Eine Mieterhöhung dem Jobcenter mitteilen?

Muss ich dem Jobcenter eine Mieterhöhung mitteilen?

Eine unserer Leserinnen auf Facebook hat von ihrem Vermieter eine Mieterhöhung bekommen. Muss sie das jetzt dem Jobcenter mitteilen? Und was passiert dann? Können ihr daraus Nachteile entstehen? Diese Frage beantworten wir gerne.

Muss das Jobcenter wissen, ob meine Miete erhöht wird?

Frage: Hallo, habe mal eine Frage. Habe zum 01.06. 20 eine Mieterhöhung um 50 Euro bekommen, von 390 auf 440 Euro. Muss ich das dem Jobcenter angeben und was sind die Auswirkungen? Vielen Dank.

Hinweis: Rechtsberatung nur beim Anwalt

Wir beantworten die Fragen unserer Nutzer sehr gerne. Eine Rechtsberatung dürfen wir aber nicht anbieten. Die gibt es nur beim Anwalt.

Mieterhöhungen unbedingt mitteilen

Antwort: Wenn Sie mehr Miete zahlen müssen, sollten Sie das in Ihrem eigenen Interesse dem Jobcenter unbedingt mitteilen. Daraus entstehen Ihnen keine Nachteile. Dann können zwei Dinge passieren: Im Idealfall übernimmt das Jobcenter auch die erhöhte Miete und überweist Ihnen ab dem 01.06. monatlich 50 EUR mehr.

Hinweis: Mieterhöhung kann unzulässig sein

Es kann sein, dass Ihre Mieterhöhung unzulässig ist. Beispielsweise bei Atornix können Sie Ihre unverbindlich von einem Anwalt Ihre Mieterhöhung prüfen lassen

Es kann aber auch sein, dass Ihre neue Miete über den Kosten der Unterkunft liegt, die Ihr Jobcenter als angemessen festgelegt hat. Dann wird es Ihre neue, erhöhte Miete zwar auch zahlen, aber in der Regel nur für maximal sechs Monate. Danach wird das Jobcenter die Miete nur noch bis zur Mietobergrenze zahlen. Was darüber hinausgeht, müssen Sie dann von Ihrem Regelsatz bezahlen.

Jobcenter zahlt oft nur bis zur Mietobergrenze

Wenn das Jobcenter die Mieterhöhung nicht akzeptiert, müssen Sie das aber nicht hinnehmen. Sie können den Bescheid, in dem steht, ob das Jobcenter die erhöhte Miete zahlt oder nicht, kostenlos bei unseren Partneranwälten überprüfen lassen.

Wenn die Anwälte feststellen, dass der Bescheid angreifbar ist, legen sie für Sie Widerspruch ein und klagen notfalls auch, um Ihnen die vollen Mietzahlungen zu sichern.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

4 Antworten auf „Muss ich dem Jobcenter eine Mieterhöhung mitteilen?“

  1. Hallo Damen und Herren mein Mieter hat mit bescheid gesagt das die Miete um 10euro erhöht wird und die Nebenkosten drastisch wegen aktueller Lage erhöht wird übernimmt das Jobcenter habe früher 490euro gezahlt jetzt muss ich 550 und am Oktober wird noch Mal erhöht die Nebenkosten

    1. Hallo Jackson,
      informieren Sie Ihr Jobcenter über die gestiegenen Kosten mithilfe einer Veränderungsmitteilung. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen.
      Viele Grüße

  2. Hallo Zusammen,
    helft mir bitte:

    Gilt das als Zusage der Mieterhöhung, wenn ich diese beim Jobcenter einfach einreiche oder muss ich explizit darauf hinweisen, dass ich damit einverstanden bin? Ich meine ich reiche die Erhöhung doch ein, das muss doch eigentlich sagen,….bitte die Mieterhöhung berücksichtigen. Top wäre, wenn ich entsprechende Gesetze dazu bekäme. Vielen Dank bleibt gesund und Gott segne euch reich!

  3. Hallo Zusammen,
    meine Frage:
    ich habe seit August 2020 eine Mieterhöhung erhalten und diese allerdings erst im April 2021 dem Jobcenter mittgeteilt. Nach einem heutigen Gespräch hieß es, dass das Jobcenter aus technischen Gründen gar keine rückwirkende Mieterhöhung von 40 €bezahlen kann (bis dato) und ich nun deshalb selbst mit dem Vermieter eine Lösung finden muss.
    Kann das sein?

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