Nach einer Trennung teilen sich viele Paare das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Damit einher geht ein Wechselmodell, bei dem die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen leben. Eine solche Umgangsregelung darf sich jedoch nicht negativ auf den Bürgergeldbezug auswirken, wie das Bundessozialgericht (BSG) entschieden hat.