In den Räumlichkeiten des Berliner Jobcenters fanden Hartz IV-Empfänger Werbung für eine Weiterbildung vor, die nach einem absoluten Glücksfall klang. Die lud zu einem Informationsabend ein, veranstaltet von einem privaten Dienstleistungsunternehmen. Dort bekamen die Hartz IV-Berechtigten die Garantie auf einen unbefristeten Anschlussjob in der öffentlichen Verwaltung, sofern sie an der Qualifizierung teilnehmen würden.
“Also mit Kopftuch können Sie ja dann nur unausgelernten Jobs nachgehen” oder “ADHS gibt es gar nicht. Und komischerweise haben gerade hier viele ADHS.” Solche Sätze haben viele Menschen im ALG II-Bezug schon gehört. Dass es dabei nicht um Einzelfälle geht, hat der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezeigt, aus dem diese Sätze stammen – vor zwei Jahren.
Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen Sie beim Jobcenter. Ihr Geld bekommen Sie aber von der Agentur für Arbeit überwiesen. Ihr Arbeitsvermittler arbeitet beim Jobcenter. Die Maßnahme zur Wiedereingliederung, an der Sie teilnehmen, wird aber von der Agentur für Arbeit bezahlt. Wie passt das alles zusammen? Wir haben hier einmal klar aufgeschlüsselt, welche Behörde eigentlich für was zuständig ist.
Der Missbrauch von Hartz 4-Leistungen sinkt. Auch wir haben in der vergangenen Woche darüber berichtet. Nichtsdestotrotz wurden im Jahr 2018 rund 144.000 Fälle aufgedeckt. 88.000 von ihnen durch den automatisierten Datenabgleich. Doch wie funktioniert dieser überhaupt?
Der Sozialstaat hilft denjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. In Deutschland erhalten viele Menschen diese Hilfe in Form von Arbeitslosengeld II, das ihnen vom Jobcenter ausgezahlt wird. Wer sich aber vom Staat helfen lässt, obwohl ihm keine oder zumindest weniger Hilfe zusteht, macht sich strafbar. Wenn das Jobcenter einen Betrug vermutet, leitet es ein Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein.
Hartz 4-Empfänger dürfen sich höchstens drei Wochen pro Jahr von ihrem Wohnort entfernen. Die meisten Menschen im Leistungsbezug halten das für die derzeit gültige Rechtslage und richten sich danach. Mancherorts wird das bestehende Gesetz zur Ortsabwesenheit allerdings variabler ausgelegt. Manche Jobcenter nahmen Personen in Elternzeit und Aufstocker von der Anwesenheitspflicht aus. Auch ist nicht eindeutig geregelt, wann Leistungsempfänger überhaupt als abwesend gelten.
Die Botschaft, die die Serie „Armes Deutschland“ derzeit vermittelt, ist eindeutig. Hartz 4-Empfänger sind dumm, ungepflegt, neigen zu Kriminalität und weigern sich arbeiten zu gehen. Der Zweck der Sendung scheint es zu sein, den Zuschauer gegen Leistungsempfänger aufzubringen.
Wenn Sie als Hauseigentümer seit kurzem auf Hartz 4-Leistungen angewiesen sind oder Ihnen eine solche Situation droht, stellen Sie sich sicher viele Fragen: Werden Sie Ihr Haus jetzt verkaufen müssen? Wie sieht es aus, wenn Sie das Hauseigentum noch abbezahlen? Was passiert, wenn Sie ein Haus erben?
Wir haben hier die wichtigsten Informationen zum Haus- und Grundeigentum für Hartz 4-, Sozialhilfe- und Grundsicherungs-Empfänger zusammengestellt.
Wenn Sie Hilfe vom Jobcenter brauchen, müssen Sie dafür zunächst einen Hartz 4-Erstantrag stellen. Denn das Jobcenter muss prüfen, ob Sie überhaupt berechtigt sind, Leistungen zu bekommen und wenn ja, wie viel Geld ausgezahlt wird. Doch auch wenn der Antrag mit allen nötigen Anlagen und Nachweisen beim Jobcenter vorliegt, fließt noch nicht sofort Geld. Eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen sollten Sie mindestens einplanen. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Sollte das Jobcenter sich nicht an eine angemessene Bearbeitungszeit halten, können Sie sich nötigenfalls auch vor Gericht wehren. Doch was ist nun eine angemessene Bearbeitungszeit, mit der Sie rechnen können?
Ob Sommergrippe, Bänderriss oder psychische Probleme: Wer krank ist, kann weder im Jobcenter noch bei einer angesetzten Maßnahme erscheinen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Regelungen zur Ortsabwesenheit ungültig werden. Im Klartext: Auch krank gemeldete Hartz-4-Empfänger brauchen grundsätzlich die Zustimmung des Jobcenters, wenn sie ihren Wohnort verlassen wollen. Und das ist gar nicht so unwahrscheinlich: Der Besuch einer Spezialklinik oder die Pflege im Haus eines Familienangehörigen sind häufig mit einer Reise verbunden. Wer hier nicht den Behördenweg einhält, riskiert die Kürzung von Leistungen.