Im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung ist die Inflationsprämie enthalten. Grundsätzlich darf jeder Arbeitgeber diese an seine Mitarbeiter:innen zahlen. Durch die Sonderzahlung sollen Angestellte im Hinblick auf die deutlich angestiegenen Lebenshaltungskosten infolge der Inflation entlastet werden. Stellt sich nur die Frage, ob die Prämie auf Hartz 4 bzw. das Bürgergeld angerechnet wird?