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Umzug ohne Genehmigung – Was übernimmt das Jobcenter noch?

Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind seit jeher ein Streitthema zwischen Jobcenter und Hartz IV-Empfänger*innen. Besonders kompliziert wird es bei Umzügen. Genehmigt das Jobcenter einen Wohnungswechsel nicht, müssen Grundsicherungsempfänger*innen mit finanziellen Nachteilen rechnen.

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Umzug auch ohne Genehmigung möglich

Die gute Nachricht zuerst: Das Jobcenter kann Ihnen das Umziehen nicht verbieten. Denn Artikel 11 des Grundgesetzes gewährt allen deutschen Staatsbürger*innen die freie Wahl des Wohnortes. Trotzdem sollten Sie das Jobcenter über einen Umzug informieren.

Zum einen muss die Behörde Sie weiterhin erreichen können. Sind Sie nicht erreichbar, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und müssen zu viel gezahlte Leistungen eventuell zurückzahlen. Zum anderen ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein anderes Jobcenter nach Ihrem Umzug für Sie zuständig ist. Um solche Fragen zu klären, ist ein enger Kontakt zwischen Ihnen und dem Jobcenter erforderlich.

Jobcenter übernimmt keine Umzugskosten

Ein Umzug ist immer mit einigen Kosten verbunden. Gerade als Hartz IV-Empfänger*in hat man aber nicht immer die nötigen finanziellen Mittel, um einen Wohnungswechsel alleine zu stemmen. Das Jobcenter jedenfalls übernimmt die Kosten für einen Umzug nur dann, wenn er erforderlich ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Man umzieht, um eine Arbeitsstelle annehmen zu können
  • Ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist
  • Die derzeitigen Wohnverhältnisse unzumutbar sind
  • Der Wohnraum wegen Familienzuwachses zu knapp wird
    oder
  • Sie sich von Ihre*r Partner*in trennen.

Sollte das Jobcenter den Umzug für nicht erforderlich halten, müssen Grundsicherungsempfänger*innen selber für die Kosten aufkommen.

Neue Wohnung sollte nicht viel teurer sein

Ist der Umzug geschafft, stellt sich für Hartz IV-Empfänger*innen die Frage, ob das Jobcenter auch die KdU der neuen Bleibe übernimmt. Hierzu sei gesagt, dass das Jobcenter Miete und Heizkosten zwar auch weiterhin bezahlt, allerdings nur in Höhe des Betrags, den es bisher für die alte Wohnung gezahlt hat.

Das gilt aber nicht grenzenlos. Das Bundessozialgericht hat 2016 entschieden, dass das Jobcenter bei einem nicht genehmigten Umzug auch die Entwicklung der Mietpreise mit berücksichtigen und die Angemessenheitsgrenze gegebenenfalls nach oben anpassen muss.

Dennoch sollten Grundsicherungsempfänger*innen darauf achten, dass die neue Wohnung nicht viel teurer ist, als die alte. Ist die Angemessenheitsgrenze des Jobcenters nämlich in Ordnung, müssen Hartz IV-Empfänger*innen den Differenzbetrag zwischen angemessener und tatsächlicher Miete selber aufbringen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

32 Antworten auf „Umzug ohne Genehmigung – Was übernimmt das Jobcenter noch?“

  1. Hallo,

    es steht hier, dass bei ungenehmigten Umzug weiterhin nur die Kosten der alten Unterkunft bezahlt werden.
    Wie verhält es sich, wenn die Kosten der neuen Unterkunft insgesamt geringer sind als die alten, allerdings die Heizkosten der neuen Wohnung anteilig höher sind? Die Heizkosten sind angemessen.
    Werden dann trotzdem nur die Heizkosten der alten Wohnung bezahlt, obwohl die neue Wohnung inklusive Heizkosten günstiger ist?
    Die Heizkosten der bisherigen Wohnung wurden nämlich noch nicht an die aktuellen Gaspreiserhöhungen angepasst.
    Und wie ist es mit der Jahresverbrauchsabrechnung, wird die auch bei ungenehmigten Umzug vom Jobcenter übernommen?

    Über jede Info bin ich dankbar!

