Für die Schulausstattung ihrer Kinder müssen Hartz 4-Empfänger*innen tief in die Tasche greifen. Deshalb wurden vom Staat Leistungen für Bildung und Teilhabe eingeführt. Doch was decken diese Zusatzleistungen für Schüler ab? Einen Heimarbeitsplatz für Schulaufgaben jedenfalls nicht (immer). Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.