Geldbörse Mann

Urteil Sozialgericht: Kostenrückerstattung ist kein Einkommen

Eine finanzielle Rückerstattung aus der Zeit vor dem Leistungsbezug darf nicht als Einkommen angerechnet werden. So lautet ein kürzlich getroffenes Urteil des Sozialgerichts Bayreuth. Streitig war die Anrechnung von Betriebskosten- und Heizkosten-Guthaben.

Hartz 4-Empfänger erhält 500 EUR Betriebs- und Heizkosten zurück

Der 1969 geborene Kläger bezieht seit Dezember 2017 aufstockende Leistungen nach dem SGB II von monatlich rund 200 EUR für Unterkunft und Heizung.

  • Im Juni 2018 zog der Mann in eine neue Wohnung.
  • Im August 2018 rechnete seine ehemalige Vermieterin die Heizkosten für den Zeitraum Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017 ab.

Die Berechnung ergab ein Guthaben in Höhe von 483,66 EUR für den Hartz 4-Empfänger. Hinzu kam im November ein Guthaben der Betriebskosten in Höhe von 25,56 EUR.

Jobcenter rechnet Guthaben als Einkommen an

Der Betrag von etwas mehr als 500 EUR wurde dem Mann auf sein Konto zurück überwiesen. Das Jobcenter rechnete das gesamte Guthaben daraufhin als Einkommen an. Das wirkte sich wiederum mindernd auf die Regelleistungen aus. Gegen diese Entscheidung legte der Leistungsempfänger Widerspruch ein. Die Anrechnung ist in seinen Augen rechtswidrig.

Hinweis: Guthaben stammte nicht aus Leistungsbezug

Das erstattete Guthaben des Klägers resultierte aus dem gesamten Jahr 2017. Von den 12 Monaten stand er jedoch nur einen Monat im Leistungsbezug. Der Großteil des Guthabens stammt daher aus der Zeit, in der er kein Geld vom Amt beanspruchte. Deshalb dürfe es seiner Auffassung nach auch nicht als Einkommen angerechnet werden.

Der Fall landet beim Sozialgericht Bayreuth

Das Jobcenter wies den Widerspruch im Dezember als unbegründet zurück. Es vertrat die Auffassung, dass sowohl das Betriebs- als auch das Heizkostenguthaben in voller Höhe aufwendungsmindernd zu berücksichtigen seien. Dies gelte auch dann, wenn das Guthaben aus einer Zeit stamme, in der keine Leistungen nach dem SGB II bezogen wurden.

Hiergegen legte der Leistungsempfänger im Januar 2019 Klage beim Sozialgericht Bayreuth ein. Er forderte, die Änderungsbescheide, in denen ihm die zugesprochene Leistung gekürzt wurde, aufzuheben. Das Jobcenter beantragte die Klage abzuweisen.

Gericht wirft Jobcenter rechtswidriges Verhalten vor

Das Gericht hielt die Klage für zulässig und weitgehend auch für begründet. Zu Recht begehre der Kläger die ungekürzte Leistungsbewilligung. Der entsprechende Änderungsbescheid des Jobcenters sei für das Gericht rechtswidrig und verletze den Kläger in seinen Rechten. Er habe das Guthaben selbst „erwirtschaftet“, als er nicht im Leistungsbezug stand. Ferner weist das Gericht auf die Neuregelung des § 22 Abs.3 SGB II hin.

Demnach dürfe die Herkunft des Guthabens nur dann berücksichtigt werden, wenn dieses während des laufenden Leistungsbezuges aus dem Regelbedarf erwirtschaftet worden ist. Folglich entschied das Gericht, dass das Jobcenter nur den Monat anrechnen darf, in dem der Mann die Leistungen bezog, also Dezember. Daraus ergab sich ein Teilbetrag von 22,25 EUR, der sich mindernd auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung und 1,18 EUR auf die Betriebskosten auswirken durfte.

