Kein Bürgergeld beantragen, obwohl Anspruch besteht? Die Scham ist bei vielen groß.

Kein Bürgergeld: 40 % verweigern Leistungsbezug

Geht arbeiten! Streicht den Faulen das Geld. Steuergeldverschwendung! Die Liste der bösartigen Kommentare ließe sich noch um ein Vielfaches weiterführen. Und ebendiese Gesellschaftsansichten sind es, die Menschen in eine noch stärkere Armut treiben. Das zumindest belegt eine Studie der Ernst-Abbe Hochschule Jena. Demnach beziehen viele Berechtigte kein Bürgergeld, um sich nicht den Vorurteilen der Gesellschaft aussetzen zu müssen.

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Bürgergeld-Beziehende als Ventil der Gesellschaft

Sie sind das Ventil der Gesellschaft, wenn es um soziales Gerechtigkeits- bzw. Ungerechtigkeitsempfinden geht: Bürgergeld-Beziehende. Das zeigen unter anderem unsere traurigen Top 5 der Kommentare in den sozialen Medien sehr deutlich:

  • Faules Pack!
  • Geht arbeiten!
  • Noch mehr Steuergeldverschwendung.
  • Kein Geld fürs Nichtstun.
  • Wer nicht arbeiten will, soll sehen, wo er bleibt.

Dabei können wir nicht oft genug erwähnen, dass diejenigen, die partout nicht arbeiten wollen, eine absolute Minderheit bilden. Darum soll es in diesem Beitrag jedoch nicht gehen.

Die Oberflächlichkeit, mit der Bürgergeld-Beziehenden begegnet wird – vor allem befeuert durch gewisse TV-Formate – hält zahlreiche Anspruchsberechtigte davon ab, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Sie beziehen kein Bürgergeld, obwohl es ihnen rechtlich zustünde.

40 % verzichten auf Leistungen

Der rechtliche Anspruch steht für die Berechtigten jedoch weit hinter dem von der Gesellschaft anerkannten Anrecht. Und das begrenzt sich ausschließlich auf Kranke und mit Wohlwollen noch Alleinerziehende. „Alle anderen sollen arbeiten gehen“, heißt es zuhauf bei Facebook, Instagram & Co. Und das zeigt Wirkung. So belegt die Studie der Ernst-Abbe Hochschule Jena, dass rund 40 % derer, die die Sozialleistung beziehen könnten, kein Bürgergeld beanspruchen – aus Scham und weil sie es sich nicht zugestehen.

Hinweis: Krankheit

Wer aufgrund von Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig ist, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sofern Betroffene für ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aufkommen können, greift hier die Sozialhilfe.

Dabei spielen neben den Vorurteilen laut Studie auch die Prüfungen durch das Jobcenter eine bedeutende Rolle: das finanzielle Durchleuchten der Verwandten wird als sehr belastend empfunden.

Armut als lebenslanger Begleiter

Diese Stigmata und der daraus resultierende Verzicht auf das Bürgergeld haben Auswirkungen, insbesondere auf Kinder. Unter den Anspruchsberechtigten finden sich viele Familien mit Kindern. Und die werden von dem Alltag in Armut geprägt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit leben sie ihr Leben lang unter dem Existenzminimum. Kein Bürgergeld zu beziehen, bleibt nicht folgenlos.

Bürgergeld ist Rechtsanspruch

Dass Bürgergeld ein Rechtsanspruch ist, geht bei all dem Unmut über die vermeintliche soziale Ungerechtigkeit unter. Doch ist an diesem Image überhaupt zu rütteln? Immerhin werden Bürgergeld-Sanktionen auch politisch aktuell heiß diskutiert. Im Mittelpunkt auch hier: die geringe Anzahl an sogenannten Totalverweigerern. Damit befeuert auch die Politik das Bild des arbeitsunwilligen Leistungsempfängers zusätzlich.

Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache: Zwischen Februar und Dezember 2023 gab es laut Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 15.800 Fälle, in denen Sanktionen infolge von Arbeitsverweigerung o.ä. verhängt wurden. Das sind etwa 0,41 Prozent der 3,9 Millionen arbeitsfähigen Bürgergeld-Beziehenden und 0,29 Prozent der Empfänger:innen insgesamt.

Kein Bürgergeld ist keine Lösung – wir sind für Sie da

Umso wichtiger scheint es bei all den negativen Stimmen, auf die Leistungsbeziehende treffen, Hilfestellungen anzubieten und ihnen ihren Anspruch bewusst zu machen. Wir sind an Ihrer Seite. Auf den Bezug von Bürgergeld zu verzichten, ist keine Lösung, sondern bedeutet eine vermeidbare Belastung.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und sorgen dafür, dass Sie die finanzielle Unterstützung vom Jobcenter erhalten, die Ihnen zusteht. Ohne Vorurteile, ohne Vorbehalte und vor allem ohne Kosten. Unser Service ist für Sie komplett kostenlos.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.