Bei der Weiterbewilligung für Bürgergeld kommt es auf eine rechtzeitige Antragstellung an. Anderenfalls werden die Leistungen ggf. ausgesetzt.

Weiterbewilligung beim Bürgergeld: Frist einhalten, Probleme vermeiden

Bürgergeld wird grundsätzlich nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Läuft der sogenannte Bewilligungszeitraum aus, muss die Leistung per Weiterbewilligungsantrag, kurz WBA, erneut beantragt bzw. verlängert werden. Wichtig ist dabei, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Andernfalls kann der Anspruch zeitweise unterbrochen werden. Das musste nun auch ein Leistungsempfänger erfahren. Das hätte sich womöglich verhindern lassen.

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Bewilligungszeitraum bis Ende Juni

Einem Mann aus Hessen wurde vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 Bürgergeld bzw. damals noch Hartz 4 bewilligt. In seinem Bewilligungsbescheid wies das Jobcenter ausdrücklich darauf hin, dass er sich rechtzeitig um die Weiterbewilligung seiner Leistungen bemühen müsse. Zusätzlich wurde er Anfang Mai schriftlich daran erinnert.

Hinweis: Schriftliche Erinnerung

Auch wenn Jobcenter mitunter an die Weiterbewilligung von Bürgergeld mittels Anschreiben erinnern – verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Setzen Sie sich selbst eine Erinnerung in den Kalender und bereiten Sie Ihren WBA eigenständig vor.

Dennoch verpasste er die Frist zur Einreichung seines WBA – um lediglich einen Tag. Am 1. August, einem Sonntag, ging der Antrag online beim Jobcenter ein. Doch die minimale Verspätung sollte ihm zum Verhängnis werden.

Antrag auf Weiterbewilligung von Bürgergeld zu spät gestellt

Das Jobcenter bewilligte dem Bürgergeld-Bezieher Leistungen ab dem 1. August. Seiner vorausgegangenen Bitte, den Antrag auf Weiterbewilligung von Bürgergeld auf Ende Juli rückzudatieren, kam die Behörde nicht nach. Und das musste sie auch nicht, entschied das Landessozialgericht (LSG) Hessen.

Hinweis: Zusammenhang zwischen Anspruch und Datum der Antragstellung

Der Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen beginnt zum Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Jobcenter eingegangen ist. Stellen Sie bspw. am 13. August einen Bürgergeld-Antrag, beginnt Ihr Leistungsanspruch am 1. August. Ob es sich um einen Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag handelt, ist dabei irrelevant.

Der Kläger argumentierte vor Gericht, dass der letzte Tag seines Bewilligungszeitraumes ein Samstag gewesen sei. § 26 SGB X (Sozialgesetzbuch) verweise diesbezüglich auf im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geltende Fristen, nach denen Fristen bis zum nächsten Werktag gelten, wenn deren Ablauf auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt. In seinem Fall wäre das Montag, der 2. August, gewesen.

Richter halten dagegen

Der Argumentation des Mannes folgte das LGS nicht. Vielmehr hielten die Richter:innen dagegen, dass der Bewilligungszeitraum keine Frist darstelle. Es handele sich lediglich um das Ende einer Bewilligung. Eine Fristenregelung könne hier also nicht angewandt werden. Das Gericht verwies in dem Zusammenhang auf § 37 SGB II Absatz 2 Satz 2:

Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.

Das SGB II stelle hier klar, bis wann ein Antrag – in diesem Fall ein Antrag auf Weiterbewilligung von Bürgergeld-Leistungen – gestellt sein müsse. Abschließend ließ das LSG eine Revision zu. Inwiefern § 37 SGB II eine Fristenregelung darstellt oder nicht, soll das Bundessozialgericht klären.

Auf Unterstützung zählen – Probleme eindämmen

Womöglich hätten die Streitigkeiten über den zu spät gestellten Antrag auf Weiterbewilligung der Bürgergeld-Leistungen ein jähes Ende gefunden. Denn: Der Mann hatte sich am Freitag vor der Antragstellung das Schlüsselbein gebrochen. Das erwähnte er zwar gegenüber dem Jobcenter, berief sich vor Gericht aber auf das SGB X.

Dabei gilt: Wenn für das Versäumen einer Frist, ein triftiger Grund ohne eigenes Verschulden vorliegt, besteht unter Umständen ein Anspruch auf rückwirkende Leistungen. Es ist möglich, dass bereits der Widerspruch Abhilfe hätten schaffen können. Deshalb raten wir grundsätzlich dazu, sich bei einem Vorgehen gegen das Jobcenter anwaltliche Hilfe zu holen. Und die beginnt oft schon bei der Bescheid-Prüfung und einem entsprechenden Widerspruch. Wir sind an und auf Ihrer Seite.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.