Wenn Hartz 4-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, werden sie mit finanziellen Einbußen bestraft. Wenn Jobcenter Fehler machen, müssen sie höchstens Leistungen nachzahlen – so läuft es meistens. Jetzt hat aber ein Gericht ein Jobcenter zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Es hatte seine Wohnkosten-Richtlinien nicht rechtzeitig angepasst.
Urteil Sozialgericht: Kostenrückerstattung ist kein Einkommen
Eine finanzielle Rückerstattung aus der Zeit vor dem Leistungsbezug darf nicht als Einkommen angerechnet werden. So lautet ein kürzlich getroffenes Urteil des Sozialgerichts Bayreuth. Streitig war die Anrechnung von Betriebskosten- und Heizkosten-Guthaben.
Urteil: Jobcenter darf Fahrtkostenerstattung als Einkommen anrechnen
Einer Frau aus dem Raum Berlin wurden anfallende Fahrtkosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Zusätzlich zu ihrem Gehalt bezog sie aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Dieses rechnete der Hartz 4-Empfängerin den entsprechenden Betrag als Einkommen an. Folglich wurde dadurch ihr Leistungsanspruch reduziert. Zu Recht, urteilte das LSG kürzlich.
SG Berlin entscheidet: Jobcenter muss 602 EUR für Brille zahlen
Wer Hartz IV bekommt und finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung oder Reparatur einer Brille braucht, kann sich auf einige bürokratische Hindernisse einstellen. Das Problem: Krankenkassen zahlen Brillen nicht und eine explizite Regelung des Gesetzgebers fehlt bisher – sodass viele Jobcenter auf stur schalten und Anträge zur Kostenübernahme ablehnen. In einem aktuellen Urteil wurde das Jobcenter Berlin jetzt jedoch zur Übernahme von 602 EUR verurteilt.
BSG-Urteil: Umgangsrecht für Kinder kann größere Wohnung begünstigen
Sofern die Eltern eines Kindes getrennt voneinander leben, entscheiden mehrere Faktoren über die Höhe der angemessenen Wohnkosten. Das Umgangsrecht für ein Kind bedeutet nicht automatisch mehr Wohnraum, aber kann im Einzelfall durchaus dazu führen. So lautet ein Beschluss des Bundessozialgerichts aus der vergangenen Woche.
Bevorstehender Leistungsbezug zwingt nicht zur Sparsamkeit
Eine Person muss ihre Ersparnisse verbraucht haben, ehe sie Sozialleistungen beanspruchen kann. Alles oberhalb eines Freibetrages muss zuvor verlebt werden. Doch darf das Sozialamt vorschreiben, auf welchem Ausgabenniveau sie ihre Ersparnisse verbrauchen muss? Nein, das darf es nicht.
Leistungsrückzahlungen gelten für junge Erwachsene nur begrenzt
Wer Leistungen nach dem SGB II zu Unrecht erhalten hat, muss diese für gewöhnlich zurückerstatten. Anders ist das bei Minderjährigen, die während des Leistungsbezuges ihr 18. Lebensjahr vollenden. Jugendliche müssen im Falle eines Rückerstattungsbescheides nur das bei Eintritt ihrer Volljährigkeit vorhandene Vermögen an das Jobcenter zurückzahlen.
Familienkassen dürfen Inkasso-Service nicht wie bisher nutzen
Briefe vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen sind für viele Menschen ein Ärgernis. Manchmal ist nicht ersichtlich, wofür Geld zurückgefordert wird, manchmal werden unzulässige Mahngebühren erhoben, am Telefon bekommt man keine zufriedenstellenden Auskünfte. Die Jobcenter wickeln Ihre Rückforderungen über diesen Inkasso-Service ab, aber auch wenn die Familienkasse Geld von Ihnen zurück haben möchte, bekommen Sie Post von dem Dienstleister. Zumindest so wie das jetzt gehandhabt wird, geht es nicht, das hat das FG Düsseldorf entschieden.
Erfolgsgeschichte: Jobcenter darf Verzehrgutscheine nicht anrechnen
Das Jobcenter Vogtland kürzte einer Hartz 4-Empfängerin die zugesicherten Leistungen, weil sie von ihrem Arbeitgeber Verzehrgutscheine erhalten hatte. Zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellte. So lautet das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz.
Neues Gesetz: Einheitliche Regelung zur Ortsabwesenheit bei Hartz IV
Hartz 4-Empfänger dürfen sich höchstens drei Wochen pro Jahr von ihrem Wohnort entfernen. Die meisten Menschen im Leistungsbezug halten das für die derzeit gültige Rechtslage und richten sich danach. Mancherorts wird das bestehende Gesetz zur Ortsabwesenheit allerdings variabler ausgelegt. Manche Jobcenter nahmen Personen in Elternzeit und Aufstocker von der Anwesenheitspflicht aus. Auch ist nicht eindeutig geregelt, wann Leistungsempfänger überhaupt als abwesend gelten.