Für Aufstocker:innen, die oft jeden Cent zweimal umdrehen müssen, sind Trinkgelder eine unverzichtbare Einnahmequelle. Das hindert einige Jobcenter aber nicht daran, dieses Geld anzurechnen und einzukassieren. In einer neuen Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) nun klargestellt, wann eine Anrechnung von Trinkgeld rechtlich zulässig ist.