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Umzug ohne Genehmigung – Was übernimmt das Jobcenter noch?

Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind seit jeher ein Streitthema zwischen Jobcenter und Hartz IV-Empfänger*innen. Besonders kompliziert wird es bei Umzügen. Genehmigt das Jobcenter einen Wohnungswechsel nicht, müssen Grundsicherungsempfänger*innen mit finanziellen Nachteilen rechnen.

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Umzug auch ohne Genehmigung möglich

Die gute Nachricht zuerst: Das Jobcenter kann Ihnen das Umziehen nicht verbieten. Denn Artikel 11 des Grundgesetzes gewährt allen deutschen Staatsbürger*innen die freie Wahl des Wohnortes. Trotzdem sollten Sie das Jobcenter über einen Umzug informieren.

Zum einen muss die Behörde Sie weiterhin erreichen können. Sind Sie nicht erreichbar, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und müssen zu viel gezahlte Leistungen eventuell zurückzahlen. Zum anderen ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein anderes Jobcenter nach Ihrem Umzug für Sie zuständig ist. Um solche Fragen zu klären, ist ein enger Kontakt zwischen Ihnen und dem Jobcenter erforderlich.

Jobcenter übernimmt keine Umzugskosten

Ein Umzug ist immer mit einigen Kosten verbunden. Gerade als Hartz IV-Empfänger*in hat man aber nicht immer die nötigen finanziellen Mittel, um einen Wohnungswechsel alleine zu stemmen. Das Jobcenter jedenfalls übernimmt die Kosten für einen Umzug nur dann, wenn er erforderlich ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Man umzieht, um eine Arbeitsstelle annehmen zu können
  • Ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist
  • Die derzeitigen Wohnverhältnisse unzumutbar sind
  • Der Wohnraum wegen Familienzuwachses zu knapp wird
    oder
  • Sie sich von Ihre*r Partner*in trennen.

Sollte das Jobcenter den Umzug für nicht erforderlich halten, müssen Grundsicherungsempfänger*innen selber für die Kosten aufkommen.

Neue Wohnung sollte nicht viel teurer sein

Ist der Umzug geschafft, stellt sich für Hartz IV-Empfänger*innen die Frage, ob das Jobcenter auch die KdU der neuen Bleibe übernimmt. Hierzu sei gesagt, dass das Jobcenter Miete und Heizkosten zwar auch weiterhin bezahlt, allerdings nur in Höhe des Betrags, den es bisher für die alte Wohnung gezahlt hat.

Das gilt aber nicht grenzenlos. Das Bundessozialgericht hat 2016 entschieden, dass das Jobcenter bei einem nicht genehmigten Umzug auch die Entwicklung der Mietpreise mit berücksichtigen und die Angemessenheitsgrenze gegebenenfalls nach oben anpassen muss.

Dennoch sollten Grundsicherungsempfänger*innen darauf achten, dass die neue Wohnung nicht viel teurer ist, als die alte. Ist die Angemessenheitsgrenze des Jobcenters nämlich in Ordnung, müssen Hartz IV-Empfänger*innen den Differenzbetrag zwischen angemessener und tatsächlicher Miete selber aufbringen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

55 Antworten auf „Umzug ohne Genehmigung – Was übernimmt das Jobcenter noch?“

  1. Hallo
    Und zwar möchte ich und meine Tochter (16) Jahre in einer kleiner Wohnung umziehen da mein Sohn im Juli 23 in dieser Wohnung verstorben ist. Die alte Wohnung ist 79 Quadratmeter und kostet 745€ warm. Kaltmiete ist 406€ Nebenkosten 221€.
    Die neue Wohnung ist 62 Quadratmeter und kostet 725€, Kaltmiete ist 450€ und Nebenkosten 197€. Job Center lehnt den Umzug ab weil die neue nicht im Rahmen passt. Jetzt meine Frage kann ich trotzdem umziehen ohne die Genehmigung vom Job Center? Sie haben keine Kosten für den Umzug. Kaution bezahle ich in Raten beim Vermieter ab. Und würde auch den Rest bezahlen die zu viel sind . Danke schön für die Antwort. 🙂

    1. Hallo Susanne,
      ja, Sie können auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen. Dabei müssen Sie aber berücksichtigen, dass die Behörde keine Umzugskosten übernimmt. Zudem kann es sein, dass das Jobcenter die Übernahme anderer Mehrkosten verweigert. Das ist insbesondere bei den Nebenkosten ein wichtiger Punkt.
      Viele Grüße

