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Rechtsbehelfsbelehrung bei Jobcentern fehlerhaft

Bescheide des Jobcenters müssen immer eine vollständige Belehrung über die Rechtsbehelfe des*der Adressat*in beinhalten. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass eine von vielen Jobcentern genutzte Standardformulierung in der Belehrung unzureichend ist. Daraus folgt eine lange Frist, in der Betroffene Rechtsmittel gegen Jobcenterbescheide einlegen können.

Senior am Wasser

Dürfen besondere Rentenzahlungen auf Hartz IV angerechnet werden?

Die Situationen, in denen Menschen finanzielle Unterstützung erhalten sind vielfältig: Beispielsweise haben Hinterbliebene beim Tod der Eltern oder der*des Ehepartner*in oft einen Anspruch auf Witwen- bzw. Waisenrente. Sind die Hinterbliebenen auch gleichzeitig Hartz IV-Empfänger*innen, stellt sich die Frage, welche Leistung zur Existenzsicherung Vorrang hat bzw. inwieweit man solche gesonderten Rentenleistungen mit Hartz IV-Leistungen verrechnen muss.

Hartz IV-Urteil: Betrugsopfer muss nicht an Jobcenter zahlen

Wer durch einen Betrug hilfsbedürftig wird, muss die empfangenen Leistungen nicht an das Jobcenter zurückzahlen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entscheiden. Geklagt hat eine 62-jährige Frau, die bezogene Leistungen vom Jobcenter zurückzahlen sollte, weil sie in Folge eines Heiratsschwindels auf staatliche Hilfe angewiesen war.

Garagen

Urteil: Jobcenter muss auch für Garagen zahlen

Wer als Hartz IV-Empfänger*in in einer Wohnung lebt, die zusammen mit einer Garage bzw. einem Stellplatz vermietet wird, bekommt auch diesen Kostenpunkt erstattet. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter, nachdem das Jobcenter in mehreren Bescheiden keine Kostenübernahme für den zur Wohnung zugehörigen Stellplatz vornahm.

Erfolg gegen Jobcenter

Urteil: Jobcenter darf kein fiktives Einkommen anrechnen

Einem Paar wird Einkommen auf seine Hartz 4-Leistungen angerechnet – eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Nur: Der Mann verdient eigentlich viel weniger Geld als ihm angerechnet wird. Das Jobcenter sieht sich trotzdem im Recht. Der Mann hätte das Geld schließlich zur Verfügung haben können. So geht es nicht, mussten zwei Sozialgerichte klären.