obcenter muss 602 EUR für Brille zahlen

SG Berlin entscheidet: Jobcenter muss 602 EUR für Brille zahlen

Wer Hartz IV bekommt und finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung oder Reparatur einer Brille braucht, kann sich auf einige bürokratische Hindernisse einstellen. Das Problem: Krankenkassen zahlen Brillen nicht und eine explizite Regelung des Gesetzgebers fehlt bisher – sodass viele Jobcenter auf stur schalten und Anträge zur Kostenübernahme ablehnen. In einem aktuellen Urteil wurde das Jobcenter Berlin jetzt jedoch zur Übernahme von 602 EUR verurteilt.

Geschrieben von: Julia

Übergangsgeld bei Hartz 4-Lücke

Die Hartz 4-Lücke: Ohne Übergangsgeld droht ein Engpass

Sie haben einen Job gefunden oder die Altersgrenze erreicht und gehen in Rente? Sie freuen sich auf Ihre Freiheit und darauf, dem Jobcenter-Irrsinn endlich entkommen zu sein? Seien Sie trotz Euphorie auf eine wichtige Umstellung vorbereitet: Die Hartz 4-Leistungen werden immer zu Beginn eines Monats überwiesen. Die Rententräger sowie Arbeitgeber überweisen jedoch in der Regel erst zum Monatsende.

Geschrieben von: Julia

Umgangsrecht für Kinder kann größere Wohnung begünstigen

BSG-Urteil: Umgangsrecht für Kinder kann größere Wohnung begünstigen

Sofern die Eltern eines Kindes getrennt voneinander leben, entscheiden mehrere Faktoren über die Höhe der angemessenen Wohnkosten. Das Umgangsrecht für ein Kind bedeutet nicht automatisch mehr Wohnraum, aber kann im Einzelfall durchaus dazu führen. So lautet ein Beschluss des Bundessozialgerichts aus der vergangenen Woche. 

Geschrieben von: Julia

Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?

Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?

Aufgrund eines aktuellen Falles gehen wir heute der Frage nach, ob der Grundsatz „Kinder haften nicht für ihre Eltern“ auch für das Jobcenter gilt. Die Antwort vorweg: Ja! Es gibt keine Haftung seitens der Kinder gegenüber den Eltern, deshalb kann das Jobcenter das Einkommen der Kinder auch nicht anrechnen.

Geschrieben von: Julia

Lange nicht alle Menschen, die berechtigt sind, Sozialleistungen zu beziehen, beantragen sie auch.

Die Angst vor Stigmatisierung bei Bezug von Sozialleistungen

Die Juli-Zahlen, die die Bundesagentur für Arbeit vorlegte, weisen einen leichten Anstieg der Arbeitslosenzahl auf. Im selben Zeitraum sank wiederum die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Das mag ein Hinweis darauf sein, dass die Anzahl der Antragsteller abgenommen hat. Doch was könnte ein Grund dafür sein?

Geschrieben von: Julia

Junge Erwachsene müssen zu Unrecht erhaltene Leistungen nur begrenzt zurückzahlen

Leistungsrückzahlungen gelten für junge Erwachsene nur begrenzt

Wer Leistungen nach dem SGB II zu Unrecht erhalten hat, muss diese für gewöhnlich zurückerstatten. Anders ist das bei Minderjährigen, die während des Leistungsbezuges ihr 18. Lebensjahr vollenden. Jugendliche müssen im Falle eines Rückerstattungsbescheides nur das bei Eintritt ihrer Volljährigkeit vorhandene Vermögen an das Jobcenter zurückzahlen.

Geschrieben von: Julia

Inkassoservice Recklinghausen

Familienkassen dürfen Inkasso-Service nicht wie bisher nutzen

Briefe vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen sind für viele Menschen ein Ärgernis. Manchmal ist nicht ersichtlich, wofür Geld zurückgefordert wird, manchmal werden unzulässige Mahngebühren erhoben, am Telefon bekommt man keine zufriedenstellenden Auskünfte. Die Jobcenter wickeln Ihre Rückforderungen über diesen Inkasso-Service ab, aber auch wenn die Familienkasse Geld von Ihnen zurück haben möchte, bekommen Sie Post von dem Dienstleister. Zumindest so wie das jetzt gehandhabt wird, geht es nicht, das hat das FG Düsseldorf entschieden.

Geschrieben von: Julia