Ein Arbeitsverhältnis ist für die meisten Menschen im Hartz IV-Bezug das Ziel. Oft testen Arbeitgeber*innen die Fähigkeiten von Bewerber*innen im Rahmen einer Probearbeit. Das kann für Hartz IV-Empfänger*innen aber ganz schnell nach hinten losgehen, wie ein aktueller Fall des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen (LSG Bremen-Niedersachsen) zeigt. Hier wurde ein Leistungsempfänger zur Rückzahlung der Leistungen verurteilt, weil er seine Probearbeit nicht gemeldet hat.