Einer Frau aus dem Raum Berlin wurden anfallende Fahrtkosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Zusätzlich zu ihrem Gehalt bezog sie aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Dieses rechnete der Hartz 4-Empfängerin den entsprechenden Betrag als Einkommen an. Folglich wurde dadurch ihr Leistungsanspruch reduziert. Zu Recht, urteilte das LSG kürzlich.