    2. Mein Partner, ich und meine Tochter leben seit Mai bei seiner Mutter, nachdem wir aufgrund von Unstimmigkeiten unsere vorherige Wohnung gekündigt haben. Unsere Selbstständigkeit deckt noch nicht alle Lebenshaltungskosten, daher haben wir einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und ein Mietangebot erhalten. Leider ist die vorgeschlagene Wohnung um 70,20€ (Bruttokalt) zu teuer, und wir könnten aber diesen Betrag aus unserer zusätzlichen Selbstständigkeit tragen. Allerdings ist die aktuelle Wohnsituation (3-Zimmer) bei der Mutter meines Partners zu klein geworden, besonders da ihr Freund im Dezember hinzuzieht. Die geplante Wohnung wäre ideal und zentral gelegen. Wir hätten nicht weit zu unserer Arbeit und zum Kindergarten meiner Tochter wie bisher. Da aber für uns keine Wohnkosten übernommen wurden. Da die Mutter die Miete bezahlt hat, hat das Jobcenter keinen Richtwert. Wir würden die Kaution durch eine Mietbürgschaft stellen oder leihen. Trotz der Ablehnung: Können wir dennoch umziehen und würde das Jobcenter die angemessenen Mietkosten + Heizkosten übernehmen? In Duisburg läge dies bei 608,80€ Bruttokalt für drei Personen.

  2. Hallo guten Abend,
    mein Name ist Heidrun Gräf und wohne in Georgsmarienhütte in einer 60 qm Wohnung.
    Ich bekomm Bürgergeld und habe einen Minijob auf 520.-€
    Aus gesundheitlichen Gründen habe ich beim Jobcenter einen Antrag auf Umzugskosten von meinem jetzigen Standort nach Altenburg Thüringen in meinen Geburtsort gestellt.
    In Altenburg habe ich eine Wohnung von 55 qm gefunden, die auch mehr kostet.
    Das Jobcenter in Altenburg genehmigt für eine Person 45 qm, 310.-€ Kaltmiete brutto + 60.-€ .
    Aus diesen Gründen hat das Jobcenter aus Georgsmarienhütte die Umzugskosten abgelehnt.
    Ich habe ein ärztliches Attest von meinem Hausarzt eingereicht, da ich an einer Erberkrankung “Morbus Osler” erkrankt bin. Eine spezielle Klinik dafür könnte ich in Jena in Anspruch nehmen, wir die Ärzte sich darauf spezialisiert haben.
    Hinzu kommt ein schwerer Verkehrsunfall im Januar 2020 der zufolge einen Serien Rippenbruch 5. bis 8. Rippe, eine Lungenentzündung und einen Schulter Drümmerbruch mit bleibenden Schäden verursacht hat.
    ZWEI GUTACHTEN, LUNGE UND ORTHOPÄDE beständigen diese Folge mit einer verursachten Bronchitis anhaltender Husten.
    Ich bitte um Hilfe, was soll ich noch tun um endlich in die Klink zu fahren, da ich unter täglichen Nasenbluten leide, was zur Folge Eisenmangel, Blutarmut, schwache Nerven und Abgeschlagenheit hat.
    Vielen Dank und bitte eine positive Nachricht
    Gruß H.Gräf

    1. Hallo Heidrun,
      sofern Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid haben (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den einmal durch uns prüfen. Wird festgestellt, dass das Jobcenter zu Unrecht ablehnt, wird Widerspruch eingelegt. Bitte beachten Sie aber auch, dass das Jobcenter zumindest im Rahmen der Angemessenheit für Ihre KdU aufkommen muss. Es besteht also die Möglichkeit, dass Sie für die Differenz selbst aufkommen. Das Jobcenter kann Ihnen keinen Umzug verbieten.
      Viele Grüße

    2. Was soll ich noch tun?
      Habe heute noch ein ärztliches Attest vom HNO-ARZT eingereicht. Es beinhaltet, das ich in eine geeignete Klinik ( Jena ) ist auf diese Erkrankung spezialisiert operiert werden muss.
      Wie soll ich die Ablehnung des Jobcenters Altenburg zur Besichtigung zu ihnen senden???
      Habe nur ein Handy.
      Der Umzug soll nun schon am 23.11.2023 stattfinden. Die Differenz der Mehrkosten für die Wohnung übernehme ich, da es nur 12.-€ mehr sind, als ich hier zahle.
      Ich bin sehr zuverlässig und habe von meinem Vermieter eine Mitteilung eingereicht, das ich mietschuldenfrei bin und immer war.
      Die Zeit läuft mir wahrhaftig davon.
      Vielen Dank
      H.Gräf

