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Wird die Riester-Rente auf Hartz IV angerechnet?

Die Riester-Rente bietet gerade Geringverdiener*innen die Möglichkeit, gut für das Alter vorzusorgen. Doch was passiert, wenn Hartz 4-Bezieher*innen diese vorzeitig kündigen? Wird tatsächlich die komplette Auszahlung angerechnet? Wir beantworten die Frage einer Leserin.

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Kündigung des Riester-Vertrags trotz Hartz IV

“Ich habe meine RiesterRente vorzeitig gekündigt. Jetzt wo es zu spät ist, weiß ich, dass es ein Fehler war. Meine Frage ist, muss ich wirklich dem Jobcenter die Auszahlungssumme zurück bezahlen?” Diese Frage stellte uns eine Leserin, die ihren Riester-Vertrag nach zehn Jahren gekündigt hat.

Sie ging bei der Kündigung nämlich davon aus, dass nicht nur die Beitragszahlungen, sondern auch die Auszahlungen zum Schonvermögen zählen und damit anrechnungsfrei sind. Jetzt folgte für sie aber das böse Erwachen: Das Jobcenter informierte sie darüber, dass die Auszahlungen als Einkommen zählen. Nun fürchtet die Frau, dass ihre ganzen Ersparnisse weg sind.

Hinweis: Was ist eine Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, die der Staat bezuschusst. Dabei werden regelmäßig Beiträge auf ein Rentenkonto eingezahlt. Zusätzlich dazu gibt der Staat Zulagen auf die bereits gezahlten Beiträge und gewährt verschiedene Steuervorteile.

Nur die Ansparphase ist anrechnungsfrei

Um zu klären, ob die Riester-Rente angerechnet wird oder nicht, muss zunächst zwischen zwei wichtigen Phasen der Riester-Rente unterschieden werden: die Ansparphase und die Auszahlungsphase. Die Ansparphase bezeichnet den Zeitraum zwischen Abschluss des Riester-Vertrags und der Auszahlung der Rente. In dieser Phase werden regelmäßig Beiträge auf das Rentenkonto eingezahlt. Diese stellen geschütztes Vermögen dar und werden daher nicht auf Hartz IV angerechnet.

Anders sieht es dagegen in der Auszahlungsphase aus, die auf die Ansparphase folgt: Die angesparte Altersvorsorge wird monatlich ausgezahlt. Dieser monatliche Betrag stellt nach aktueller Rechtslage Vermögen dar, das sowohl die Hartz IV-Leistungen als auch die Grundsicherung im Alter beeinflusst. Wer also vorzeitig kündigt, hat keinen finanziellen Vorteil von der Riester-Rente.

Alternativen zur Kündigung der Riester-Rente

Eine vorzeitige Kündigung der Riester-Rente ist doppelt schlecht: Zum Einen gilt die Auszahlung wie oben erläutert als Vermögen, sodass eine vorzeitige Auflösung des Vertrags zu einem Nullsummenspiel wird. Zum Anderen verlieren Sie die staatliche Förderung Ihrer Riester-Rente bei der Kündigung und müssen eventuell sogar noch draufzahlen.

Daher sollten Sie bei finanziellen Engpässen erst über andere Möglichkeiten nachdenken. Die wohl einfachste Alternative ist das Ruhenlassen des Riester-Vertrags. Das bedeutet, dass Sie Ihre Beitragszahlungen einfach stoppen. Durch das Pausieren des Vertrags behalten sie alle bis dato gezahlten Beiträge und müssen keinen Verlust durch das Jobcenter befürchten. Eine Reaktivierung der Riester-Rente ist jederzeit problemlos möglich. So sichern Sie sich Ihre Altersvorsorge.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

6 Antworten auf „Wird die Riester-Rente auf Hartz IV angerechnet?“

  1. Hallo,
    die Gesellschaft hat mir eine Auszahlung lt. Vertrag zu meinem 65. Lebensjahr (01.01.2024) angeboten.
    Zwischenzeitlich hat sich aber mein Renteneintrittsalter durch Gesetzesänderung auf 66 Jahre verschoben.
    Ich würde also die vereinbarte Auszahlung während des Bürgergeldbezuges erhalten.
    Wird die Auszahlung auf das Bürgergeld angerechnet?

    1. Hallo Volker,
      die Auszahlung wird Ihnen auf das Bürgergeld angerechnet. Um wie viel sich Ihr Anspruch schmälert, können wir nicht beurteilen. Das hängt von der Höher der Zahlungen ab.
      Viele Grüße

  2. Hallo, ich bin Aufstocker und habe Schulden durch eine augen op bei meiner Schwägerin gemacht. Wenn ich die RiesterRente Vertrag kündige und es direkt an meine Schwägerin auszahlen lasse, wird es mir trotzdem angerechnet als Einkommen? Es heißt doch Zufluss Prinzip aufs Konto aber es ginge ja dann an meine Schwägerin aufs Konto. Wir haben es letztes Jahr vertraglich festgelegt wieviel und wann und zahle monatlich an sie die Augenop ab. Aber möchte es endlich weghaben und bin am überlegen ob mir das das Jobcenter das trotzdem anrechnet? Lg jenny

    1. Hallo Jenny,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Tipps geben, wie Sie Geld am Jobcenter vorbeischleusen.
      Viele Grüße

  3. Guten Tag
    Ich möchte gerne mein Riesterrente Vertrag kündigen um damit mein Zahnarzt Rechnung zu begleichen. Wird die Auszahlung von der jobcenter angerechnet es sind nur ca 5000 Euro

    1. Hallo,
      davon ist abzuraten. Bei Auflösung einer Altersvorsorge, wird die Auszahlung als Einkommen gewertet. Dementsprechend kommt es zu einer Anrechnung auf Ihre Leistungen.
      Viele Grüße

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