Bei „kleineren“ Vergehen verhängen Gerichte im Regelfall Geldstrafen. Wer am Existenzminimum lebt, kann aber mitunter nicht genug Geld aufbringen, um diese zu begleichen. Für Grundsicherungsempfänger:innen gelten daher angepasste Tagessätze, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder (LG).