Nachzahlung strom

Muss das Jobcenter die Stromkostennachzahlung übernehmen?

Einer unser Leser/Leserinnen hat eine Stromkostennachzahlung von 900 EUR erhalten. Ein solcher Betrag ist im Hartz IV-Leistungsbezug kaum zu stemmen. Er/sie fragt sich nun, ob das Jobcenter diese Kosten übernehmen muss? Diese Frage beantworten wir gerne.

Müssen Hartz IV-Bezieher die Stromkostennachzahlung aus dem Regelsatz zahlen?

Frage: Guten Tag, ich habe mehrfach das Jobcenter um Hilfe gebeten, da ich die Nachzahlung der Stromrechnung in Höhe von fast 900 EUR nicht zahlen kann. Ich bekomme mit allen Abzügen 380 EUR davon zahle ich TV 40 EUR, Internet /Telefon 40 EUR, 83 EUR Strom, 40 EUR Staatsanwaltschaft. Es bleiben mir nur noch ca. 180-200 EUR zum Leben… Ich weiß nicht wie ich das stemmen soll und habe Angst, im Dunkeln zu sitzen. Bitte helft mir!

Hinweis: Rechtsberatung nur beim Anwalt

Wir beantworten die Fragen unserer Nutzer sehr gerne. Eine Rechtsberatung dürfen wir aber nicht anbieten. Die gibt es nur beim Anwalt.

Übernahme der Stromkostennachzahlung

Antwort: Da die Kosten für Haushaltsstrom vom Regelsatz umfasst sind, müssen Sie als Hartz IV-Bezieher auch die Stromkostennachzahlung aus dem Regelsatz zahlen – zumindest wenn es nicht um Kosten für Heizstrom geht. Diese Kosten zählen als Heizkosten und zählen damit zu den Kosten für Unterkunft und Heizung.

Im schlimmsten Fall kann es jedoch auch passieren, dass eine Nachzahlung für Haushaltsstrom so hoch ist, dass diese gar nicht aus dem Regelsatz gezahlt werden kann. In den meisten Fällen droht Ihnen der Stromanbieter dann die Stromsperre an.

Damit Sie jedoch nicht ohne Strom dastehen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie vereinbaren mit dem Stromanbieter direkt eine Ratenzahlung.
  • Sollte der Stromanbieter die Ratenzahlung ablehnen, können Sie ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.

Achtung: Stromschulden oder Stromnachzahlung?

Es muss in jedem Fall unterschieden werden, ob es sich um eine Nachzahlung handelt oder um Stromschulden. Stromschulden liegen dann vor, wenn Sie den monatlichen Zahlbetrag nicht an den Stromanbieter überwiesen haben. Eine Stromnachzahlung liegt vor, wenn der monatliche Betrag für Ihren Stromverbrauch nicht ausgereicht hat.

Darlehen vom Jobcenter ist möglich

Bevor Sie ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, sollten Sie in jedem Fall zunächst um eine Ratenzahlung beim Stromanbieter bitten. Wird die Ratenzahlung vom Stromanbieter nämlich abgelehnt, dann droht in jedem Fall eine Stromsperre. Ein Darlehen darf vom Jobcenter aber nicht abgelehnt werden, wenn dieses benötigt wird, um eine Stromsperre zu verhindern.

Wenn Sie also erst ein Darlehen beantragen, ohne vorher mit dem Stromanbieter gesprochen zu haben, hat das Jobcenter die Möglichkeit, Ihren Darlehensantrag abzulehnen. Bewilligt Ihnen das Jobcenter das Darlehen, dann wird es automatisch 10 % vom Regelsatz einbehalten und zwar so lange, bis das Darlehen vollständig abbezahlt ist.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

8 Antworten auf „Muss das Jobcenter die Stromkostennachzahlung übernehmen?“

  1. Hallo ich habe einen Neuantrag auf Bürgergeld gestellt.Das jobcenter möchte jetzt einen Nachweis meines Stromanbieters haben.Ist das rechtens? Das jobcenter hat doch mit dem strom nichts zu tun.Und

  2. Nach Rückfrage auf dem Amt und vorlegen von Belegen sowie dem Glaubhaftmachen das die Kids nicht in die Schule konnten, hat das Amt einen Teil übernommen. Trotzdem war es ein kleiner Kampf.

