Warten auf Bescheid vom Jobcenter

Keine Reaktion vom Jobcenter – was tun?

Viel Bürokratie, wenig Personal – das Tempo in dem deutsche Jobcenter arbeiten, ist gemächlich. Betroffene müssen teilweise Monate auf eine Antwort der Behörde warten. Was ist in einem solchen Fall zu tun?

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Lange Bearbeitungszeit der Jobcenter

Wie viel Zeit Jobcenter haben, um über Anträge, Widersprüche und Co. zu entscheiden, ist in §88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gesetzlich festgelegt. Demnach gilt für Anträge eine Bearbeitungsfrist von sechs Monaten. Das umfasst neben dem Antrag auf Arbeitslosengeld beispielsweise auch Sonder- und Mehrbedarfsanträge oder auch den Antrag auf Übernahme der Heizkosten. Widersprüche müssen dagegen innerhalb von drei Monaten vom Tisch sein.

Untätigkeitsklage bei fehlender Antwort

Aber was können Betroffene machen, wenn Jobcenter auch nach Ablauf der großzügigen Bearbeitungsfristen noch immer nicht reagieren? Zunächst ist es ratsam, sich beim Jobcenter nach dem Stand der Bearbeitung zu erkundigen. Eventuell hat Ihr zuständiger Sachbearbeiter noch nicht alle notwendigen Unterlagen oder es herrscht aufgrund von Gesetzesänderungen ein erhöhter Arbeitsaufwand.

Setzen Sie dem Jobcenter dann eine Frist von mindestens einer Woche zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Weisen Sie zudem darauf hin, dass Sie eine Untätigkeitsklage erheben werden, wenn die Bearbeitung nicht innerhalb der Frist erfolgt. Sollte nach Ablauf der Frist noch immer keine Antwort vom Jobcenter folgen, bleibt Ihnen nur noch der Weg über das Sozialgericht.

Mit einer Untätigkeitsklage können Sie das Jobcenter dazu zwingen, über Ihren Fall zu entscheiden. Die Erhebung erfolgt beim zuständigen Sozialgericht. Ein Rechtsbeistand ist zwar nicht notwendig aber empfehlenswert, da er einen besseren Überblick über das Sozialrecht und über das Klageverfahren hat.

Hinweis: Ziel der Untätigkeitsklage

Im Rahmen einer Untätigkeitsklage stellt das Gericht nur fest, dass das Jobcenter einen bestimmten Fall bearbeiten muss. Ob das Jobcenter ihren Antrag bewilligt oder nicht ist eine andere Sache. Hierauf hat die Untätigkeitsklage keinen Einfluss.

Einstweilige Anordnung bei Dringlichkeit

Die Untätigkeitsklage hat aber auch ihre Nachteile. Der wohl größte Dämpfer ist ironischerweise die Dauer des Verfahrens. Die beträgt meist zwei bis drei Monate, im Einzelfall aber auch deutlich länger. Oft geht es bei Hartz IV aber um existenzsichernde Leistungen, sodass Kläger*innen eigentlich keine Zeit für lange Verfahren haben.

In einem solchen Fall sollten Betroffene statt einer Untätigkeitsklage entweder einen Vorschuss beim Jobcenter oder den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht beantragen. Dann wird in einem gerichtlichen Eilverfahren entschieden, ob Leistungen erst einmal vorläufig gezahlt werden oder nicht. Dieses Prozedere dauert meist nur ein paar Tage, sodass Antragsteller*innen bis zum Hauptsacheverfahren erst einmal durchatmen können.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Keine Reaktion vom Jobcenter – was tun?“

  1. Ich kann nur jedem raten, alle Unterlagen immer persönlich abzugeben und mit einem entsprechenden Eingangsstempel abstempeln zu lassen. Am besten jedoch Schreiben auch vorab per Mail mit den dazugehörigen Anlagen übersenden, dann hat man auch einen Nachweis, und das Jobcenter kann nicht sagen, dass die Unterlagen nie eingegangen sind/wären, was sehr gerne immer gemacht wird. Wenn Anträge nicht bearbeitet werden, eine schriftliche Beschwerde an die Vorgesetzte der jeweiligen Sachbarbeiterin schreiben.

  2. Seit 1. November sind mein Freund und ich eine Bedarfsgemeinschaft, sodass die Mietkosten natürlich erhöht wurden, aber mein vermieter bekam noch den alten Mietbetrag.
    Er rief bei meiner Sachbearbeiterin für Leistung an, um ein Termin für persönliches Gespräch zu bekommen, aber aus Datenschutzgründen muss ich es tun.
    Nun renne ich bis heute diesen inkompetenen Leuten hinterher um ein Termin zu bekommen.
    Habe versucht meine Sachbearbeiterin telefonisch zu erreichen, aber ständig ist komischerweise das Telefon besetzt, habe der schon einige Briefe geschickt, aber werden bis heute verarbeitet und habe auch zweimal beim Hauptsitz vom Jobcenter angerufen, die mich damit vertrösteten mein anliegen weiterzuleiten, um ein Termin zu bekommen, aber es kam nie ein Brief.
    Mein Vermieter wird langsam richtig ungehalten und ich habe die Befürchtung, dass mein Freund und ich Weihnachten auf der Straße feiern dürfen.
    Ich spiele schon mit den Gedanken meinem Vermieter die Vollmacht zu übertragen bis die Angelegenheit vom Tisch ist.

    1. Hallo Cindy,
      statten Sie Ihrem Jobcenter persönlich einen Besuch ab und versuchen Sie, Ihr Anliegen vor Ort zu klären.
      Viele Grüße

  3. Ich warte seit 3 Monaten auf Sozialhilfe wurde leider immer verzögert durch Jobcenter dann wurde mir mindestens 5mal gesagt wird mit dringend beim Kollegen hinterlegt jetzt wurde angeblich am 11 rausgeschickt und ist natürlich bis jetzt nichts angekommen. Es ist traurig wenn man von den Hilfe braucht und so verarscht wird

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