    Viele Grüße
    Su

    1. Hallo Su,
      das kommt auf den Umstand an. Wenn die ohne Zusicherung angemietete Wohnung angemessen ist und der Umzug erforderlich war (also die anerkannten KdU nicht auf die vorherigen Mietkosten beschränkt wurden), dann muss auch die Nachforderung übernommen werden, sofern noch kein Kostensenkungsverfahren durchgeführt wurde. Wurde ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt, kann ein Anspruch auf teilweise Übernahme bestehen. Ist Ihre neue Wohnung zwar angemessen, wobei der Umzug jedoch nicht erforderlich war, besteht kein Anspruch auf Übernahme.
      Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen sollten Sie einen entsprechenden Bescheid in jedem Fall prüfen lassen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei.
      Viele Grüße

    1. Hallo Torsten,
      das Jobcenter muss die Miete bei ungenehmigtem Umzug nur im Rahmen der Angemessenheit übernehmen und das dauerhaft.
      Viele Grüße

  2. Ein schöner guten Abend,
    ich würde gerne unsere Situation klären.
    Ich habe eine Wohnung in einer sichereren Gegend unserer Stadt gefunden, die Wohnung kostet 127 Euro weniger pro Monat mit Heizung, es gibt ein ärztliches Attest, dass der Umzug notwendig ist, mit einer gesundheitlichen Situation, die Wohnung ist näher an der Schule, und trotzdem weigert sich das Jobcenter, umzuziehen. Leider benötigt der andere Vermieter eine schriftliche Bestätigung des Jobcenters, dass er den monatlichen Beitrag zahlen wird.

    MfG
    Weber

    1. Hallo Weber,
      grundsätzlich können Sie auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen. Sofern sich die KdU im Rahmen der Angemessenheit bewegen, müssen die auch weiterhin übernommen und Ihre Miete gezahlt werden. Nicht übernommen werden hingegen Kosten, die mit dem Umzug zusammenhängen.
      Ihren Ablehnungsbescheid können Sie zudem durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Bei bestehenden Erfolgsaussichten legen sie Widerspruch ein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  3. Guten Tag,
    Und wurde nach 12 Jahren aus Eigenbedarf gekündigt jetzt aber wir wohnungen quer durch die Gegend gesucht sogar 100km weg und nur Absagen bekommen wohl auf Grund von Bürgergeld die man nicht haben will wir mussten fix eine Wohnung finden und unserem Sohn auch zur Schule anmelden jetzt haben wir eine gefunden ohne das wir gefragt wurden wo unser Geld her kommt darauf haben wir sofort unterschrieben damit wir nicht auf der Straße laden wird uns die Miete voll gezahlt oder nur so viel wie die alte Wohnung wir sind 4 Personen und die Wohnung ist 86qm Groß und kalt 720€ plus Nebenkosten 75€ ohne Wasser und Heizung die warm Miete liegt bei uns ja bei 890€
    Ca was wird uns erwarten mfg

    1. Hallo Renee,
      die Miete wird Ihnen im Rahmen der Angemessenheit gezahlt. Wie viel das genau ist, können wir Ihnen leider nicht sagen, da es regional starke Unterschiede gibt.
      Viele Grüße

    2. Hallo Julia,
      also muss sich das amt auch ohne das man deren Zustimmung hat an die KdU Bremen halten nur das uns keine Umzugs kosten zu stehen und Deponat richtig ? da wir in einer Notlage waren mussten wir zuschlagen auf eine Wohnung kommen 20 bis 30 Bewerber das schlimm als beim Vorstellungsgespräch bei einer Firma wir haben das bei anderen Behörden gemacht und uns die Einwilligung geholt bei anderen Wohnungen aber dann war die schon immer weg die Makler und Mieter warten nicht lange die sammeln die Bewerber und picken sich dann welche raus und laden sie zur Besichtigung ein und bürgergeld bezieher sind ganz unten auf der liste bei denen mfg

    3. Hallo Renee,
      korrekt. Bis zur Angemessenheit muss das Jobcenter die KdU übernehmen, ist die Wohnung hingegen teurer, müssen Sie die Differenz tragen. Ebenso müssen Sie bei fehlender Genehmigung die Umzugskosten und Co. leider selbst stemmen.
      Viele Grüße

  4. Hallo.
    Ich bin Alleinerziehend mit 2 kinder und will umziehen in die Nähe Schule und Kindergarten und habe schon Neue Wohnung gefunden günstigste als alter Wohnung. Das jobcenter hat mir geschrieben was wohnung angemessene aber das jobcenter willt nicht akzeptiert mein grund und ablehnen Darlehens auf Mietkaution. Darf ich trotzdem Umziehen?

