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Datenschutz im Jobcenter: Vorsicht bei unseriösen Jobangeboten

Jobcenter dürfen die Daten von Bürgergeld-Empfänger:innen zum Zwecke der Arbeitsvermittlung an potentielle Arbeitgeber weitergeben. Immer wieder sind darunter aber auch unseriöse Unternehmen zu finden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich vor betrügerischen Jobangeboten schützen können.

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Jobcenter dürfen Daten weitergeben

Während des Bezuges von Bürgergeld sind Sie dazu verpflichtet, sich um einen Job zu bemühen. Andersherum kann aber auch das Jobcenter für Sie nach neuen Stellen Ausschau halten. So oder so braucht Ihr potentieller neuer Arbeitgeber dafür eines von Ihnen: Daten.

Name, Anschrift, Lebenslauf, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden früher oder später im Bewerbungsprozess offenbart. Nun stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter eigenmächtig Ihre Daten an Dritte weitergeben darf. Grundsätzlich gilt hier das Sozialgeheimnis, welches auch in §35 SGB I verankert ist: “Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (…) von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden.”

In der Praxis ist es jedoch üblich, dass sich Jobcenter im Rahmen des Eingliederungsvertrages die Einwilligung ihrer Kundinnen und Kunden schriftlich einholen, um die Daten entsprechend übermitteln zu können. Selbst mit der Einwilligung sind sie aber an den Grundsatz der Datensparsamkeit und der Zweckbindung gebunden. Ganz nach dem Motto: So wenig wie möglich und so viel wie nötig. Im Bereich der Arbeitsvermittlung sind diese Daten nach §40 SGB III sogar zu anonymisieren.

Hinweis: Auskunftsrecht nach §83 SGB X

Als Betroffene:r haben Sie nach §83 SGB X das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, mit welchen Ihrer Daten das Jobcenter arbeitet.

Unseriöse Jobangebote: So erkennen Sie sie

Die Weitergabe Ihrer Daten ist also nicht verboten, unterlieg aber strengen Regularien. Trotzdem kann es leider vorkommen, dass Betrügerfirmen an Ihre Daten gelangen und versuchen, per E-Mail oder Telefon Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Diese Anzeichen deuten auf einen möglichen Betrug hin:

  • Eine englische oder in schlechtem Deutsch verfasste Betreffzeile in einer E-Mail
  • Kontaktpersonen/Ansprechpartner, die im Ausland leben
  • Die fragliche E-Mail ist durch einen Filter direkt im Spam-Ordner gelandet
  • Hohe Vergütung für wenig bis keine Vorkenntnisse und trotz kurzer Arbeitszeiten
  • Sie werden dazu aufgefordert, Geld zu überweisen oder an Online-Veranstaltungen teilzunehmen

Wichtig ist auch, dass Sie auf Ihr Bauchgefühl hören. Die erste Intuition stellt sich hinterher oft als die richtige heraus. Außerdem lässt sich durch eine kurze Internetrecherche viel über Unternehmen und Arbeitgeber herausfinden. Gibt es vielleicht negative Erfahrungsberichte, die bereits vor einem Betrug warnen?

Immer Rücksprache mit dem Jobcenter halten

Sollten bei Ihnen Zweifel aufkommen, öffnen Sie eine E-Mail gar nicht erst, sondern löschen Sie sie direkt. Auch ein Telefonat sollte sofort beendet werden. Gerade bei professionellen Betrügern klappt das aber nicht immer. Deshalb sollten Sie auch immer Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin halten, bevor Sie irgendetwas unterschreiben – vor allem wenn die Konditionen zu schön klingen, um wahr zu sein.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.