Frau sitz mit Jobcenter-Schreiben deprimiert auf Sofa

Entziehung von Bürgergeld: Jobcenter brauchen gute Begründungen

Verstoßen Bürgergeld-Empfänger:innen gegen ihre Mitwirkungspflichten, können Jobcenter Leistungen ganz oder teilweise entziehen. Für die Jobcenter ist das oft ein Einfallstor für Drangsalierung. Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat in einem neuen Urteil klargestellt, wo die Grenze zwischen zulässiger Praxis und Willkür liegt.

Geschrieben von: Julia

Frau steckt einen Euro ins Portemonnaie

Verschwiegenes Vermögen: Anrechnung der Lebensversicherung

Bürgergeld-Empfänger:innen müssen bei Antragstellung ihr gesamtes Vermögen angeben. Dazu gehören auch die meisten Lebensversicherungen. Wer ein entsprechendes Versicherungsverhältnis verschweigt, muss sich auf eine happige Rückzahlung einstellen, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen vor kurzem entschied.

Geschrieben von: Julia

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Stromschulden beim Bürgergeld: Dann muss das Jobcenter einspringen

Die Energiekrise der letzten Monate ist nicht spurlos an Grundsicherungsempfänger:innen vorbeigegangen – im Gegenteil. Viele Leistungsempfänger:innen sehen sich mit zu hohen Stromrechnungen konfrontiert. Das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt entschieden, wann Jobcenter einspringen müssen.

Geschrieben von: Julia

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Jobcenter muss Dolmetscherkosten für Bürgergeld-Empfänger übernehmen

Der Arztbesuch kann für Bürgergeld-Empfänger:innen trotz Krankenversicherung sehr schnell sehr teuer werden, wenn Dolmetscher:innen hinzugezogen werden müssen. Denn Krankenkassen übernehmen in der Regel nur die Behandlungskosten. Das Jobcenter Dresden geht hier mit gutem Beispiel voran und gewährt Übersetzerkosten als einmaligen Bedarf.

Geschrieben von: Julia

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Die Bedarfsgemeinschaft: Mehr als bloßes Zusammenleben

Bilden wir jetzt eine Bedarfsgemeinschaft? Vor dieser Frage steht so manch frisch gebackenes Paar – besonders, wenn Kinder aus vorherigen Beziehungen mit in den neuen Haushalt ziehen. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) hat in einer neuen Entscheidung die Voraussetzungen einer Bedarfsgemeinschaft für Patchwork-Familien weiter konkretisiert.

Geschrieben von: Julia