    1. Hallo Nadja,
      grundsätzlich können Sie auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen. Sie haben dann aber keinen Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten sowie auf ein Darlehen für die Kation.
      Viele Grüße

  5. Hallo meine Frage wäre,
    Ich würde gern umziehen allerdings bin ich erst vor 7 Monaten um gezogen das war aufgrund einer Kündigung und musste schnell eine Wohnung finden die uns aber zu klein ist. Ist es möglich nochmal umzuziehen in eine größere wohnung die nur 20€ mehr kostet?
    Und wie ist das wenn es genehmigt wird zahlt das Job Center trotzdem die Kaution
    Vielen dank

    1. Hallo Mira,
      leider sehen wir keine Erfolgschancen für die Bewilligung eines erneuten Umzugs.
      Viele Grüße

  6. mein Name ist Kaufert
    Bitte können Sie mir sagen. Kann jobcenter mir verbieten im eine Barrierefreie Wohnung umzuziehen
    Wenn ich kein Attest von Arzt habe habe.
    Ich möchte im eine öffentliche geförderte Wohnung umziehen barrierefrei mit Fahrstuhl sehr günstige Mitte bei Saga wo ich über 30 Jahre Wohnen.
    Nebenan wird angebaut. Die Mitte wird günstig sein es ist eine öffentliche geförderte Wohnung bei Saga. Habe auch ein Vordringlichkeitschein
    Ich habe eine gehbehinderten 60%.Meine jetzige Bad ist 3 Zentimeter niedriger als mein Flur da bin ich auch schon ausgerutscht. Mein Balkon ist ebenfalls niedriger als mein Wohnzimmer.Da habe ich ,dass Problem immer über die schwele zu kommen.
    Werde mich sehr darüber freuen wenn Sie mir Antworten können

    Mit Freundlichen Kaufert

    1. Hallo Kaufert,
      das ist immer einzelfallabhängig. Stellen Sie also einen Antrag. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen.
      Viele Grüße

  7. Hallo,

    bei einem unter 25jährigen, der in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern lebt, in einer Mietwohnung: wie stark sind die Sanktionen, wenn er ohne Zustimmung umzieht? Sind es “nur” Umzugskosten? Oder wird auch die Miete nicht bezahlt und Bürgergeld gekürzt?

    Er bekommt momentan ca. 400€ Bürgergeld – 150 er selbst und 250 bekommt die Mutter. Die Wohnung ist angemessen (260€ in Sachsen), vielleicht minimal über die Grenze, aber er wäre bereit die Mehrkosten selbst zu tragen

    1. Hallo Sergej,
      ohne Zustimmung vom Jobcenter muss damit gerechnet werden, dass weder Miete bzw. Kosten der Unterkunft übernommen werden noch irgendwelche Umzugskosten. Zudem muss mit einem geringeren Regelsatz gerechnet werden. Weitere Informationen finden auch in unserem Ratgeber: Bürgergeld unter 25: Das gilt!
      Viele Grüße

  8. Hallo ich darf umziehen vo Amt Berlin nach Oranienburg nun bekam ich bescheid das die keine neue Miete übernehmen in Oranienburg. Da ich den Mietvertrag ohne Zustimmung unterschrieben habe ich bin mit 38 Euro drüber . Was nun alte Wohnung ist gekündigt….