    3. Hallo Heidrun,
      es gibt Apps, mit denen Sie den Bescheid scannen können, ggf. genügt es auch, wenn Sie den Bescheid abfotografieren. Achte Sie jedoch darauf, dass alle Infos lesbar sind. Befolgen Sie anschließend alle Schritte, die Ihnen in unserem Bescheid-Prüfer vorgegeben werden.
      Viele Grüße

  3. Will mich Ende des Jahres von meiner Frau trennen.
    Habe eine Wohnung gefunden in einer
    Wohnungseigentumsanlage.
    Vermieter stellt mir keine Checkliste
    „ mietangebot“ aus . was kann ich machen

    1. Hallo Maik,
      sprechen Sie mit dem Vermieter und erklären Sie ihm Ihre Situation. Zwingen kann man ihn vermutlich nicht dazu, Ihnen ein Mietangebot zu erstellen. Alternativ sprechen Sie mit dem Jobcenter und erklären dort, dass Ihnen kein Angebot ausgestellt wird.
      Viele Grüße

  4. Schönen guten Tag,
    Ich bin zur Zeit obdachlos und bin bei Freunden untergekommen. Seid dem sind 2 Monate vergangen mit der suche nach einer neuen bleibe und habe eine Wohnung gefunden die für den Jc bezahlbar ist. Wurde aber trotzdem abgelehnt .Meine Freunde können mich auch nicht mehr lange in der Wohnung behalten wegen dem Vermieter. Meine vorige wohnung war ein wenig günstiger als die ich gefunden habe ca.50 Euro. Ich weiß nicht mehr weiter da es die günstigste Wohnung derzeit ist die ich finden konnte.
    Viele Grüße

    1. Hallo Marcel,
      gerne prüfen wir kostenlos Ihren Ablehnungsbescheid und gehen mit einem Widerspruch dagegen vor, sofern wir Fehler feststellen. Haben Sie keinen Bescheid erhalten, fordern Sie den einmal an.
      Viele Grüße

  5. Hallo,
    Ich hatte einen Antrag beim JC gestellt bezüglich eines Umzugs in eine andere Wohnung ( größere Wohnung).
    Ich hatte ein Mietsangebot für eine Wohnung die 55,9qm groß gewesen wäre. Da ich eine Schwerbehinderung von 80% mit Buchstaben G und B habe und einen Rollator brauche stehen mir laut Gesetz doch mehr als 50qm Wohnfläche zu. Das JC hat das abgelehnt mm ist der Begründung die Wohnung sei es zu groß. Trotz Widerspruch habe ich die Zusage nicht bekommen. Was kann ich tun um Recht zu bekommen?

    1. Hallo Marion,
      Sie haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen, um sich so von einem Anwalt beraten zu lassen. In unserem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Infos zum Beratungshilfeschein.
      Viele Grüße

  6. Hallo,

    ich wohne zur Untermiete ohne Mietvertrag (aber mit Bescheinigung der Kosten) in einer WG. Das Zimmer hat nur ca 9 qm. Wenn ich in eine größere Wohnung umziehen möchte, zählt dies dann als Umzug “aus wichtigem Grund” weil ich mit 9qm zu wenig Platz habe (und Bad und WC teilen muss)? Und wenn die neue Wohnung statt 50qm dann 55-60qm groß ist, aber von der Miethöhe her soviel kostet wie es für 50qm angemessen wäre, müsste das Jobcenter die Miete dann übernehmen? Wenn ale Infos über die Miethöhe mit Nebenkosten im Mietvertrag stehen, ist man gesetzlich verpflichtet zusätzlich eine Mietangebotsbescheinigung ausfüllen zu lassen?

