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Hartz IV auf dem Campingplatz: Übernimmt das Jobcenter die Kosten?

Der soziale Wohnungsbau schwächelt, die Mieten steigen immer weiter an. Kein Wunder also, dass manche Hartz IV-Empfänger*innen zu kreativen Mitteln greifen, um eine “angemessene” Unterkunft zu finden. So auch auch eine Leserin von uns, die wissen wollte, ob das Jobcenter die dauerhafte Unterbringung auf einem Campingplatz finanziert.

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Leben als Camper*in: mit Hartz IV möglich?

Eine eher ungewöhnliche Frage erreichte uns von einer jungen Frau. Sie suche nach eigenen Angaben bereits seit zwei Jahren nach einer Einzimmerwohnung, deren Kosten in einem angemessenen Rahmen liegen. Nun spiele sie mit dem Gedanken, einen Stellplatz auf einem Campingplatz zu mieten und diesen als dauerhaften Wohnsitz anzumelden. Ihre Frage an uns war, ob das möglich ist und wieviel das Jobcenter in einem solchen Fall übernehmen würde.

Wohnmobil kann angemessene Unterkunft sein

Das Bundessozialgericht beantwortete diese Frage in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010. Eine Unterkunft im Sinne des SGB zeichne sich dadurch aus, dass sie Schutz vor Wetter und Witterung bietet und ein gewisses Maß an Privatsphäre ermöglicht. Das treffe nicht nur auf Wohnungen im klassischen Sinn, sondern auch auf Wohnmobile zu.

Nur Wohnkosten werden übernommen

Der Senat stellte aber auch gleichzeitig klar, dass nur solche Kosten vom Jobcenter übernommen werden müssen, die dem Wohnen dienen. Dazu gehören nach Auffassung des Gerichts neben den Heiz- und den Stellplatzkosten auch Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge. Anders verhält es sich bei Instandhaltungs- und Wartungskosten sowie Kosten für Kraftstoff. Diese stellten explizit keine Kosten der Unterkunft dar, weil sie nicht dem bloßen Wohnen dienen würden.

Hinweis: Wohnmobil gehört nicht zum Vermögen

Ist das Wohnmobil Ihre einzige Unterkunft, darf das Jobcenter es nicht zum Vermögen hinzuzählen. Das hat zur Folge, dass der Wert Ihres Campingwagens nicht auf Ihre Hartz IV-Leistungen angerechnet werden darf.

Campingplatz muss Wohnsitz sein

Wer Hartz IV beziehen möchte, braucht allerdings auch eine Meldeadresse. Daher sollten Leistungsempfänger*innen, die sich ein Leben auf dem Campingplatz vorstellen können, darauf achten, dass der Campingplatz eine Anmeldung als Wohnsitz auch zulässt. Ist all das geregelt, steht dem Traum vom dauerhaften Camping nichts mehr im Weg.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

10 Antworten auf „Hartz IV auf dem Campingplatz: Übernimmt das Jobcenter die Kosten?“

    1. Hallo Detlev-Joerg,
      um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Dementsprechend dürften Sie keine Leistungen erhalten.
      Viele Grüße

  1. Hallo,
    Ich muss im April 2023 aus meiner Wohnung ausziehen.
    Würde die ARGE die Kosten übernehmen wenn ich vorübergehend in mein Wohnmobil einziehen würde.?

    1. Hallo Georg,
      solange auf Ihrem Campingplatz Dauercampen erlaubt ist, sollte nichts dagegen sprechen.
      Viele Grüße

  2. Ich bewohne ein Mobilheim auf einem Campingplatz, Erstwohnsitz ist leider nicht gestattet. Trotzdem gibt es dort viele, die sich dort ganzjährig aufhalten.

    Mein vormaliger Erstwohnsitz in Form einer Mietwohnung ist weggefallen, sodass ich jetzt ganz auf das Mobilheim als Wohnung angewiesen bin.

    Kann ich dennoch “Hartz IV” beantragen als Bewohnerin des Mobilheims?

