Wenn Sie Hilfe vom Jobcenter brauchen, müssen Sie dafür zunächst einen Hartz 4-Erstantrag stellen. Denn das Jobcenter muss prüfen, ob Sie überhaupt berechtigt sind, Leistungen zu bekommen und wenn ja, wie viel Geld ausgezahlt wird. Doch auch wenn der Antrag mit allen nötigen Anlagen und Nachweisen beim Jobcenter vorliegt, fließt noch nicht sofort Geld. Eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen sollten Sie mindestens einplanen. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Sollte das Jobcenter sich nicht an eine angemessene Bearbeitungszeit halten, können Sie sich nötigenfalls auch vor Gericht wehren. Doch was ist nun eine angemessene Bearbeitungszeit, mit der Sie rechnen können?
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Ortsabwesenheit: Rechte und Pflichten bei Reisen im Krankheitsfall
Urteil: Taschengeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden
Als Kind oder junger Erwachsener freut man sich über ein Taschengeld der Großeltern. In Krefeld hat das Jobcenter versucht auch das als Einkommen anzurechnen. Doch das Sozialgericht Dortmund stellte sich dagegen.
Hartz 4-Empfänger muss für Räumungsklage zahlen
Nebenkostennachzahlung nach Auszug muss Jobcenter bezahlen
Lange Zeit war es eine der größten Hürden eines Umzugs. Nebenkosten mussten auch nach dem Auszug nachträglich selbst übernommen werden. Dieser hohe Kostenfaktor muss nun vom Jobcenter übernommen werden und bietet einem nun ganz neue Möglichkeiten.
Reparaturen in der Wohnung? Das Jobcenter muss zahlen!
Heute berichten wir von einem interessanten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.09.2016 (S 19 AS 1803/15). Das Gericht entschied, dass das Jobcenter den vollen Betrag der Heizungsreparatur des Hauseigentümers übernehmen muss und die Übernahme eben nicht auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft begrenzen darf.