Garagen

Urteil: Jobcenter muss auch für Garagen zahlen

Wer als Hartz IV-Empfänger*in in einer Wohnung lebt, die zusammen mit einer Garage bzw. einem Stellplatz vermietet wird, bekommt auch diesen Kostenpunkt erstattet. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter, nachdem das Jobcenter in mehreren Bescheiden keine Kostenübernahme für den zur Wohnung zugehörigen Stellplatz vornahm.

Erfolg gegen Jobcenter

Urteil: Jobcenter darf kein fiktives Einkommen anrechnen

Einem Paar wird Einkommen auf seine Hartz 4-Leistungen angerechnet – eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Nur: Der Mann verdient eigentlich viel weniger Geld als ihm angerechnet wird. Das Jobcenter sieht sich trotzdem im Recht. Der Mann hätte das Geld schließlich zur Verfügung haben können. So geht es nicht, mussten zwei Sozialgerichte klären.

Frau am Fenster

Jobcenter muss Missbrauchsgebühren zahlen

Wenn Hartz 4-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, werden sie mit finanziellen Einbußen bestraft. Wenn Jobcenter Fehler machen, müssen sie höchstens Leistungen nachzahlen – so läuft es meistens. Jetzt hat aber ein Gericht ein Jobcenter zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Es hatte seine Wohnkosten-Richtlinien nicht rechtzeitig angepasst.

Fahrtkostenerstattung gelten als Einkommen

Urteil: Jobcenter darf Fahrtkostenerstattung als Einkommen anrechnen

Einer Frau aus dem Raum Berlin wurden anfallende Fahrtkosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Zusätzlich zu ihrem Gehalt bezog sie aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Dieses rechnete der Hartz 4-Empfängerin den entsprechenden Betrag als Einkommen an. Folglich wurde dadurch ihr Leistungsanspruch reduziert. Zu Recht, urteilte das LSG kürzlich.

obcenter muss 602 EUR für Brille zahlen

SG Berlin entscheidet: Jobcenter muss 602 EUR für Brille zahlen

Wer Hartz IV bekommt und finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung oder Reparatur einer Brille braucht, kann sich auf einige bürokratische Hindernisse einstellen. Das Problem: Krankenkassen zahlen Brillen nicht und eine explizite Regelung des Gesetzgebers fehlt bisher – sodass viele Jobcenter auf stur schalten und Anträge zur Kostenübernahme ablehnen. In einem aktuellen Urteil wurde das Jobcenter Berlin jetzt jedoch zur Übernahme von 602 EUR verurteilt.