Bescheide des Jobcenters müssen immer eine vollständige Belehrung über die Rechtsbehelfe des*der Adressat*in beinhalten. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass eine von vielen Jobcentern genutzte Standardformulierung in der Belehrung unzureichend ist. Daraus folgt eine lange Frist, in der Betroffene Rechtsmittel gegen Jobcenterbescheide einlegen können.