Die Bedarfsgemeinschaft ist für viele Hartz IV-Empfänger:innen ein leidiges Thema. Immer wieder unterstellen Jobcenter Leistungsbeziehern und Leistungsbezieherinnen eine Partnerschaft, die so gar nicht existiert. Schnell steht ein Mitarbeiter des Außendienstes auf der Matte und will die eigene Wohnung nach möglichen “Spuren” durchsuchen. Müssen Sie das Jobcenter in Ihre Wohnung lassen? Und wo sind die Grenzen bei der Wohnungsdurchsuchung?