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Quelle:

Urteil Sozialgericht Bayreuth Az.: S 17 AS 7/19

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

24 Antworten auf „Urteil Sozialgericht: Kostenrückerstattung ist kein Einkommen“

  1. Guten morgen,

    Ich beziehe ALG 2 und zahle einen Teil der KDU selbst vom Regelsatz.
    Meine diesjährige Betriebskostenabrechnung ergibt ein Guthaben.
    und zwar jeden Monat ca. 30,31 € Kaltmiete und 15 Nebenkosten inkl. Heizung.
    Kann ich das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung behalten?

    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne

    1. Hallo Susanne,
      je nach Höhe Ihrer Selbstbeteiligung haben Sie auch anteilig Anspruch auf das Guthaben.
      Viele Grüße

  2. Hallo, ich beziehe ALG 2 seid, 01.06.2021 in 6 Monate Takt. Habe am 26.10.2022 ein Weiterbewilligungsantrag Online beantragt. Nun habe ich ein Brief am 20.11.2022 von Jobcenter erhalten, wo drin steht Aufforderung zur Mitwirkung, folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
    -Kopie der vollständigen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen 2020 und 2021 (inkl.) Heizkostenaufstellung sowie, insofern Sie ein Guthaben erwirtschaftet haben, einen Nachweis über den Zufluss.
    Ich habe mir von Vermieter eine Mietbescheinigung geben lassen, wo noch mal die neue Miete drin steht. Weil Betriebs und Heizkosten mehr geworden sind. Die ich mit gesendet habe in den Weiterbewilligungsantrag und eine Seite von der Betriebsabrechnung 01.01.2021 – 31.12.2021 wo noch mal drin steht alte Vorauszahlung und neue Vorauszahlung, die Gutschrift beträgt -18,48 € und wird mit der Miete am 01.12.2022 verrechnet. Muss ich da jetzt noch die Betriebsabrechnung aus dem Jahr 01.01.2020 – 31.12.2020 abgeben? Die Gutschrift von -36,22 € wurde am 01.12.2021 mit der Miete verrechnet. Betriebskostenabrechnung kommt immer 1Jahr rückwirken.

    1. Hallo Enrico,
      am besten erfragen Sie das bei Ihrem Jobcenter. Ihr Sachbearbeiter wird Ihnen sagen können, um welche Nachweise es konkret geht. Wir haben da keinen Einblick. Wenn aber Bescheinigungen bzw. Abrechnungen aus 2020 gefordert wurden, sollten Sie diese auch einreichen.
      Viele Grüße

  3. Hallo,
    ich erhalte zu den Einnahmen aus meiner selbständigen Tätigkeit z. Zt. aufstockende Leistungen AlgII und bin über das Jobcenter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Vor Eintritt in den AlgII-Bezug war ich als Selbständiger in der selben gesetzlichen Krankversicherung als freiwilliges Mitglied versichert. In der Zeit vor Eintritt in den AlgII-Bezug hat sich auf meinem Beitragskonto der Krankenkasse aufgrund von Beitragsüberzahlungen ein Guthaben gebildet. Dieses Guthaben wurde mir aber erst jetzt, also im laufenden AlgII-Bezug, seitens der Krankenkasse auf mein Privatkonto überwiesen.
    Ist diese Gutschrift aus überzahlten GKV-Beiträgen aus der Zeit vor dem AlgII-Bezug auf die laufenden Leistungen des Jobcenters anrechenbar?
    Oder ist eine Beitragsrückerstattung der GKV aus der Zeit vor dem Leistungsbezug, analog zu dem von Ihnen im Beitrag dargestellten Sachverhalt, ebenfalls kein Einkommen?
    Vielen Dank für die Rückantworten.

