obcenter muss 602 EUR für Brille zahlen

SG Berlin entscheidet: Jobcenter muss 602 EUR für Brille zahlen

Wer Hartz IV bekommt und finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung oder Reparatur einer Brille braucht, kann sich auf einige bürokratische Hindernisse einstellen. Das Problem: Krankenkassen zahlen Brillen nicht und eine explizite Regelung des Gesetzgebers fehlt bisher – sodass viele Jobcenter auf stur schalten und Anträge zur Kostenübernahme ablehnen. In einem aktuellen Urteil wurde das Jobcenter Berlin jetzt jedoch zur Übernahme von 602 EUR verurteilt.

Schmales Budget für Gesundheitspflege

16,09 EUR sind im Regelbedarf von 2019 für Gesundheitspflege enthalten. Mit dem Betrag sollen Hartz IV-Empfänger alle Kosten für ihre Gesundheit bestreiten können. Das klingt machbar. Denn über das Jobcenter sind Hartz IV-Empfänger schließlich krankenversichert. Da könnte man meinen, dass Erwerbslose höchstens mal ein paar Euro Zuzahlung für ein Medikament zahlen müssen – dafür sind 16,09 EUR im Monat gar nicht so schlecht. 

Für einen gesunden Menschen, der höchstens bei einer Erkältung ein bisschen Hustensaft braucht, mag das stimmen. Doch sobald kostspieligere Bedarfe wie Zahnersatz oder Sehhilfen dazu kommen, wird die Situation schwieriger. Eine neue Brille schlägt wie im aktuellen Fall leicht mit ein paar hundert Euro zu Buche – die lassen sich nicht ohne weiteres aus dem Regelsatz ansparen.

Seit Jahren gibt es keine eindeutige Regelung

Das Problem ist nicht neu. Schon 2014 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Kosten für Sehhilfen nicht vom Regelsatz abgedeckt sind und den Gesetzgeber aufgefordert, sich eine Lösung zu überlegen. Leider ist in den fünf Jahren seitdem nicht viel passiert.

Hinweis: Jahrelanger Kampf um Kostenübernahme der Brille

In einem aktuellen Fall holte ein Hartz IV-Bezieher zunächst Kostenvoranschläge ein und beantragte dann 2016 die Kostenübernahme für seine Brille beim Jobcenter. Er wurde abgewiesen. Gegen die Entscheidung legte er Widerspruch ein und wurde wiederum abgewiesen. Anfang 2017 entschied er sich zur Klage gegen den Widerspruchsbescheid und bekam am 28.08.2019 Recht, wie Harald Thomé berichtet.

Gericht: Jobcenter muss Brille aus Vermittlungsbudget zahlen

Das Gericht entschied, dass das Jobcenter die Kosten aus dem Vermittlungsbudget zahlen muss. Das Jobcenter hatte argumentiert, der Mann könne Bürotätigkeiten auch ohne Brille durchführen, deswegen sei die Brille nicht nötig, um ihn in einen Job vermitteln zu können. Das ließ das Gericht nicht gelten. Der Mann müsse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar sein, und das sei er nur mit Brille. Das Jobcenter muss die 602 EUR nun erstatten.

Unterschiedliche Entscheidungspraxis: So gehen Sie vor

Das Urteil zeigt, wie die uneindeutige Rechtslage Ungleichbehandlungen schafft. Ein anderer Antragsteller hatte 2018 ebenfalls bei einem Berliner Jobcenter eine Brille beantragt – ihm wurden ohne viel Federlesens 230 EUR bewilligt. Bis eine klare Vorschrift vorliegt, brauchen Betroffene einen langen Atem. Wer Hartz IV bekommt und Geld für eine Brille oder die Brillenreparatur braucht, kann wie folgt vorgehen: 

  • Brille beim Jobcenter aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der aktuelle Fall lässt hier die größten Erfolgsaussichten vermuten.
  • Brillenreparatur als Zuschuss gemäß § 24 SGB II beantragen. In einem BSG-Urteil von 2014 steht, dass Kosten für Sehhilfen nicht im Regelsatz enthalten sind, entsprechend sollten sie gemäß § 24 SGB II zusätzlich (und nicht als Darlehen) übernommen werden.
  • Brille beim Sozialamt beantragen. Entweder als Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII (dieser Paragraph ist so etwas wie eine allgemeine Härtefallregelung für alle möglichen Schwierigkeiten) oder als Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII. Anträge sind aber nur manchmal erfolgreich. Beide Wege stehen auch ALG II-Beziehern offen

 

Quellen:

Urteil Sozialgericht (SG) Berlin

Jobcenter Berlin Spandau

Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „SG Berlin entscheidet: Jobcenter muss 602 EUR für Brille zahlen“

  1. DANKE MACHT WEITER SO DENN BEI BERATUNGSSTELLEN VON HARTZ IV SIND ES MEISTENS WELCHE DIE IM JOBCENTER SELBER SITZEN KANN ICH SOGAR BEWEISEN

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