Kostensenkungsverfahren erfolgreich verhindert

Kostensenkungsverfahren erfolgreich verhindert

Das Jobcenter kündigte an, die Zahlung der Grundmiete eines Hartz 4-Empfängers zu reduzieren. Die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de legten erfolgreich Widerspruch ein.

Jobcenter fordert Kostensenkung

Immer wieder werden Leistungsempfänger aufgefordert, ihre Kosten der Unterkunft, kurz: KdU, auf das „angemessene Maß“ zu reduzieren. Das stellt sich bei den steigenden Mietpreisen und dem sehr überschaubaren Wohnungsmarkt allerdings als nicht sonderlich einfach heraus.

Hinweis: Welche Miete ist erlaubt?

Die Höhe der angemessenen Miete variiert je nach Örtlichkeit. Welche Grenze in Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie in der Regel auf der Website Ihres zuständigen Jobcenters.

Ist das Jobcenter der Auffassung, dass die Kosten der Unterkunft unangemessen hoch sind, wird ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren eingeleitet. So auch in einem aktuellen Fall, mit dem sich ein Hartz 4-Empfänger an uns wandte.

Jobcenter droht, weniger Grundmiete zu übernehmen

Der Mandant aus dem Landkreis Neustadt an der Aisch erhielt zu Beginn des Jahres vom Jobcenter die Nachricht, dass dieses ab August 2020 nur noch eine Grundmiete in Höhe von 298 EUR übernehmen wird. Die tatsächlichen Kosten der Wohnung lagen jedoch bei:

  • Einer Grundmiete in Höhen von 325 EUR zuzüglich
  • Nebenkosten in Höhe von 55 EUR und
  • Heizkosten in Höhe von 196 EUR.

Partneranwälte legen erfolgreich Widerspruch ein

Der Leistungsempfänger wandte sich daraufhin mit dem entsprechenden Bescheid an hartz4widerspruch.de. Unsere Partneranwälte erhoben kurz darauf Widerspruch. Die Begründung: Eine unwirtschaftliche Kostensenkung. Der Widerspruch wurde gewonnen und das Kostensenkungsverfahren aufgehoben. Folglich muss unser Mandant seine Kosten nicht reduzieren.

Hinweis: Lassen Sie Ihren Antrag überprüfen!

Das dargestellte Beispiel ist kein Einzelfall und belegt, dass es sich lohnt, Bescheide des Jobcenters durch einen Anwalt überprüfen zu lassen. Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de kämpfen für Ihr Recht und das kostenlos.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

5 Antworten auf „Kostensenkungsverfahren erfolgreich verhindert“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren

    Daher ich momentan obdachlos bin und seit kurzem an Krampfanfällen leide, hat mir eine bekannte eine Wohnung besorgt, die leider vom Preis höher ist als die angegebene örtliche miettabelle angibt und die vor Ort ansässige Sachbearbeiterin ein offensichtliches persönliches Problem mit mir hat. Bitte könnten sie mir sagen wie es sich verhält zwecks 1 jähriger Karenzzeit usw. Ich befinde mich in einer absoluten Notlage und wäre ihnen für ihr schnelle Hilfe dankbar, daher ich gute Erfahrungen mit ihnen habe und vor allem nicht mehr weiter weiß. Des Weiteren möchte die Sachbearbeiterin nicht mal eine schriftliche Ablehnung ausstellen. Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Wurzer Rainer

    1. Hallo Wurzer Rainer,
      Sie müssen dem Jobcenter gewisse Bemühungen, eine angemessene Wohnung zu finden, nachweisen. Es muss deutlich gemacht werden, dass diese Wohnung alternativlos ist, weil beispielsweise der Markt aktuell nichts anderes hergibt oder Sie bereits eine bestimmte Anzahl an Absagen erhalten haben. Die Karenzzeit spielt in dem Kontext leider nur eine untergeordnete Rolle. Allerdings: Bis zur Grenze der Angemessenheit muss das Jobcenter die Kosten übernehmen. Alles, was darüber hinaus geht, müssen Sie selbst zahlen.
      Viele Grüße

  2. Hallo Andrea,
    in diesem Fall kannst du eine Kostenbefreiung bei deiner Krankenkasse beantragen. IN dem Fall, dass du auch Belege von den letzten – ich glaube zwei oder drei Jahren – hast, auch eine nachträgliche Kostenübernahme.

  3. Hallo, ich sollte auch die Kosten senken, weil die Wohnung 7qm zu groß ist und mein Vermieter Vonovia die Miete in 2 Jahren um 84,- € erhöht hat (50 Jahre alte Heizung ist kaputt gegangen, sie konnte nicht mehr repariert werden und eine Dachdämmung). Das Jobcenter zahl keinen Cent für die Miete dazu, weil ich noch 491,23 € Unterhalt bekomme, die Wohnung kostet warm 583,- €, die Kaltmiete ist auf 395,- € gestiegen.
    Als ich im Dezember 2016 eingezogen bin (da habe ich noch gearbeitet) betrag die Miete warm 499,00 €.
    Ich soll in einer günstigen Wohnung ziehen, aber es gibt keine, die sind alle, auch mit 48 qm genauso teuer wie meine. Nun sollte ich nachweisen, dass ich mich bemüht habe eine neue zu suchen. Ich war täglich im Internet unterwegs und habe eine Wohnung gesucht, leider wollen die Vermieter keine Hartz4 Leute haben, ich soll mich wieder meiden, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Sie von Hart4wiederspruch haben gesagt, ich kann Klagen, aber nur wenn ich nachweise, dass ich mir Mühe gebe eine Wohnung zu finden, wie soll das denn gehen, die Vermieter geben mir das doch nicht schriftlich. im übrigen möchte ich ja selber aus diese zu teure Wohnung ausziehen, wer weiß was Vonovia als Modernisierung noch einfällt. Meine Scheidung steht bevor und dann bekomme ich kein Unterhalt mehr. Na, das wir Lustig, wenn mir das Jobcenter nur 285,00 € Kaltmiete zahlt. Ich habe zum Leben jetzt 250,00 €, dann nichts mehr. Ich habe immer gearbeitet, jetzt mit 60 Jahren will kein Arbeitgeber eine alte Frau Haben, obwohl ich noch Fit bin.

  4. Hallo, bin chronisch krank und muss verschiedene Medikamente täglich einnehmen. Was mich vierteljährlich €45,- kostet. Werden diese vom Amt übernommen?

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