die Höhe dieses Guthaben an, denn Sozialgerichte haben schon endschieden, das man dieses geringe Guthaben behalten kann !!

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