Geldscheine auf Heizung

Jobcenter wollen Nebenkostennachzahlungen nicht übernehmen

Was machen Sie als Hartz- Empfänger:in, wenn Ihnen eine Nebenkostennachzahlung ins Haus flattert? Sie reichen sie so schnell wie möglich beim Jobcenter ein, damit die Nachzahlung übernommen wird. Eigentlich müssen die Jobcenter die Kosten auch übernehmen, es sei denn, sie haben schon ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Daran halten sich aber längst nicht alle!

Wohnkosten steigen dramatisch an

Wohnen wird immer teurer. Das liegt nicht nur daran, dass die Mieten steigen, sondern auch an steigenden Heiz- und Energiekosten. Ver.di beispielsweise fordert deswegen eine Einmalzahlung von 200 EUR zur Entlastung von Hartz 4-Haushalten. Von Zusatzzahlungen für Heizkosten ist da allerdings nicht die Rede. Und das hat einen einfachen Grund: Anders als Stromkosten, die aus dem Regelsatz zu zahlen sind, müssen die Jobcenter Heizkosten ohnehin übernehmen.

Gesetz: Wohnkosten müssen voll übernommen werden

So steht es im Gesetz. In § 22 SGB II heißt es: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.” Im Klartext: Das Jobcenter zahlt die komplette Miete plus Heizkosten, es sei denn, die Kosten sind unangemessen hoch. Und das dürfte ja eigentlich immer gelten, wenn Sie einfach nur so heizen, dass Sie im Winter nicht frieren, oder nicht?

Im Moment häufen sich aber Ablehnungen von Jobcentern, bei denen Menschen die Übernahme ihrer Heizkostennachzahlungen beantragen. Als Grund, warum sie die Zusatzkosten nicht übernehmen wollen, nennen die Jobcenter deren Angemessenheit bzw. Unangemessenheit. Sie argumentieren also, dass die hohen Heizkosten unangemessen sind, und deswegen selbst zu übernehmen sind. So einfach ist das aber nicht.

Pauschale Ablehnungen sind nicht zulässig

Bevor das Jobcenter Sie darauf verweisen kann, dass die Wohnkosten unangemessen sind, muss es ein Kostensenkungsverfahren durchführen und Ihnen die Möglichkeit geben, die Kosten zu senken, indem Sie beispielsweise weniger heizen oder sich eine neue Wohnung suchen.

Denn auch das steht im Gesetz. In § 22 SGB II heißt es weiter: „Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.”

Achtung: Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen!

So geht es nicht. Sollte Ihr Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung abgelehnt worden sein, lassen Sie unbedingt Ihren Bescheid überprüfen. Wenn Sie nicht schon in einem Kostensenkungsverfahren sind, stehen Ihre Chancen gut, dass ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Erfolg hat. Sie können die Prüfung beispielsweise kostenlos über unsere Partneranwälte durchführen lassen.

Soll Explosion bei Energiekosten auf Hartz 4-Haushalte abgewälzt werden?

Aktuell scheinen zumindest einige Jobcenter aber nicht dem vorgegebenen Verfahren zu folgen und lehnen stattdessen einfach pauschal alle Nebenkostennachzahlungen ab. Das ist in Zeiten explodierender Energiekosten und rapider Inflation kaum zu rechtfertigen. Hartz 4-Empfänger:innen, deren Regelsatzerhöhung ohnehin schon nicht die Inflation ausgleicht, sollen offenbar die steigenden Energiekosten auch noch allein schultern.

Quellen:

§ 22 SGB II

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

10 Antworten auf „Jobcenter wollen Nebenkostennachzahlungen nicht übernehmen“

  1. Hallo zusammen,
    das Jobcenter lehnte meinen Antrag auf Übernahme der Nebenkosten von der alten Wohnung ab, Grund ich sei ohne Zustimmung umgezogen. Zu dem Zeitpunkt bezog ich allerdings kein Bürgergeld. Nun aber schon. Ich habe dazu eine Entscheidung des Bundessozialgericht gefunden; BSG v. 30.03.17 – B 14 AS 13/16 R). Ist das noch aktuell?
    Im Internet habe ich auch gelesen,das dass Jobcenter die Nebenkosten der alten Wohnung nicht zahlen muss, wenn man dort nicht mehr wohnt, aber für die neue Wohnung schon.
    Bin nun etwas verunsichert. Vielen Dank.

