Bei unsicheren oder schwankenden Beschäftigungsverhältnissen gewährt das Jobcenter Leistungen erst einmal vorläufig. Oft schlurt das Jobcenter dann bei den Berechnungen für die endgültige Festsetzung. Ausbaden müssen diese Fehler aber die Leistungsempfänger*innen. Unsere Partneranwält*innen mussten sich mit genau diesem Problem auseinandersetzen und verhinderten, dass ihr Mandant 1.200 EUR zu Unrecht nachzahlen musste.