Verstoßen Bürgergeld-Empfänger:innen gegen ihre Mitwirkungspflichten, können Jobcenter Leistungen ganz oder teilweise entziehen. Für die Jobcenter ist das oft ein Einfallstor für Drangsalierung. Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat in einem neuen Urteil klargestellt, wo die Grenze zwischen zulässiger Praxis und Willkür liegt.