Verliebt, verlobt, verheiratet – Bedarfsgemeinschaft? Vor dieser Frage stehen (frischgebackene) Eheleute, wenn eine:r von ihnen Bürgergeld bezieht. Dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht, wenn beide zusammenleben, sollte klar sein. Aber wie ist es, wenn es trotz Ehe zwei Wohnungen und somit zwei Haushalte gibt?