Verjährungsfrist Jobcenter

Wann verjähren Ansprüche des Jobcenters?

Sind Hartz IV-Leistungen zu Unrecht erbracht worden, kann das Jobcenter den Betrag zurückfordern. Das Bundessozialgericht hat jetzt die Verjährungsregelungen in solchen Fällen konkretisiert. Demnach gilt für Rückzahlungsforderungen eine Frist von vier Jahren, die durch einen zusätzlichen Verwaltungsakt gehemmt und auf 30 Jahre erhöht werden kann.

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Aufstockerin erhält Mahnbescheid und Rückzahlungsforderung

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die ihr geringes Einkommen mit Zuschüssen aufgestockt hat. Nachdem sie im Jahr 2011 einen Bescheid inklusive Mahnung erhielt, in dem das Jobcenter die Erstattung der zu viel gezahlten Beträge forderte, passierte lange Zeit nichts. Erst im Oktober 2017 meldete sich die Behörde wieder und verlangte abermals die Rückerstattung sowie Mahngebühren.

Infolgedessen wies die Leistungsempfängerin auf die mittlerweile eingetretene Verjährung hin und legte nach erfolglosem Vorbringen Widerspruch ein. Den wies das Jobcenter allerdings zurück. Also klagte die Leistungsempfängerin und siegte in allen Instanzen.

Hinweis: Verjährung beginnt mit Bestandskraft

Nicht nur die Länge der Verjährungsfristen ist im Sozialrecht entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt, an dem sie zu laufen beginnen. In der Regel beginnt die Verjährung mit der Bestandskraft eines Bescheids. Bestandskräftig wird ein Bescheid, wenn die Widerspruchsfrist von einem Monat verstreicht, ohne dass Widerspruch erhoben wurde.

Grundsätzliche Verjährung nach vier Jahren

Alle am Verfahren beteiligte Gerichte kommen zu der Erkenntnis, dass die Ansprüche des Jobcenters in diesem Fall bereits verjährt sind. Im Mittelpunkt der Verfahren stand das Spannungsverhältnis zwischen § 50 Abs.4 SGB X und § 52 Abs. 2 SGB X. Beides sind nämlich Vorschriften, die die Verjährung im Sozialrecht regeln.

Allerdings beinhalten sie unterschiedliche Verjährungsfristen:

  • Während § 50 Abs. 4 SGB X eine Verjährungsfrist von vier Jahren nach Bestandskraft des Bescheids vorsieht,
  • beträgt die Verjährung nach § 52 Abs. 2 SGB X 30 Jahre.

Welche Vorschrift gilt also? Die Gerichte argumentieren mit dem Anwendungsvorrang der spezielleren Vorschrift. Das ist hier § 50 Abs. 4 SGB X, da dieser Paragraph sich konkret auf die Erstattung von zu Unrecht erbrachten Leistungen bezieht.

Mahnbescheid reicht nicht zur Hemmung aus

Daraus folgt zunächst, dass die Ansprüche des Jobcenters im Fall bereits verjährt sind. Das heißt aber nicht, dass Jobcenter keine Möglichkeit haben, die Frist des § 52 Abs. 2 SGB X auszulösen. Hierzu bedarf es lediglich eines weiteren Verwaltungsaktes, der die ursprüngliche Verjährungsfrist hemmt. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Aufrechnungserklärung. Ein Mahnbescheid reicht dagegen nicht aus.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Wann verjähren Ansprüche des Jobcenters?“

  1. Da hast du in schwarze getroffen bei mir auch nach jahrelanger funkstille verlang das arbeitsamt … seit dem ich arbeit habe auch eine vierstellige summe zurück . Da wundert sich vater staat warum die arbeitslosigkeit steigt geht es weiter so werde ich meinem job hinschmeissen wozu arbeiten wenn man am ende mit weniger als hartz4 rausgeht dieser staat ist einfach nur noch kriminell.

  2. Guten Tag mein Name ist Enrico Köcher mein Stress mit dieser Behörde ging schon vor gut zwei Jahren los deswegen kann ich kein genaues Datum oder wie der Bescheid heißt mit dem der Ärger los ging nur so viel nach Jahren der Arbeitslosigkeit Harz 4 suchte ich mir einen Saisonjob um erstmal wieder Fuß zufassen und zu sehen ob ich überhaupt noch fähig bin zu arbeiten das klappt auch und mache das jetzt im dritten Jahr und gleichzeitig verlangt das a… Amt eine mittlerweile vier stellige Summe zurück wo ich bei wirklich halbwegs gutem verstand nicht mehr durchsehe was die von mir wollen am besten ich scheiße hin und bleib zu Hause

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