Die Situationen, in denen Menschen finanzielle Unterstützung erhalten sind vielfältig: Beispielsweise haben Hinterbliebene beim Tod der Eltern oder der*des Ehepartner*in oft einen Anspruch auf Witwen- bzw. Waisenrente. Sind die Hinterbliebenen auch gleichzeitig Hartz IV-Empfänger*innen, stellt sich die Frage, welche Leistung zur Existenzsicherung Vorrang hat bzw. inwieweit man solche gesonderten Rentenleistungen mit Hartz IV-Leistungen verrechnen muss.