  2. Ich habe einen Bescheid erhalten, wo die pauschalen Nebenkosten nicht anerkannt werden, da die Vermieterin die gesamten Nebenkosten pauschal vereinbart hat. Sie haben jetzt 6,80 Euro Kaltmiete anerkannt , Rest wird nicht anerkannt. Obwohl dies in der Vermieterbescheinigung /Mietvertrag im Januar bereits so ausgewiesen war. Der Mietvertrag stammt aus 2021 .
    Ich gehe mal im Widerspruch, mir ist allerdings die Grundlage meines Widerspruchs nicht wirklich klar , finde zu dem Thema nichts.

    1. Hallo Lothar,
      unsere Partneranwälte übernehmen für Sie die Prüfung Ihres Jobcenter-Bescheides kostenlos. Bei Erfolgsaussichten legen sie auch Widerspruch ein. Reichen Sie Ihren Bescheid also gerne zwecks Prüfung ein. Eine pauschale Bewertung zu Ihrer Situation lässt sich leider nur schwer treffen.
      Viele Grüße

  3. Hallo,
    das Jobcenter lehnt die Übernahme der Nebenkostenabrechnung komplett ab.
    Begründung: Unsere Miete ist um 19,20€ zu hoch.
    Ist das Rechtens?
    Viele Grüße aus dem Sauerland

    1. Hallo Uwe,
      das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Um das genau zu bewerten, lassen Sie den Ablehnungsbescheid einmal von unseren Parteianwälten prüfen. Wichtig ist dafür lediglich, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist, um die Widerspruchsfrist wahren zu können.
      Viele Grüße

  4. Habe meine Betriebskostenabrechnung vor 8 Wochen abgegeben,Jobcenter reagiert auch auf Nachfrage nicht, habe 90 Euro Nachzahlung und 3 Euro mehr (jetzt 411,- Euro) Vermieter hat das natürlich so abgebucht.Ich muss das sozusagen von meinen Regelsatz begleichen. Ist das Rechtens?

    1. Hallo Thomas,
      das Jobcenter hat bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. In der Regel wird dieser Zeitraum nicht ausgeschöpft, je nach Arbeitsaufkommen, sind längere Wartezeiten jedoch auch nicht auszuschließen. Fragen Sie beim Jobcenter nach dem Stand der Bearbeitung.
      Viele Grüße

  5. Hallo zusammen,
    in den letzten Jahren hatte ich immer die gleich hohen Nebenkosten. Vor 2 Jahren hatte das Jobcenter sich geweigert, diese zu übernehmen. Ich sollte 2/3tel der Kosten selbst tragen.
    Ich habe mich an euch gewandt. Ihr habt zwar hingeschrieben, aber es wurde abgelehnt und ihr habt dem Jobcenter recht gegeben. Also musste beim Jobcenter ein Darlehen beantragen und dieses 7 Monate lang abzahlen.
    Vor diesem Vorfall und jetzt danach wurden die Kosten immer komplett übernommen. Warum also hatte das Jobcenter nur in diesem Jahr recht, um mir die Nebenkosten aufzuhalsen und die restlichen Jahre wurden diese immer getragen? Es war auch nie von einem Kostensenkungsverfahren die Rede. Hat euer Mitarbeiter damals also einen Fehler gemacht?

    1. Hallo Baensch,
      wir haben uns das einmal angeschaut. In der von Ihnen benannten Betriebskostenabrechnung war eine Nachforderung für den Haushaltsstrom enthalten. Da Haushaltsstrom vom Regelbedarf zu bestreiten ist (also nicht zu den Kosten der Unterkunft zählt), konnte hier natürlich keine Übernahme durch das Jobcenter erwirkt werden.
      Viele Grüße

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