Bei der Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld machen Jobcenter immer wieder Fehler.

Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld: hohe Fehlerquote

Dass das Jobcenter beim Einkommen von Bürgergeld-Beziehenden zu hoch ansetzt, ist keine Seltenheit. Regelmäßig beanstanden wir in Widersprüchen die Kleinrechnung von Ansprüchen unserer Mandantinnen und Mandanten – und erhalten oft Recht. Nehmen wir die häufigsten Fehler bei der Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld einmal in den Blick.

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Von 20 bis mehreren hundert Euro ist alles dabei

Die fehlerhafte Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld ist ein echter Klassiker. Es gibt Monate, in denen wir gegen mehr als 150 Bescheide Widerspruch erheben – weil wir von einer falschen Berechnung hinsichtlich des Einkommens ausgehen. Oft erhalten wir Recht. Unsere Mandantinnen und Mandanten freut’s. Die Beträge, um die es geht, fallen dabei ganz unterschiedlich hoch aus. Um Beispiele zu nennen:

  • 900 Euro
  • 109,45 Euro
  • 112,32 Euro
  • 20,00 Euro

Wichtig: Definition von Einkommen

Einkommen stellt alles dar, was Ihnen als Bürgergeld-Beziehende:r monatlich zufließt. Es muss sich also nicht zwingend um Erwerbseinkommen handeln. Auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen sowie Betreuungsgeld stellt Einkommen dar.

Die Gründe für eine fehlerhafte Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld sind dabei ganz unterschiedlich – und oft unscheinbar.

Anrechnung von Kfz-Haftpflichtversicherung bei sonstigem Einkommen

Verfügen Sie ausschließlich über „sonstiges Einkommen“ – darunter fallen bspw. Kindergeld und Unterhaltszahlungen – dürfen Ihnen die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angerechnet werden. Daran hält sich das Jobcenter jedoch oft nicht. Deshalb lohnt es sich, schon hier genauer hinzuschauen. Eine fehlende Berücksichtigung der Versicherungskosten schmälert Ihren Anspruch um bis zu ca. 40 EUR im Monat, je nach Höhe der Versicherungsprämie.

Änderungen beim Einkommen missachtet

Die Missachtung von Änderungen ist ein weiterer Klassiker bei der fehlerhaften Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld. Ändern sich die Einkommensverhältnisse von Bürgergeld-Beziehenden, müssen sie das dem Jobcenter mitteilen. Dieser Verpflichtung wird in der Regel auch nachgekommen. Mitunter nehmen Jobcenter die Änderungen im neuen Bescheid jedoch nicht korrekt auf. Hier kann es schnell um mehrere hundert Euro gehen. Insbesondere dann, wenn aufgrund eines Jobverlustes Einkommen gänzlich wegfällt.

Brutto statt Netto angerechnet

Ein sattes Minus winkt auch, wenn das Jobcenter bei der Einkommensanrechnung das Brutto-Gehalt als Netto-Gehalt berücksichtigt. Brutto meint dabei vor Abzug von Steuern, weshalb das Brutto-Gehalt höher liegt als das Netto-Gehalt. Liegt ein höherer Betrag zugrunde, bedeutet das auch höhere Abzüge beim Bürgergeld.

Hinweis: Freibetrag

Grundsätzlich gilt bei der Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld ein Freibetrag in Höhe von 100 EUR. Der bezieht sich auf das Nettoeinkommen. Liegt Ihr Nettoeinkommen über 100 EUR, wird alles, was darüber hinausgeht, auf Ihr Bürgergeld angerechnet.

Gehen Sie nicht das Risiko ein, weniger Leistungen zu erhalten, als Ihnen zustehen. Wir prüfen Ihren Bescheid hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld und legen Widerspruch beim Jobcenter ein.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.