    1. Hallo B.,
      stellen Sie einen Antrag. Kommt es zur Ablehnung, prüfen unsere Partneranwälte den jeweiligen Bescheid und legen ggf. Widerspruch ein. Die Wohnungsgröße ist grundsätzlich eher zweitrangig. Wichtig ist, dass die KdU im Rahmen der Angemessenheit liegen. Eine Mietangebotsbescheinigung ist in jedem Fall hilfreich, Sie können dem Jobcenter jedoch auch den Mietvertrag zur Prüfung vorlegen. Weitere Infos finden Sie in unserem Ratgeber: Umzugskosten.
      Viele Grüße

  7. Guten Tag,
    nach einem dreiviertel Jahr ist es mir jetzt endlich gelungen wieder Arbeit zu finden. Allerdings muss ich dafür umziehen. Da die Zeit zu kurz war um eine Wohnung zu finden habe ich mir vorerst ein Zimmer gesucht. Leider verweigert das dortige Jobcenter die Zustimmung weil die Miete nicht angemessen ist. Ich sehe aber keine Alternative denn ich muss ja irgendwo schlafen und ein günstigeres Zimmer war WG. Ferien nicht zu finden. Ab Ende nächsten Monats habe ich dann schon ein anderes Zimmer gefunden das weniger kostet. Ich beantrage auch keine Kaution oder Umzugskosten. Aus meiner Sicht ist der Umzug auch alternativlos weil ich diesen Job brauche! Was kann ich tun? MfG Sylvia

    1. Hallo Sylvia,
      sofern Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid vorliegen haben, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie dann auch bei einem Widerspruch. Sofern sich nachweisen lässt, dass Sie in der Kürze der Zeit keine günstigere Wohnung gefunden haben, bestehen gute Chancen dagegen vorzugehen.
      Viele Grüße

    2. Ich habe seit 2 wochen Bestätigung von jobcenter bekommen das ich ausziehen kann(u25) , und Miet angebot eingereicht und immer noch kein antwort bekommen die wohnung ich angemessen, und ich musste heute den vertrag unterschreiben, was bezahlt der jobcenter??, und wenn ich die Genehmigung bekomme und dann den Mietvertrag einreichen wird trotzdem Probleme geben ?

    3. Hallo Eho,
      setzen Sie sich bitte mit Ihrem Jobcenter in Verbindung. Wir können keine Aussagen über Absprachen mit Ihnen und dem Jobcenter treffen.
      Viele Grüße

  8. Hallo,

    ich bin umgezogen und das ohne Zustimmung, mir war bewusst das ich den Differenzbetrag selbst tragen muss was auch kein Problem ist. Jetzt durch die Inflation habe ich eine Mieterhöhung bekommen von 45 €. Dies habe ich dem Jobcenter mitgeteilt. Das Jobcenter hat die Erhöhung abgelehnt, mit der Begründung “Ich sei umgezogen ohne Genehmigung” Dazu kommt dass man bei mir immer noch den mieterspiegel von 2017 anwendet obwohl der sich in meiner Stadt 2 mal erhöht hat. Auch ein Widerspruch wurde abgelehnt mit der gleichen Begründung, was kann ich dagegen tun, denn ich zahle mittlerweile 80 € selbst. Umziehen ist definitiv keine Option.

    Würde man den neuen mieterspiegel bei mir anwenden und auch die Erhöhung annehmen wären es ca 10 € die ich selbst tragen müsste

    1. Hallo Denis,
      stellen Sie einen Überprüfungsantrag und geben Sie konkret an, was Sie bemängeln. Daraufhin wird wieder ein Bescheid erlassen, den Sie dann durch unsere Partneranwälte prüfen lassen können. Bestehen Aussichten auf Erfolg, wird Widerpsruch eingelegt.
      Viele Grüße

  9. Guten Tag,

    ich beabsichtige ohne Zustimmung meines JobCenters in ein anderes Bundesland zu ziehen. Vor Kurzem wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass Berlin dann keine eventuell anfallenden Nebenkostennachzahlungen für die neue Wohnung übernehmen wird, obwohl diese kostentechnisch den Vorgaben entspricht.

    Ist das korrekt? Mir ist das vollkommen neu, ich wusste nur, dass es kein Kautionsdarlehen gibt und auch keine Umzugskostenbeihilfe. Das verunsichert mich jetzt enorm.

