Beim Bürgergeld ist eine Garage vom Jobcenter zu übernehmen, wenn die Kosten im Mietvertrag als fester Bestandteil festgehalten sind.

Bürgergeld: Garage beschert Entlastung von 50 Euro monatlich

Dass das Jobcenter im Rahmen der Angemessenheit für die Kosten der Unterkunft (KdU) aufkommen muss, ist Fakt. Die können neben der Kaltmiete, den Neben- und Heizkosten auch Kosten für einen Autostellplatz beinhalten. Und die sind ebenfalls zu übernehmen, sofern sie als fester Bestandteil der Miete im Mietvertrag vermerkt sind. Empfänger:innen von Bürgergeld mit Garage oder Stellplatz sollten also genauer hinschauen.

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KdU: Das wird übernommen

Die KdU sind häufig Streitthema bei Jobcenter-Bescheiden. Oft wird die Miete nicht in voller Höhe übernommen, wobei klar geregelt ist, was vom Jobcenter im Rahmen der Angemessenheit gezahlt werden muss und was nicht. Darunter fallen bspw.:

Daneben gibt es aber auch Posten, die nicht so offensichtlich sind. So auch die Kosten für einen Autostellplatz. So musste einer unserer Mandanten von seinem Bürgergeld für eine Garage zahlen, deren Kosten eigentlich vom Jobcenter hätten übernommen werden müssen. Der Grund: Die Garage ist fester Bestandteil des Mietvertrags.

Wichtig: Stromkosten

Stromkosten fallen nicht unter die KdU und werden dementsprechend nicht vom Jobcenter übernommen. Der Regelsatz hält für Stromkosten einen Betrag bereit.

Wir haben mittels Widerspruch eine Korrektur der Missachtung dieser Kosten eingefordert – und waren erfolgreich. Das Jobcenter übernimmt fortan die Kosten in Höhe von 50 Euro für die Garage. Das Budget unseres Mandanten wird damit deutlich erleichtert.

Zusammensetzung eines Mietvertrags: Das ist wichtig

Ein Mietvertrag setzt sich aus unterschiedlichen Angaben zusammen – einige davon sind Pflicht und müssen enthalten sein. Neben Angaben zum Vermieter und Mieter sowie zur Wohnung müssen auch die Miethöhe sowie Neben- und Betriebskosten aufgeführt sein.

Wichtig: Unterschiedliche Positionen bei Miete

Die Mietkosten müssen sich nicht allein auf die Nettokaltmiete für die Räume der Wohnung beziehen. Vermieter können Mietkosten auch auf eine Einbauküche und/oder einen Stellplatz für ein Auto erheben.

Unerlässlich ist es dabei, dass „Sonderpositionen“ wie Kosten für eine Küche oder einen Stellplatz explizit im Mietvertrag aufgeführt sind. Nur dann ist es möglich, bei Bezug von Bürgergeld, eine Garage oder eine Küche bzw. die dafür anfallenden Kosten beim Jobcenter geltend zu machen.

Weitere unabweisbare Kosten

Das ist aber noch nicht alles! Es gibt noch weitere unabweisbare Aufwendungen – z.B. für Instandhaltung und Reparatur (Schönheitsreparaturen) sowie für eine Renovierung bei Auszug. Voraussetzung ist dabei auch hier, dass sich eine entsprechende Klausel im Mietvertrag findet, die den Mieter bzw. die Mieterin dazu verpflichtet, derartige Maßnahmen durchzuführen.

Die Arbeiten müssen in der Regel selbst erledigt werden. Die Kostenübernahme bezieht sich dabei vornehmlich auf benötigte Materialien wie Farben, Lacke oder Tapeten.

Fazit: Bescheid prüfen, Kostenübernahme durchsetzen

Ein Leistungsanspruch kann ungeahnte Positionen abdecken. Dass z.B. bei Bürgergeld eine Garage bzw. bestimmte im Mietvertrag festgehaltene Kosten vom Jobcenter zu übernehmen sind, wissen viele Leistungsempfänger:innen nicht. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche in voller Höhe geltend zu machen. Wir prüfen Ihren Bescheid – unabhängig von der Bescheidart (Bewilligungs- oder Weiterbewilligungsbescheid, Ablehnungs- oder Sanktionsbescheid) – und legen Widerspruch dagegen ein. Für Sie ist unser Service komplett kostenlos.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.