    Und wie soll ich das dann machen mit der Meldeadresse oder dem Postempfang?
    Danke.

    1. Hallo Sarah,
      solange Dauercampen auf Ihrem Campingplatz erlaubt ist, steht dem nichts entgegen, auch die Kosten der Unterkunft sollten übernommen werden. Als Meldeadresse können Sie eine andere Adresse angeben. Dorthin kann das Jobcenter dann Bescheide und sonstige Unterlagen schicken. Ihre Post müssen Sie dann nur regelmäßig abholen.
      Viele Grüße

  3. Ich habe mir ein Hausboot gebaut ,und liege in der Rummelsburger bucht vor anker ganz legal.Habe eine Postadresse da ich mich nicht mit der POsition z.b GPS koordinaten anmelden darf.Letzte Wintersaison habe ich auch heizkostenzuschuss bekommen.
    Dann habe ich um zuschuss von energie über einen stromgenerator .Benzin u. Zuschuss zum Gas welches zum Kochen verwende gebeten da es von meinem harz 4 nicht möglich ist das zu bezahlen.
    Wurde aber abgelehnt obwohl es ja mein Eigentum ist und dadurch auch keine Mietkosten endstehen . der winter steht vor der Tür und das macht mir ganz schön sorge.

    1. Huhu ich habe mal gehört von jemanden der eine ähnliche situation hatte. Er hat sich selber einen Mietvertrag aufgesetzt als hauptmieter und dann Quadratmeter der nutzfläche und Nebenkosten aufgesetzt und die eingereicht. Wäre bewilligt worden. Aber ich kann es nicht 100 Prozent bestätigen.

      Was aber geht ist du selbst kannst jemanden vertrautes dein Eigentum sozusagen beim Amt dort mitteilen es wäre jemanden in seinen besitzt gewechselt/ Familie/Freunde/Vertraute und du müsstest jetzt Miete und Nebenkosten zahlen. Und dann rechne die Quadratmeter aus und rechnest dein Nebenkosten und heizkosten die du für das Boot quasi benötigst um es im Schuss zu halten. Setzt mit dieser Person einen Mietvertrag auf als wo du als Hauptmieter eingetragen bist.
      Dann müssen die dir es bewilligen die Kosten werden auch übernommen.
      Oder einen Partner als Untermieter einschreiben ist auch eine Möglichkeit.
      Das erste da würde ich nochmal einen Anwalt fragen da bin ich mir nicht sicher.
      Rechtsberatungsschein steht dir als leistungbezug. 10 Euro kostet die erstrechtsberatung ein Anwalt deiner sympatie wird drauf verzichten und wird der richtige sein 👍 viel Glück alles Gute wünsche ich dir. Träume davon ins so ein Haus mal zu wohnen. 💪

    2. Hallo Julia, vielen Dank für Ihren hilfreichen Kommentar wegen Dauercamping. Könnten Sie mich diesbezüglich auch eingehender beraten? Steht dann die Meldeadresse in meinem Ausweis, obwohl ich im Mobilheim lebe und dort wie gesagt kein Erstwohnsitz möglich ist? Wie soll ich das bei der Ummeldung dem Einwohnermeldeamt erklären, kann das nicht zu Problemen führen, sodass ich sogar, wenn es ganz schlimm kommt, aus dem Mobilheim ausziehen müsste. Und was sind eigentlich genau die Kosten der Unterkunft in einem Mobilheim, was kann ich da gegenüber dem Jobcenter geltend machen, auch beispielsweise Versicherungskosten der Campingversicherung, Pachtgebühren u.s.w? Vielen Dank!!

    3. Hallo Sarah,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine eingehende Beratung leisten können. Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter:in beim Jobcenter und dem Einwohnermeldeamt, um Antworten zu erhalten. So viel aber vorweg: Pachtgebühren und Heizkosten sollten in jedem Fall übernommen werden. Sollte sich das Jobcenter bei der Kostenübernahme querstellen, prüfen unsere Partneranwälte gerne den entsprechenden Ablehnungsbescheid und legen ggf. Widerspruch ein.
      Viele Grüße

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