    Vielen Dank

    1. Hallo Sarah,
      sofern die Kosten im Rahmen der Angemessenheit liegen, muss das Jobcenter diese auch bei nicht-genehmigtem Umzug übernehmen.
      Viele Grüße

  10. Hallo,

    es steht hier, dass bei ungenehmigten Umzug weiterhin nur die Kosten der alten Unterkunft bezahlt werden.
    Wie verhält es sich, wenn die Kosten der neuen Unterkunft insgesamt geringer sind als die alten, allerdings die Heizkosten der neuen Wohnung anteilig höher sind? Die Heizkosten sind angemessen.
    Werden dann trotzdem nur die Heizkosten der alten Wohnung bezahlt, obwohl die neue Wohnung inklusive Heizkosten günstiger ist?
    Die Heizkosten der bisherigen Wohnung wurden nämlich noch nicht an die aktuellen Gaspreiserhöhungen angepasst.
    Und wie ist es mit der Jahresverbrauchsabrechnung, wird die auch bei ungenehmigten Umzug vom Jobcenter übernommen?

    Über jede Info bin ich dankbar!

    Viele Grüße
    Su

    1. Hallo Su,
      das kommt auf den Umstand an. Wenn die ohne Zusicherung angemietete Wohnung angemessen ist und der Umzug erforderlich war (also die anerkannten KdU nicht auf die vorherigen Mietkosten beschränkt wurden), dann muss auch die Nachforderung übernommen werden, sofern noch kein Kostensenkungsverfahren durchgeführt wurde. Wurde ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt, kann ein Anspruch auf teilweise Übernahme bestehen. Ist Ihre neue Wohnung zwar angemessen, wobei der Umzug jedoch nicht erforderlich war, besteht kein Anspruch auf Übernahme.
      Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen sollten Sie einen entsprechenden Bescheid in jedem Fall prüfen lassen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei.
      Viele Grüße

    1. Hallo Torsten,
      das Jobcenter muss die Miete bei ungenehmigtem Umzug nur im Rahmen der Angemessenheit übernehmen und das dauerhaft.
      Viele Grüße

  11. Ein schöner guten Abend,
    ich würde gerne unsere Situation klären.
    Ich habe eine Wohnung in einer sichereren Gegend unserer Stadt gefunden, die Wohnung kostet 127 Euro weniger pro Monat mit Heizung, es gibt ein ärztliches Attest, dass der Umzug notwendig ist, mit einer gesundheitlichen Situation, die Wohnung ist näher an der Schule, und trotzdem weigert sich das Jobcenter, umzuziehen. Leider benötigt der andere Vermieter eine schriftliche Bestätigung des Jobcenters, dass er den monatlichen Beitrag zahlen wird.

    MfG
    Weber

    1. Hallo Weber,
      grundsätzlich können Sie auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen. Sofern sich die KdU im Rahmen der Angemessenheit bewegen, müssen die auch weiterhin übernommen und Ihre Miete gezahlt werden. Nicht übernommen werden hingegen Kosten, die mit dem Umzug zusammenhängen.
      Ihren Ablehnungsbescheid können Sie zudem durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Bei bestehenden Erfolgsaussichten legen sie Widerspruch ein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  12. Guten Tag,
    Und wurde nach 12 Jahren aus Eigenbedarf gekündigt jetzt aber wir wohnungen quer durch die Gegend gesucht sogar 100km weg und nur Absagen bekommen wohl auf Grund von Bürgergeld die man nicht haben will wir mussten fix eine Wohnung finden und unserem Sohn auch zur Schule anmelden jetzt haben wir eine gefunden ohne das wir gefragt wurden wo unser Geld her kommt darauf haben wir sofort unterschrieben damit wir nicht auf der Straße laden wird uns die Miete voll gezahlt oder nur so viel wie die alte Wohnung wir sind 4 Personen und die Wohnung ist 86qm Groß und kalt 720€ plus Nebenkosten 75€ ohne Wasser und Heizung die warm Miete liegt bei uns ja bei 890€
    Ca was wird uns erwarten mfg

    1. Hallo Renee,
      die Miete wird Ihnen im Rahmen der Angemessenheit gezahlt. Wie viel das genau ist, können wir Ihnen leider nicht sagen, da es regional starke Unterschiede gibt.
      Viele Grüße

    2. Hallo Julia,
      also muss sich das amt auch ohne das man deren Zustimmung hat an die KdU Bremen halten nur das uns keine Umzugs kosten zu stehen und Deponat richtig ? da wir in einer Notlage waren mussten wir zuschlagen auf eine Wohnung kommen 20 bis 30 Bewerber das schlimm als beim Vorstellungsgespräch bei einer Firma wir haben das bei anderen Behörden gemacht und uns die Einwilligung geholt bei anderen Wohnungen aber dann war die schon immer weg die Makler und Mieter warten nicht lange die sammeln die Bewerber und picken sich dann welche raus und laden sie zur Besichtigung ein und bürgergeld bezieher sind ganz unten auf der liste bei denen mfg