    1. Hallo Isabell,
      einen Umzug müssen Sie sich grundsätzlich vom Jobcenter genehmigen lassen, ehe Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Dass das Jobcenter aber keinerlei Mietkosten übernimmt, ist auch nicht korrekt. Im Rahmen der Angemessenheit muss es auch weiterhin Ihre Kosten übernehmen. Umzugskosten, und unangemessene Kosten müssen Sie hingegen künftig selbst stemmen. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler festgestellt, folgt ein Widerspruch.
      Viele Grüße

    2. Hallo,
      Meine Mutter erhält witwenrente und Bürgergeld. Ich erhalte auch Bürgergeld und Plegegeld, da ich meine Mutter Pflege.Mein Bruder ist Vollzeit Berufstätig.Wir möchten gerne in eine andere Stadt ziehen da es in unserem jetzigen Wohnort keinen Krankenhaus gibt,meine Mutter ist Diabetikerin und hat Pflegegrad2 ,90% schwerbehindert.es ist für Sie viel zu anstrengend mit Bus und Bahn zu fahren,wenn Sie zum Arzt muss. Wir haben in einer anderen Stadt eine 2 Zimmer wohnung gefunden. Das neue Jobcenter möchte von unserem jetzigen Jobcenter eine Umzugsgenehmigung, habe ein Formloses Schreiben an unsere jetzige zuständige JC geschickt auch mit Begründung warum wir umziehen möchten. Die sagen das wir keine Umzugsgenehmigung
      bekommen,das wäre nicht nötig, wenn die neue Wohnung angemessen ist, wird das Darlehen für die Kaution ganz sicher vom neuen JC bewilligt,wir sollen den Mietvertrag unterschreiben und den dann hier zum abmelden vorzeigen.Ich weiß nicht ob das alles seine Richtigkeit hat, das wäre doch Ohne Zustimmung vom Jobcenter umziehen..Wir möchten keine Umzugskosten,zwecks Freunde .Wir brauchen wenn alles gut läuft nur das Darlehen für die Kaution. LG und Danke im voraus

    3. Hallo Fatma,
      holen Sie sich von Ihrem neuen Jobcenter eine Zusicherung über die Übernahme der KdU ein. Beantragen Sie in dem Zuge auch ein Darlehen für die Kaution. Damit sollten Sie auf der sicheren Seite sein.
      Viele Grüße

  9. Frage. Ich bin 38, wohne seit 2020 wieder bei den Eltern, aus Beruflichen und Privaten Gründen. Ich habe sonst immer die kdu mit zum Regelsatz dazu bezahlt, seit letzten Jahr weigert sich das Amt sie kdu weiter zu zahlen, da ihnen anscheinend einfällt, ich wohne ja bei den Eltern, da können die ja keine Miete verlangen. Das ganze läuft momentan vorm SG da ich Miete zahle und mir kdu zu steht. Aber darum geht es nicht genau, ich möchte umziehen, da es mit dem Beruflichen nicht geklappt hat und ich wieder eine eigene Wohnung haben möchte. Ich habe sonst immer das Zimmer bezahlt bekommen, welches 130 Euro waren. Wie sieht das jetzt aus mit dem Umzug, wenn ich ohne Genehmigung des Jobcenter umziehe? Da ich gegen das Jobcenter jetzt schon vor dem SG gezogen bin, denke ich nicht, das ich noch weiter gute Karten bei diesem Amt habe, da ich mich wehre. Ist ja meinst so, das die einem dann erst dann so richtig auf dem Kicker haben und einen Steine in den Weg legen wo es nur geht. Die neue Wohnung kostet natürlich mehr als 130 Euro, ist ja auch eine volle Wohnung als nur das Zimmer was ich bei meinen Eltern bewohne. Ist das ein guter Grund auszuziehen? Ich meine, ich kann ja jetzt nicht für ewig bei den Eltern wohnen bleiben. Kann mir das Amt die kdu der neuen Wohnung verweigern? In meinem LK ist angemessen wohl für 1 Person 50 qm. Die Wohnung die ich jetzt gefunden habe, ist. 54 qm. Ich finde sonst hier keine gescheiten Wohnungen, die sind alle zu groß oder zu teuer, und in einen Brennpunkt möchte ich nicht ziehen, davon abgesehen sind die auch nicht viel günstiger als die die ich jetzt gefunden habe. Wie liegen hier meine Chancen? Zahlt das Amt grundsätzlich die kdu, aber dann eben nur bis zu 50 qm? Und den Rest muss ich aus dem Regelbedarf zahlen, oder wie machen die das? Ich bräuchte wirklich dringend Rat und Hilfe. Vielen Dank im Voraus.

