Wer einen neuen Ausweis braucht, muss das Geld dafür aus seinem Hartz IV-Satz ansparen – das gilt auch für in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige, denen hohe Kosten für die Beschaffung eines Ausweises entstehen. Das entschied am 29.05.2019 das Bundessozialgericht in Kassel.