    3. Hallo Renee,
      korrekt. Bis zur Angemessenheit muss das Jobcenter die KdU übernehmen, ist die Wohnung hingegen teurer, müssen Sie die Differenz tragen. Ebenso müssen Sie bei fehlender Genehmigung die Umzugskosten und Co. leider selbst stemmen.
      Viele Grüße

  13. Hallo.
    Ich bin Alleinerziehend mit 2 kinder und will umziehen in die Nähe Schule und Kindergarten und habe schon Neue Wohnung gefunden günstigste als alter Wohnung. Das jobcenter hat mir geschrieben was wohnung angemessene aber das jobcenter willt nicht akzeptiert mein grund und ablehnen Darlehens auf Mietkaution. Darf ich trotzdem Umziehen?

    1. Hallo Nadja,
      grundsätzlich können Sie auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen. Sie haben dann aber keinen Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten sowie auf ein Darlehen für die Kation.
      Viele Grüße

  14. Hallo meine Frage wäre,
    Ich würde gern umziehen allerdings bin ich erst vor 7 Monaten um gezogen das war aufgrund einer Kündigung und musste schnell eine Wohnung finden die uns aber zu klein ist. Ist es möglich nochmal umzuziehen in eine größere wohnung die nur 20€ mehr kostet?
    Und wie ist das wenn es genehmigt wird zahlt das Job Center trotzdem die Kaution
    Vielen dank

    1. Hallo Mira,
      leider sehen wir keine Erfolgschancen für die Bewilligung eines erneuten Umzugs.
      Viele Grüße

  15. mein Name ist Kaufert
    Bitte können Sie mir sagen. Kann jobcenter mir verbieten im eine Barrierefreie Wohnung umzuziehen
    Wenn ich kein Attest von Arzt habe habe.
    Ich möchte im eine öffentliche geförderte Wohnung umziehen barrierefrei mit Fahrstuhl sehr günstige Mitte bei Saga wo ich über 30 Jahre Wohnen.
    Nebenan wird angebaut. Die Mitte wird günstig sein es ist eine öffentliche geförderte Wohnung bei Saga. Habe auch ein Vordringlichkeitschein
    Ich habe eine gehbehinderten 60%.Meine jetzige Bad ist 3 Zentimeter niedriger als mein Flur da bin ich auch schon ausgerutscht. Mein Balkon ist ebenfalls niedriger als mein Wohnzimmer.Da habe ich ,dass Problem immer über die schwele zu kommen.
    Werde mich sehr darüber freuen wenn Sie mir Antworten können

    Mit Freundlichen Kaufert

    1. Hallo Kaufert,
      das ist immer einzelfallabhängig. Stellen Sie also einen Antrag. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen.
      Viele Grüße

  16. Hallo,

    bei einem unter 25jährigen, der in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern lebt, in einer Mietwohnung: wie stark sind die Sanktionen, wenn er ohne Zustimmung umzieht? Sind es “nur” Umzugskosten? Oder wird auch die Miete nicht bezahlt und Bürgergeld gekürzt?

    Er bekommt momentan ca. 400€ Bürgergeld – 150 er selbst und 250 bekommt die Mutter. Die Wohnung ist angemessen (260€ in Sachsen), vielleicht minimal über die Grenze, aber er wäre bereit die Mehrkosten selbst zu tragen

    1. Hallo Sergej,
      ohne Zustimmung vom Jobcenter muss damit gerechnet werden, dass weder Miete bzw. Kosten der Unterkunft übernommen werden noch irgendwelche Umzugskosten. Zudem muss mit einem geringeren Regelsatz gerechnet werden. Weitere Informationen finden auch in unserem Ratgeber: Bürgergeld unter 25: Das gilt!
      Viele Grüße

  17. Hallo ich darf umziehen vo Amt Berlin nach Oranienburg nun bekam ich bescheid das die keine neue Miete übernehmen in Oranienburg. Da ich den Mietvertrag ohne Zustimmung unterschrieben habe ich bin mit 38 Euro drüber . Was nun alte Wohnung ist gekündigt….