  3. Guten Morgen!Bezahle meinen Strom ja selbst.Jetzt wurde mir gekannt,das das Jobcenter anteilig Strom mitbezahlt,wenn ich Durchlauferhitzer habe für warmwasser.2 Boiler für Küche und Bad.Darf ich eine Nachzahlung erwarten?Bekomme von Vermieter noch eine Bestätigung von dem Durchlauferhitzer in den Wohnungen die ich dann an das Jobcenter senden werde?
    Mfg
    Andreas Brückner

  4. Mir hat das Jobcenter nach einem Versagungsnescheid vom 04/19 rückwirkend sämtliche SGB II-Leistungen von 12/18 bis 12/19 versagt, ich bekam also weder den Regelsatz, noch wurde die Miete gezahlt und somit konnte ich auch irgendwann keinen monatl. Stromabschlag bezahlen, sodass mir im Sept./19 die Stromversorgung abgeschaltet wurde. Es summierte sich eine geringe Nachzahlung und die fehlenden monatl. Beiträge plus Kosten für die Abschaltung zu einer Summe von ca. 936,- € !!! Ich bin nun aktuell geradr dabei, diesen und andere Fakten (wegen unzähliger Ungereimtheiten und Untätigkeit) zu staffeln und beim Sozialgericht per “Untätigkeitsklage” im einstweiligen Rechtschutz-Antrag vorzutragen mit der Aufforderung, sämtliche mir dadurch entstandene Schulden (Miete, Strom usw.) zu begleichen, damit man nicht von einer Gefahr der Wohnungslosigkeit ausgehen muss.

    Drückt mir die Daumen 👍🏻

  5. Carmen Pferrer ,was ist daran ungewöhnlich? ich zahle seit heute 150€ Strom pro Monat ,vorher 120€ Jahrelang:.als Einzelpersohn .Täglich duschen mach ich schon lange nicht mehr ,Bekleidung waschen auch nur noch 3-4mal pro Monat .Bei mir ist es normal gewesen mich täglich zu duschen und fast täglich meine Wäsche zu waschen .Heut geh ich auch schmutzig und stinkend raus ,bei meinem alter spielt es alles keine Rolle mehr ,dennoch ärgert es mich sehr ein dreckiger alter Mann zu sein

  6. Jedes Jahr etwa 4000 kw verbraucht ,plötzlich in diesem Jahr 50000kw und somit die Rate von 120 €auf 150€pro Monat gestiegen und 350 Nachzahlung ,bedeutet für diesen Monat das ich 500€auf einmal zahlen muß.Bei einem Unterhalt von 430€ unmöglich zu zahlen ,für mich .Bin am überlegen wen ich beklauen berauben oder sonstwie die Knete abnehmen kann .selbst wenn mir jemand das Geld leiht ,oder Abzahlung gewährt muß ich etwa 200€ jeden Monat für Strom zahlen .Wie soll ich da leben von 200 € ????? Mir bleibt nix anderes übrig als krimminel zu werden .Werd ich erwischt ,hab ich keine Sorgen mehr, weil im Knast bekomm ich alles kostenloß ,werd ich nicht erwischt erübrigt sich alles .

  7. Ich würde erstmal einen Ueberpruefungsantrag stellen um festzustellen WOHER diese Kosten stammen, selbst ein kaputter Kühlschrank kann so hohe Kosten nicht verbrauchen.

    Zudem dachte ich gerade, warum übernimmt der Jobcenter keine Nachzahlung? Wenn die laufenden Kosten (neben Regelsatz) zum steigenden Strompreis sowie Jahresverbrauch als Beispiel, nicht angeglichen sind rückwirkend, dann stimmt doch wohl der Regelsatz nicht mehr überein!Insbesondere auch das absurde Ergebnis von Hartz 4 Erhöhung Ja oder Nein Haushaltsberechnungsbloedsinn Statistik. Das ist sowieso eine Sauerei, die unverschämten Strompreise 2020, die dieses Jahr ordentlich angezogen wurden, und bzgl EEG Zulage, was sowieso eine Absurdität darstellt mal abgesehen. Bei mir zb wurde erst dann die Erhöhung der Kilowattstunden (oder Grundpreis) meine ich angekündigt, als das laufende Jahr gerade erst beendet war und ich infolgedessen auch nicht mehr kündigen konnte. Ob das erlaubt ist, keine Ahnung, müsste ich mal nachschauen bzw Stunden wieder investieren…

  8. Ähm, wie kommt man zu einer Stromrechnung von fast 1900 Euro? Also 83,- x 12 = 996,- + 900,- Nachzahlung. Glaube da sollte man sich nach einem günstigeren Anbieter umschauen.
    Mit den knapp 1900,- Euro könnte ich zwei Jahre meinen Strom bezahlen!

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