Ehrenamt und Hartz 4

Ehrenamt und Hartz 4 – geht das?

Viele Bezieher von Sozialleistungen engagieren sich ehrenamtlich und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Was Sie als Leistungsbezieher in Sachen Aufwandsentschädigung beachten müssen und wie die momentane Rechtsprechung zum Thema Ehrenamt ist, erfahren Sie bei uns.

Darf ich ehrenamtlich arbeiten, während ich Hartz 4 bekomme?

Nach §138 Abs. 2 SGB III können Sie Sozialleistungen beziehen und gleichzeitig ein Ehrenamt ausüben. Sie müssen dem Arbeitsmarkt jedoch uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Tätigkeit müssen Sie also jederzeit kündigen können, damit einer anderen Arbeitsaufnahme nichts im Wege steht. Wer sich also für die Gesellschaft in Vereinen, sozialen Einrichtungen, Kirchen, Feuerwehr oder Katastrophenschutz einsetzen möchte, kann dies auch tun.

Wie wird Einkommen aus Ehrenamt auf Hartz 4 angerechnet?

Einkünfte aus Ehrenamtstätigkeiten oder sogenannte Übungsleitereinkünfte sind privilegierte Einkünfte. Das Jobcenter rechnet sie anders an als normales Einkommen bei Hartz 4. Die Bezahlung für ehrenamtliche Tätigkeit gilt zwar als Einkommen, Sie können aber Freibeträge in Höhe von 200 EUR pro Monat geltend machen. Die Einnahmen, die 200 EUR überschreiten, rechnet das Jobcenter dann auf das ALG II an.

Wenn Sie normales Erwerbseinkommen und Einkommen aus einem Ehrenamt haben, gibt es den normalen Freibetrag von 100 EUR für Erwerbseinkommen und zusätzlich 100 EUR Freibetrag für das Einkommen aus dem Ehrenamt.

Achtung: Einkommen immer dem Jobcenter mitteilen

Ob Ehrenamt oder nicht: Einkünfte müssen Sie in jedem Fall dem Jobcenter melden. Das ist unabhängig davon, ob das Einkommen angerechnet wird oder nicht.

Wie werden Jahrespauschalen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten angerechnet?

Der Freibetrag gilt monatlich und nicht als Jahresfreibetrag in Höhe von 12 x 200 EUR. Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine jährliche Ehrenamtspauschale ausgezahlt wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2017.

Geklagt hatte ein Hartz 4-Empfänger, der im Jahr 2012 ehrenamtlich als Betreuer von drei Personen tätig war und dafür eine Aufwandsentschädigung erhielt. In drei Monaten bekam er je einen Betrag von 323 EUR.

Das Jobcenter hatte dies als Einkommen angesehen und ihm entsprechend die Leistungen gekürzt. Daraufhin klagte der Leistungsbezieher gegen das Jobcenter. Sein Argument: Mit der staatlichen Aufwandsentschädigung solle das Ehrenamt gefördert werden. Es handle sich um eine zweckgebundene Einnahme. Also sei das Einkommen nicht auf das ALG II anrechenbar.

Auf jeden Fall habe das Jobcenter die Einnahme aber auf sechs Monate verteilen müssen. Denn die Einnahmen beziehen sich auf das gesamte Jahr und nicht nur auf den Monat, in dem die Entschädigung ausgezahlt wurde.

BSG: Monatlicher Freibetrag gilt auch für jährliche Pauschale

Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Bei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten liege keine Zweckbestimmung vor. Außerdem kann der Freibetrag nur in dem Monat der Auszahlung gewährt werden. Der Kläger bekam aber dennoch Recht, weil das Jobcenter die Bescheide fehlerhaft erstellt hat.

Wenn auch Sie das Gefühl haben, dass Sie durch einen fehlerhaften Bescheid vom Jobcenter benachteiligt werden, schicken Sie uns Ihren Bescheid zu! Unsere Partneranwälte überprüfen ihn und legen gegebenenfalls Widerspruch ein und klagen nötigenfalls auch. Alle Leistungen sind für Sie als Hartz 4-Empfänger kostenlos.