    1. Hallo Isabell,
      einen Umzug müssen Sie sich grundsätzlich vom Jobcenter genehmigen lassen, ehe Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Dass das Jobcenter aber keinerlei Mietkosten übernimmt, ist auch nicht korrekt. Im Rahmen der Angemessenheit muss es auch weiterhin Ihre Kosten übernehmen. Umzugskosten, und unangemessene Kosten müssen Sie hingegen künftig selbst stemmen. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler festgestellt, folgt ein Widerspruch.
      Viele Grüße

    2. Hallo,
      Meine Mutter erhält witwenrente und Bürgergeld. Ich erhalte auch Bürgergeld und Plegegeld, da ich meine Mutter Pflege.Mein Bruder ist Vollzeit Berufstätig.Wir möchten gerne in eine andere Stadt ziehen da es in unserem jetzigen Wohnort keinen Krankenhaus gibt,meine Mutter ist Diabetikerin und hat Pflegegrad2 ,90% schwerbehindert.es ist für Sie viel zu anstrengend mit Bus und Bahn zu fahren,wenn Sie zum Arzt muss. Wir haben in einer anderen Stadt eine 2 Zimmer wohnung gefunden. Das neue Jobcenter möchte von unserem jetzigen Jobcenter eine Umzugsgenehmigung, habe ein Formloses Schreiben an unsere jetzige zuständige JC geschickt auch mit Begründung warum wir umziehen möchten. Die sagen das wir keine Umzugsgenehmigung
      bekommen,das wäre nicht nötig, wenn die neue Wohnung angemessen ist, wird das Darlehen für die Kaution ganz sicher vom neuen JC bewilligt,wir sollen den Mietvertrag unterschreiben und den dann hier zum abmelden vorzeigen.Ich weiß nicht ob das alles seine Richtigkeit hat, das wäre doch Ohne Zustimmung vom Jobcenter umziehen..Wir möchten keine Umzugskosten,zwecks Freunde .Wir brauchen wenn alles gut läuft nur das Darlehen für die Kaution. LG und Danke im voraus

    3. Hallo Fatma,
      holen Sie sich von Ihrem neuen Jobcenter eine Zusicherung über die Übernahme der KdU ein. Beantragen Sie in dem Zuge auch ein Darlehen für die Kaution. Damit sollten Sie auf der sicheren Seite sein.
      Viele Grüße

  18. Frage. Ich bin 38, wohne seit 2020 wieder bei den Eltern, aus Beruflichen und Privaten Gründen. Ich habe sonst immer die kdu mit zum Regelsatz dazu bezahlt, seit letzten Jahr weigert sich das Amt sie kdu weiter zu zahlen, da ihnen anscheinend einfällt, ich wohne ja bei den Eltern, da können die ja keine Miete verlangen. Das ganze läuft momentan vorm SG da ich Miete zahle und mir kdu zu steht. Aber darum geht es nicht genau, ich möchte umziehen, da es mit dem Beruflichen nicht geklappt hat und ich wieder eine eigene Wohnung haben möchte. Ich habe sonst immer das Zimmer bezahlt bekommen, welches 130 Euro waren. Wie sieht das jetzt aus mit dem Umzug, wenn ich ohne Genehmigung des Jobcenter umziehe? Da ich gegen das Jobcenter jetzt schon vor dem SG gezogen bin, denke ich nicht, das ich noch weiter gute Karten bei diesem Amt habe, da ich mich wehre. Ist ja meinst so, das die einem dann erst dann so richtig auf dem Kicker haben und einen Steine in den Weg legen wo es nur geht. Die neue Wohnung kostet natürlich mehr als 130 Euro, ist ja auch eine volle Wohnung als nur das Zimmer was ich bei meinen Eltern bewohne. Ist das ein guter Grund auszuziehen? Ich meine, ich kann ja jetzt nicht für ewig bei den Eltern wohnen bleiben. Kann mir das Amt die kdu der neuen Wohnung verweigern? In meinem LK ist angemessen wohl für 1 Person 50 qm. Die Wohnung die ich jetzt gefunden habe, ist. 54 qm. Ich finde sonst hier keine gescheiten Wohnungen, die sind alle zu groß oder zu teuer, und in einen Brennpunkt möchte ich nicht ziehen, davon abgesehen sind die auch nicht viel günstiger als die die ich jetzt gefunden habe. Wie liegen hier meine Chancen? Zahlt das Amt grundsätzlich die kdu, aber dann eben nur bis zu 50 qm? Und den Rest muss ich aus dem Regelbedarf zahlen, oder wie machen die das? Ich bräuchte wirklich dringend Rat und Hilfe. Vielen Dank im Voraus.