    1. Hallo Gabriel,
      leider stellt die Gutschrift Einkommen dar und wird auf Ihren Leistungsbezug angerechnet.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    Ich bekomme noch bis Ende September ALG1 . Da ich im Januar erst mit meiner Umschulung beginne, falle ich von Oktober bis Dezember in ALG2. Im Juli habe ich meine Betriebskostenabrechnung mit meinem Guthaben von 400€ bekommen,das jetzt im August ausgezahlt wird. das Jobcenter möchte dieses Guthaben anrechnen . Meine Frage ist, wieso? Darf das Jobcenter dieses Guthaben, was sich auf 2021 bezieht überhaupt anrechnen?

    1. Hallo Toni,
      da Sie die Erstattung noch vor Ihrem Leistungsbezug erhalten, dürfte es schon nicht zu einer Anrechnung kommen. Sobald Sie Ihren Bescheid erhalten haben, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch. Wichtig ist nur, dass der Bescheid aufgrund der Widerspruchsfrist nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  5. Hallo sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich habe folgende Situation.
    Meine Frau bekamm ab 07.2020 ALG1, seit 07.2021 – schon ALG2.
    Ich habe bis 02.2022 gearbeitet, seit 03.2022 bekomme ich ALG1.
    Bis 12.2020 haben wir eine Wohnung im Dorf gemietet, ab 01.2021 sind wir in eine andere Wohnung in der Stadt gezogen.

    Letzten Monat haben wir von einem ehemaligen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 2020 erhalten. Dementsprechend haben wir eine Rückerstattung für 2020.
    Das Jobcenter verbuchte dies als Einkommen und reduzierte Auszahlungen für uns in diesem und im nächsten Jahr. Gegenüber der Position „Miete“ wurde die Höhe unserer derzeitigen Miete halbiert (obwohl wir den vollen Betrag zahlen).

    Zur Erinnerung: 2020 haben wir vom Jobcenter nichts bekommen. Und seit 2021 – ein anderer Mietvertrag mit mit einem anderen Vermieter und mit anderen Miet- und Nebenkostenbeträgen. Und die Rückerstattung – aus der ehemaligen Wohnung.

    Frage 1 – Hat das Jobcenter das Recht, diese Erstattung als Einkommen anzurechnen (da wir dann alle Rechnungen selbst bezahlt haben)?
    Frage 2 – Kann sich die Nebenkostenabrechnung der alten Wohnung auf die Lebenshaltungskosten in der neuen Wohnung auswirken?

    Oder haben Mitarbeiter des Jobcenters einen Fehler gemacht?

    1. Hallo Gnat,
      um Ihnen eine verlässliche Einschätzung dazu geben zu können, lassen Sie den Änderungsbescheid einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei fehlerhafter Berechnung legen die auch Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein. Pauschal können wir leider nicht beurteilen, ob die Anrechnung rechtens ist. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist). Für Sie fallen aber keinerlei Kosten an.
      Viele Grüße

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit Dezember 2021 beziehe ich ALG2 davor habe ich 12 Monate ALG1 bezogen und davon Miete ud Betriebskosten gezahlt. Nun habe ich meine Betriebskosten für das Jahr 2021 bekommen und habe ein Guthaben von 800€. Darf das Jobcenter diese Komplett von mir vordern oder nur anteilig für den Dezember 2021.

    vielen Dank im Voraus

    1. Hallo Riedel,
      leider kann das Jobcenter Ihnen den kompletten Betrag anrechnen, da es Einkommen darstellt.
      Viele Grüße

  7. Guten Tag, ich bekomme seit September 2021 Hilfe vom Jobcenter. Im selben Monat wurde mir das guthaben Neben/Betriebst kosten für 2020 in Höhe von 557 Euro zurückerstattet.
    Ich habe eine Frage an Sie, darf das Jobcenter diesen Betrag von mir einziehen?

