Wer als Hartz IV-Empfänger*in in einer Wohnung lebt, die zusammen mit einer Garage bzw. einem Stellplatz vermietet wird, bekommt auch diesen Kostenpunkt erstattet. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter, nachdem das Jobcenter in mehreren Bescheiden keine Kostenübernahme für den zur Wohnung zugehörigen Stellplatz vornahm.