Quellen:

Bundessozialgericht (BSG)

  • Az.: B 4 AS 9/16 R

Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

8 Antworten auf „Ehrenamt und Hartz 4 – geht das?“

  1. Hallo,
    COVID 19 hat uns im Griff und es bedurfte besondere Gemeinwohl unterstützende Hilfe, der ich mich angeschlossen habe, um meiner Einsamkeit zu entfliehen. Da ich ALG II – Bezieher und mein soziales Ehrenamt in einem Test-Zentrum stattfand, wo klar war, dass es zeitlich begrenzt ist, habe ich in einem Monat – im Mai wesentlich mehr als die 200 Euro Pauschale eingenommen und glaubte das dies total okay ist OHNE das ich dieses MEHR-Geld abgezogen bekomme, da es einen sehr großen Bedarf gab, an Helfern und zum anderen ich absolut davon ausging, dass die 2400 Euro im Jahr die GRENZE darstellt und nicht auf einen MONAT zu schränken ist, da es sich ja um eine NOTLAGE der Gesellschaft darstellt, die klar zeitlich begrenzt ist.
    Jetzt fühle ich mich dann doch sehr benachteiligt, da ich durch diese Mehreinnahme in eine SCHULD gekommen bin, weil dieses Geld zurück zu zahlen ist, obwohl ich der Gesellschaft geholfen habe. Ist das fair ? Die Intransparenz und das Unverständnis, hier einen sozialen Engpass in der Stadt zu überbrücken, führt nun meine Engagement zu einer Ungerechtigkeit, da ich jetzt Schulden beim Staat habe. Wie kann das denn gerecht sein ?
    Bitte kann mir das jemand erklären ?

  2. Ein Land wie Deutschland ist keines Ehrenamtes bedürftig!!!
    Ehrenämter nehmen normal zu bezahlenden Arbeitsplätze und deshalb Existenzen weg.
    Wer dann auch noch dazu zählt (Fahrgeld und Verpflegung) sollte bitte aufhören zu jammern. Jeder ist für seine freizeitl. Gestaltung selbst verantwortlich.
    Ich finde Hilfsbereitschaft einen wunderbaren Charakterzug. Übertreibt man das jedoch, ist es ein Jobkiller.
    Es ist mittlerweile ein Besorgnis erregender, gefährlicher Kreislauf geworden, was von unserer Staatsführung auch noch schamlos ausgenutzt wird. Gerade Menschen ohne Erwerb wollen arbeiten sowie nützlich sein und von Hartz-IV loskommen. Sie sollten human und Existenz sichernd entlohnt werden.
    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

  3. Bin Erwerbsrentner möchte gern wissen wie es mit Ehrenamtliche Arbeit wäre würde gern paar Stunden zu verdienen und was mann noch an Vergünstigungen bekommen könnte Beispiel Rundfunk oder Wohngeld wohne in einen kleinen Häuschen und habe noch einen 16.Jährigen Sohn der noch zur Schule geht kommt in die 9.Klasse Hauptschule würde gern mal wissen was es für Möglichkeiten
    noch gibt

  4. Ich habe bis Mitte November mein Bundesfreiwilligendienst absolviert. Gleich im Anschluss habe ich für 5 Wochen bis Ende Dezember eine Ehrenamtlich Tätigkeit gemacht. Dafür bekam ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 550 Euro. Dies wurde mir aber erst in einer Summe im Januar ausgezahlt. Das Jobcenter hat nun alles auf diesen einen Monat berechnet und es wurde nur 1 x die 200,- Euro Freibetrag berücksichtigt. Hätte die Aufwandsentschädigung nicht auf 2 Monate geteilt werden müssen? Ich habe doch auch 2 monate dafür gearbeitet.

  5. Ich verdiene 315 Euro in Monat ehrenamtlich das Jobcenter möchte 115 Euro verechnen ist das okay oder soll ich da gegen was Unternehmen?

  6. Hab beim Amtsgericht seit Feb. 2018 eine Betreuung übernommen. Dem Jobcenter teilte ich es mit. Da dort die Aufwandsentschädigung
    monatlich mit 33,25 EUR berechnet wird, aber einmalig mit 399-, EUR ein Jahr später ausbezahlt wird, wie ist da der Stand…?
    Zusätzlich bin ich noch ehrenamtlich tätig. Im Monat rechne ich die 33,25 EUR plus ehrenamtl. Tätigkeit jeden Monat dazu, damit ich immer unter
    200-, EUR bleibe und das belege ich mit Bescheinigung/Ehrenamt mit Kontoauszüge jeden Monat!

    Wie sieht das jetzt mit dem 399-, EUR aus? Wenn das Jobcenter mir die Aufwandsentschädigung anrechnet, dann heißt das für mich, das ich von Feb. 2018 bis Feb. 2019 meine Ausgaben selber finanzieren muss und hab nichts davon gehabt… ???

  7. Gut so, wo kann denn der Freibetrag über Euro 200,– nachgelesen werden ?
    Was passiert, wenn die auszahlende Stelle quartalsweise ausbezahlt , jedoch jeden Monat den verdienten Betrag, unter Euro 100,–, ausweist. Gilt dann auch § 11b Abs 2 SGB 2 ?

  8. Mein Mann Arbeitet auch Ehrenamtlich habe das auch dem Jobcenter angemeldet da mein Mann nur etwa 50 € in der Woche verdient auch deshalb bekommt er auch ein Sozialticket das wir aber selbst bezahlen müssen.

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