    1. Hallo Melanie,
      Sie sollten sich die Genehmigung für den Umzug einholen. Es sollte auch nichts dagegen sprechen. Die Größe der neuen Wohnung ist insofern zweitrangig, als die Kosten der Unterkunft insgesamt angemessen sein müssen. Vermutlich werden vier m² mehr da nicht sonderlich ins Gewicht fallen. Lehnt das Jobcenter Ihren Umzug ab, stehen Ihnen unsere Partneranwälte zur Seite. Sie prüfen den Bescheid und legen Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  19. Guten Tag Ich habe eine angemessene Wohnung gefunden das amt sagt auch kdu ist angemessen,doch dann im selben Schreiben wird die Wohnung abgelehnt wegen zu geringen betriebskosten.was kann ich jetzt tun kann ich trotzdem umziehen?

    1. Hallo Sabrina,
      dass ein Antrag aufgrund zu geringer Betriebskosten abgelehnt wird, erscheint uns nicht nachvollziehbar. Sind diese nicht vielmehr zu hoch? Grundsätzlich können Sie auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen. In dem Fall werden aber weder Umzugskosten übernommen noch die Differenz, sofern die Nebenkosten die Angemessenheitsgrenze übersteigen. Eine Nachzahlung müssten Sie dementsprechend selbst stemmen. Wenn Sie das in Kauf nehmen können und wollen, steht einem Umzug nichts im Wege.
      Viele Grüße

  20. Hallo ich habe eine Frage also

    Ich kann für paar Monate mit meine Kinder zu einem Bekannten ziehen in andere Bundesland da mein Verlobter da wohnt Vater meines Babys und wir eine gemeinsame Wohnung suchen dann meine jetzige alte Wohnung hab ich aber noch 3 Monate Kündigung Frist ich möchte aber dort nicht mehr bleiben da mein großer Sohn bald eingeschult wird und das unsere einzige Chance war hier zu wohnen also hab ich mich jetzt umgemeldet ich muss hier keine Miete zahlen also könnte ich dann Jobcenter fragen ob sie mir vlt die alte Wohnung zahlen würden wäre es möglich ich kenne mich da nicht ganz so aus

    1. Hallo Lisa,
      wenn wir das richtig verstehen, sind Sie ohne es dem Jobcenter mitzuteilen umgezogen. Offenbar haben Sie auch keine Ortsabwesenheit angemeldet. Das kann zur Folge haben, dass Ihnen die Leistungen komplett entzogen werden. Denn: Grundsätzlich müssen Sie dem Jobcenter eine Ortsabwesenheit melden. Tun Sie das nicht, können die Leistungen ab Tag 1 der Ortsabwesenheit eingestellt werden. Außerdem gilt: Wollen Sie umziehen, müssen Sie auch das mit dem Jobcenter abstimmen. Einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine leerstehende Wohnung haben Sie nicht. Dafür werden Sie selbst aufkommen müssen.
      Viele Grüße

  21. Guten Tag,
    Ich habe eine Frage. Ich möchte umziehen in anderen Bundesland aus privaten Gründen. Umzug Kosten braucht der jobcenter nicht übernehmen zwecks Freunde. Die Frage ist bekomme ich weiter bürgergeld von neuen jobcenter?

    1. Hallo Lada,
      ja, Sie erhalten weiterhin Leistungen. Sie müssen allerdings darauf achten, dass sich die Wohnung im Rahmen der Angemessenheit befindet, damit die Kosten vollständig übernommen werden.
      Viele Grüße

  22. Mein VM hat mir gekündigt aufgrund übler Nachrede der Nachbarn und mich verklagt, damit ich ausziehen. Ich habe 14 Monate eine neue Wohnung gesucht, habe jetzt eine gefunden. Halb so groß, 200€ günstiger, 3 Hausnunmern weiter…

    Ich will keine Unzugskosten, weil es keine 50 Meter zur neuen Wohnung sind.

    Muss ich da irgendwas beantragen oder reicht eine Veränderungsmitteilung nach dem Umzug?

    1. Hallo Anke,
      auch wenn die Wohnung kleiner und günstiger ist, müssen Sie sich vom Jobcenter den Umzug genehmigen lassen, um eventuelle Probleme bei der Übernahme der KdU im Nachhinein auszuschließen. Im selben Zuge können Sie auch die Adressänderung vornehmen lassen.
      Viele Grüße

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