    1. Hallo Tatjana,
      ja, leider verrechnet das Jobcenter die Rückerstattung.
      Viele Grüße

  8. Hallo,

    kurze Frage, meine Mutter erhielt Grundsicherung. Mein Vater fiel raus, da laut Berechnung seine Rente und Betriebsrente zum Leben reichen. Einen Teil davon rechneten Sie auch meiner Mutter an. Was ja auch ok ist, jedoch behielten Sie jeden Nebenkostenabrechnungsrückzahlung komplett ein, obwohl mein Vater seinen Anteil selber bezahlte. Diese begründeten es jedoch das bei der Rückerstattung dies unter Einkommen läuft und daher das Mehr meiner Mutter wieder angerechnet wird. Was ist aber mit Vermögensaufbau, wo meinem Vater es erlaubt ist für jedes Lebensjahr 150 Euro freizuhaben???

    Zm.eine Antwort wird bitte gebeten…

    1. Hallo Sofia,
      die Nebenkostenrückzahlung darf nur anteilig auf die Leistungen Ihrer Mutter angerechnet werden. Der Anteil Ihres Vaters darf nicht angerechnet werden, da er seinen Anteil aus seinem Einkommen geleistet hat.
      Viele Grüße

    2. Hallo meine frage .Es würde seit 1 Jahre 78 Euro Miete an stad Rathaus bezahlen von meine Leitung Lebensunterhalt es würde von Sozialamt auch 78euro bezahlt jetzt haben Jobcenter festgestellt das mir Gutschrift 978 Euro ist die vollen das Geld nicht komplett mir zahlen die vollen das Geld für mein Darlehen behalten haben die das Recht das zu machen bitte helfen

  9. Hallo, seid Dezember 2021 bekomme ich ALG2, jetzt im Januar 2022 kam meine Nebenkostenabrechnung mit Guthaben. Meine Frage, darf das Jobcenter dieses Guthaben anrechnen obwohl ich von Januar 2021 bis November 2021 meine Miete und Nebenkosten selbst bezahlt habe ?

    Danke im Voraus

    1. Hallo Jaqueline,
      nein, das Jobcenter darf das nicht als Einkommen anrechnen, da Sie diese Kosten selbst gestemmt haben. Dennoch ist es empfehlenswert, das Jobcenter über die Erstattung zu informieren. Sollte es zur Anrechnung kommen, legen Sie dagegen Widerspruch ein. Unsere Partneranwälte helfen Ihnen dabei.
      Viele Grüße

  10. Hallo…bekomme seid April 2021 hartz4 bewilligt ist es bis märz2022.
    Habe jetzt die Heiz und betriebskostenabrechnung für die Zeit vom 1.01.2020 bis 31.12.2020 bekommen mit einem Guthaben.
    Meine Frage ist jetzt,darf das jobcenter dieses Guthaben bei mir anrechnen da ich ja für das Jahr 2020 meine Miete selbst gezahlt habe.
    LG.kerstin

    1. Hallo Kerstin,
      wenn Sie die Kosten aus dem eigenen Budget gestemmt haben, sollte das Jobcenter Ihnen diese nicht als Einkommen anrechnen. Kommt es aber zu einer Anrechnung, lassen Sie Ihren Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Ist es zu einer fehlerhaften Berechnung gekommen, kann anschließend Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist nur, dass Sie reagieren, sobald Sie den Bescheid erhalten.
      Viele Grüße

  11. Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich habe meine Betriebs und Heizkostenabrechnung bekommen, von 2019. Es ergab sich ein guthaben
    von 462,- Euro. Ich bekomme nur 265 Regelsatz je Monat . zur meiner Miete muss ich 165.- Euro

    von mein Regelsatz zahlen . Meine frage kann das jobcenter das guthaben fordern.?

  12. Von mir, bzw meiner minderjåhrigen Tochter, will das Jobcenter Geld zurück und das nicht wenig!
    Ich hab das erstmal Stunden lassen!
    Nun wollen die warten, bis mein Kind volljährig ist und es dann von ihr selber zurück fordern!
    Geht So was?

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