Je nachdem, welche Informationen in Kontoauszügen enthalten sind, dürfen bzw. müssen Jobcenter Kontoauszüge zehn Jahre lang speichern. Das entschied in der vergangenen Woche das Bundessozialgericht. Geklagt hatte eine Frau, die schon seit 2013 keine Leistungen vom Jobcenter mehr bekommt.
Jobcenter verlangen zu Recht oft Vorlage von Kontoauszügen
Wer Sozialleistungen will, muss nachweisen, dass er sie auch wirklich braucht – so viel ist klar. Um zu überprüfen, ob jemand wirklich bedürftig ist, darf das Jobcenter deswegen Kontoauszüge fordern.
Hinweis: Darf das Jobcenter meine Kontoauszüge verlangen?
Um den Umgang mit Kontoauszügen gab es in der Vergangenheit öfter Streit. Der aktuelle Stand ist: Die Jobcenter dürfen immer die Vorlage von Kontoauszügen fordern. Sie dürfen aber nur Kontoauszüge behalten (zur Akte nehmen), die Informationen enthalten, die wichtig für die Bewilligung sind. Das sind beispielsweise Kontoauszüge, die wichtige Daten enthalten oder aus denen die Höhe von anzurechnendem Einkommen hervorgeht.
Klägerin verlangte Löschung von Kontoauszügen
Die Frage im aktuellen Fall war aber: Wenn das Jobcenter die Kontoauszüge einmal hat, wie lange darf es sie dann behalten? Geklagt hatte eine Frau, die von 2011 bis 2013 Leistungen vom Jobcenter bekommen hatte. Ihre finanzielle Situation hatte sie dem Jobcenter mit Kontoauszügen nachgewiesen, wollte aber, dass ihre Kontoauszüge danach gelöscht werden.
Das Jobcenter stimmte zu, die Kontoauszüge zu löschen, die keine Informationen zu Einkommen enthielten, weigerte sich aber die restlichen Auszüge auch zu löschen. Schließlich wären Korrekturen noch zehn Jahre lang möglich.
Erste Instanzen wiesen Klage ab
Also klagte die Frau vor dem Sozialgericht Cottbus. Dort wurde ihre Klage abgewiesen. Auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gab dem Jobcenter Recht. Ein Löschungsanspruch vor Ablauf von zehn Jahren bestehe nicht.
Die ehemalige Hartz 4-Empfängerin hatte mit Regelungen aus dem zehnten Sozialgesetzbuch argumentiert. Das Bundessozialgericht stützte seine Entscheidung nun aber auf das Datenschutzrecht, konkret § 17 DSGVO.
Recht auf Vergessenwerden nur bei unrechtmäßiger Datenerhebung
Dieser Paragraph beinhaltet das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Das greife aber nur, wenn die Daten schon “zu Beginn unbefugt verarbeitet wurden oder die Befugnis zur weiteren Speicherung inzwischen weggefallen ist,” so das BSG. Das sei hier aber nicht der Fall.
Quellen:
- Bundessozialgericht
- Sozialgesetzbuch X (SGB X)
(Paragraphen, mit denen die Klägerin argumentiert hatte) - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
(Urteilsbegründung des BSG)
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Ich finde es beschämend, dass Harz V Empfänge des Betrugs beschuldigte werden.Es gibt nämlich auch ein Gesetz,das jeder Bürger ein Sparguthaben behalten darf ohne,dass der Staat dies wegnehmen kann.Es werden die Reichen unterstützt aber nicht die Armen und Rentner.Mit dieser Haltung der Behörden werden Menschen bewusst zu Psychisch
Kranken–oder Alkoholikern gemacht.Das führt zu hohen Kosten im Gesundheitswesen und zu Obdachlosigkeit -Verwahrlosung- Menschen zweiter Klasse,unsere Politiker leben in saus und braus und haben keine Ahnung davon was es heißt Joblos zu sein.Verarmt ,da wird ein Steak zu Weihnachten,was angespart würde zu einem Hilight.
Harz 4 hat mir im September das letzte mal Geld gegeben weil mein Sohn angefangen hat zu lernen und weil ich zu viel zwischen März und August verdient habe, aber jeden Monat mein lohnzettel abgegeben habe, wurde trotzdem nicht kontrolliert und jetzt soll ich über 400 nachzahlen, dürfen die das
…ick will einfach nur “danke” sagen…und bitte weiter so, ich brauche euch!
…liebe Grüsse aus Kreuzberg…euer Torsten