Um Bürgergeld-Empfänger:innen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren, sind Jobcenter angehalten, Mietrückstände zu übernehmen. Will der Vermieter den Vertrag aber ohnehin kündigen, so ist das Jobcenter fein raus, wie das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschied.