Sind Hartz IV-Leistungen zu Unrecht erbracht worden, kann das Jobcenter den Betrag zurückfordern. Das Bundessozialgericht hat jetzt die Verjährungsregelungen in solchen Fällen konkretisiert. Demnach gilt für Rückzahlungsforderungen eine Frist von vier Jahren, die durch einen zusätzlichen Verwaltungsakt gehemmt und auf 30 Jahre erhöht werden kann.
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Rechtsbehelfsbelehrung bei Jobcentern fehlerhaft
Bescheide des Jobcenters müssen immer eine vollständige Belehrung über die Rechtsbehelfe des*der Adressat*in beinhalten. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass eine von vielen Jobcentern genutzte Standardformulierung in der Belehrung unzureichend ist. Daraus folgt eine lange Frist, in der Betroffene Rechtsmittel gegen Jobcenterbescheide einlegen können.
Großmutter und Enkelin gegen Jobcenter
Dass das Sozialrecht den vielfältigen Lebensverhältnissen von Menschen in der Realität nicht immer gerecht wird, zeigt ein Fall unserer Partneranwält*innen. Hier wurde eine Enkelin zunächst aus der Bedarfsgemeinschaft ihrer Großmutter ausgeschlossen, weshalb sie keine Leistungen erhielt. Dank des Einsatzes unserer Partneranwält*innen erhalten nun sowohl Enkelin als auch Großmutter die Leistungen, die ihnen zustehen.
Dürfen besondere Rentenzahlungen auf Hartz IV angerechnet werden?
Die Situationen, in denen Menschen finanzielle Unterstützung erhalten sind vielfältig: Beispielsweise haben Hinterbliebene beim Tod der Eltern oder der*des Ehepartner*in oft einen Anspruch auf Witwen- bzw. Waisenrente. Sind die Hinterbliebenen auch gleichzeitig Hartz IV-Empfänger*innen, stellt sich die Frage, welche Leistung zur Existenzsicherung Vorrang hat bzw. inwieweit man solche gesonderten Rentenleistungen mit Hartz IV-Leistungen verrechnen muss.
Hartz IV-Empfänger*innen müssen ihre Probearbeit melden
Ein Arbeitsverhältnis ist für die meisten Menschen im Hartz IV-Bezug das Ziel. Oft testen Arbeitgeber*innen die Fähigkeiten von Bewerber*innen im Rahmen einer Probearbeit. Das kann für Hartz IV-Empfänger*innen aber ganz schnell nach hinten losgehen, wie ein aktueller Fall des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen (LSG Bremen-Niedersachsen) zeigt. Hier wurde ein Leistungsempfänger zur Rückzahlung der Leistungen verurteilt, weil er seine Probearbeit nicht gemeldet hat.
Nebenkostennachzahlung – übernimmt das Jobcenter die Kosten?
Erhalten Mieter eine Nebenkostenabrechnung zu einem Zeitpunkt, in dem sie hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind, dann muss das Jobcenter diese Kosten in der Regel übernehmen. Doch was gilt, wenn sich die Nebenkostenabrechnung auf einen Zeitraum bezieht, in dem noch gar keine Hilfebedürftigkeit vorlag oder man bei Erhalt der Nebenkostenabrechnung gar nicht mehr hilfebedürftig ist?
Hartz IV-Urteil: Betrugsopfer muss nicht an Jobcenter zahlen
Wer durch einen Betrug hilfsbedürftig wird, muss die empfangenen Leistungen nicht an das Jobcenter zurückzahlen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entscheiden. Geklagt hat eine 62-jährige Frau, die bezogene Leistungen vom Jobcenter zurückzahlen sollte, weil sie in Folge eines Heiratsschwindels auf staatliche Hilfe angewiesen war.
Zahlt das Jobcenter Kabelfernsehen?
Fernsehen und die Übernahme der Kosten dafür sind ein häufiger Streitpunkt mit dem Jobcenter. Sollte der Zugang zu Nachrichten und Unterhaltung zusätzlich zum Regelsatz übernommen werden, oder muss jeder Haushalt selbst entscheiden, ob er die Kosten dafür mit dem Regelsatz bestreiten will?
Telefonische Meldetermine sind nicht verpflichtend
Sie haben Ihren telefonischen Meldetermin beim Jobcenter verpasst und befürchten nun, dass Ihnen eine Sanktion droht? Diese Sorge ist unbegründet. Das Jobcenter kann Sie rechtlich nämlich nicht verpflichten, solche Termine wahrzunehmen.
Jobcenter darf Kredite nicht auf Hartz IV-Leistungen anrechnen
Ein Bezug von ALG II steht der Aufnahme eines Kredits nicht entgegen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nämlich entschieden, dass es unzulässig ist, Leistungen von Hartz IV-Empfänger*innen zu kürzen oder ganz zu streichen, wenn diese ein Darlehen aufnehmen oder bereits aufgenommen haben.