    1. Hallo Melanie,
      Sie sollten sich die Genehmigung für den Umzug einholen. Es sollte auch nichts dagegen sprechen. Die Größe der neuen Wohnung ist insofern zweitrangig, als die Kosten der Unterkunft insgesamt angemessen sein müssen. Vermutlich werden vier m² mehr da nicht sonderlich ins Gewicht fallen. Lehnt das Jobcenter Ihren Umzug ab, stehen Ihnen unsere Partneranwälte zur Seite. Sie prüfen den Bescheid und legen Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  10. Guten Tag Ich habe eine angemessene Wohnung gefunden das amt sagt auch kdu ist angemessen,doch dann im selben Schreiben wird die Wohnung abgelehnt wegen zu geringen betriebskosten.was kann ich jetzt tun kann ich trotzdem umziehen?

    1. Hallo Sabrina,
      dass ein Antrag aufgrund zu geringer Betriebskosten abgelehnt wird, erscheint uns nicht nachvollziehbar. Sind diese nicht vielmehr zu hoch? Grundsätzlich können Sie auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen. In dem Fall werden aber weder Umzugskosten übernommen noch die Differenz, sofern die Nebenkosten die Angemessenheitsgrenze übersteigen. Eine Nachzahlung müssten Sie dementsprechend selbst stemmen. Wenn Sie das in Kauf nehmen können und wollen, steht einem Umzug nichts im Wege.
      Viele Grüße

  11. Hallo ich habe eine Frage also

    Ich kann für paar Monate mit meine Kinder zu einem Bekannten ziehen in andere Bundesland da mein Verlobter da wohnt Vater meines Babys und wir eine gemeinsame Wohnung suchen dann meine jetzige alte Wohnung hab ich aber noch 3 Monate Kündigung Frist ich möchte aber dort nicht mehr bleiben da mein großer Sohn bald eingeschult wird und das unsere einzige Chance war hier zu wohnen also hab ich mich jetzt umgemeldet ich muss hier keine Miete zahlen also könnte ich dann Jobcenter fragen ob sie mir vlt die alte Wohnung zahlen würden wäre es möglich ich kenne mich da nicht ganz so aus

    1. Hallo Lisa,
      wenn wir das richtig verstehen, sind Sie ohne es dem Jobcenter mitzuteilen umgezogen. Offenbar haben Sie auch keine Ortsabwesenheit angemeldet. Das kann zur Folge haben, dass Ihnen die Leistungen komplett entzogen werden. Denn: Grundsätzlich müssen Sie dem Jobcenter eine Ortsabwesenheit melden. Tun Sie das nicht, können die Leistungen ab Tag 1 der Ortsabwesenheit eingestellt werden. Außerdem gilt: Wollen Sie umziehen, müssen Sie auch das mit dem Jobcenter abstimmen. Einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine leerstehende Wohnung haben Sie nicht. Dafür werden Sie selbst aufkommen müssen.
      Viele Grüße

  12. Guten Tag,
    Ich habe eine Frage. Ich möchte umziehen in anderen Bundesland aus privaten Gründen. Umzug Kosten braucht der jobcenter nicht übernehmen zwecks Freunde. Die Frage ist bekomme ich weiter bürgergeld von neuen jobcenter?

    1. Hallo Lada,
      ja, Sie erhalten weiterhin Leistungen. Sie müssen allerdings darauf achten, dass sich die Wohnung im Rahmen der Angemessenheit befindet, damit die Kosten vollständig übernommen werden.
      Viele Grüße

  13. Mein VM hat mir gekündigt aufgrund übler Nachrede der Nachbarn und mich verklagt, damit ich ausziehen. Ich habe 14 Monate eine neue Wohnung gesucht, habe jetzt eine gefunden. Halb so groß, 200€ günstiger, 3 Hausnunmern weiter…

    Ich will keine Unzugskosten, weil es keine 50 Meter zur neuen Wohnung sind.

    Muss ich da irgendwas beantragen oder reicht eine Veränderungsmitteilung nach dem Umzug?

    1. Hallo Anke,
      auch wenn die Wohnung kleiner und günstiger ist, müssen Sie sich vom Jobcenter den Umzug genehmigen lassen, um eventuelle Probleme bei der Übernahme der KdU im Nachhinein auszuschließen. Im selben Zuge können Sie auch die Adressänderung vornehmen lassen.
      Viele Grüße

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