Hartz 4 oder Erwerbsminderungsrente?

Wer Hartz 4 bekommt und länger krank ist, wird oft aufgefordert, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. So geht es auch dem Mann unserer Leserin. Sie fragt sich nun, warum das passiert und welche finanziellen Auswirkungen der Familie bevorstehen.

Welche Auswirkungen hat ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Frage: Hallo! Mein Mann ist seit Januar diesen Jahres krankgeschrieben. Heute rief unsere Fallmanagerin an und sagte, wir bekommen einen Bogen wegen seiner Gesundheit, den wir ausfüllen müssen, da er ja im Moment nicht erwerbstätig ist und der Amtsarzt es sich anschauen muss. Sollte rauskommen, dass eine Erwerbstätigkeit nicht ginge, müsse er Erwerbsminderungsrente beantragen. Die bekommt er aber nicht. Wie stehen wir dann finanziell da? Im Oktober erwarten wir unser Baby.. Vielleicht können Sie helfen. Danke im Voraus.

Voraussetzung für Hartz 4 ist Erwerbsfähigkeit

Antwort: Ihr Mann ist nun seit über sechs Monaten krankgeschrieben. Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern, die nach einer Krankheitsdauer von mehr als sechs Wochen Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, bekommen Bezieher von Hartz 4-Leistungen weiterhin Hartz 4.

Einen Anspruch auf Hartz 4 haben jedoch nur erwerbsfähige Personen. Erwerbsfähig ist eine Person dann, wenn sie dem Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich zur Verfügung steht. Wer dies z.B. aufgrund von Krankheit im Moment nicht aber in absehbarer Zeit wieder kann, gilt ebenfalls als erwerbsfähig. Als absehbare Zeit setzt man in der Regel einen Zeitraum von sechs Monaten an.

Bei mehr als sechs Monaten Krankheit prüft das Jobcenter den Leistungsanspruch

Da Ihr Mann nun länger als sechs Monate erkrankt ist, will das Jobcenter überprüfen, ob überhaupt noch eine Erwerbsfähigkeit vorliegt. Ist dies nicht der Fall, entfällt der Anspruch auf Hartz 4-Leistungen.

Das Jobcenter hat Ihnen nun mitgeteilt, dass Ihr Mann Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten erkrankte Personen in der Regel nur, wenn mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Zudem muss man in den letzten fünf Jahren vor Bezug der Rente Pflichtmitglied in der Rentenversicherung gewesen sein. Sie teilen nun mit, dass kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.

Erwerbsunfähige sollten Sozialhilfe beantragen

Wenn Ihr Mann weder Hartz 4 noch Erwerbsminderungsrente bekommt, bedeutet das aber nicht, dass Ihr Mann gar keine Leistungen mehr erhält. Ihr Mann sollte, sofern keine Hartz 4-Leistungen mehr gezahlt werden, einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Einen Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Weiterhin darf kein ausreichender Anspruch gegenüber anderen Leistungsträgern bestehen wie z.B. der Rentenversicherung. Es ist daher ratsam, trotzdem einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wird dieser Antrag abgelehnt, können Sie diese Ablehnung dem Sozialamt vorlegen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

21 Antworten auf „Hartz 4 oder Erwerbsminderungsrente?“

  1. Hallo Guten Tag.
    Ich bin 64 und noch bei Jobcenter angemeldet. Ich bin behindert zu Arbeit, bitte was soll ich machen um Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ok

  2. Hallo, bin seit 2015 krankgeschrieben, bekam Krankengeld. Seit 2018 Hartz4 nun Bürgergeld. Das JobCenter hat sich bis jetzt nicht gerührt, wegen Erwerbsminderungsrente oder der Gleichen. Reiche alle 3 Monate meine AU ein. Sowie ich es hier gelesen habe, hätte das JobCenter schon längst mal melden müssen. Habe einen 15 jährigen Sohn und bin 43.

  3. hallo

    Ich bekomme ab 01.08.2023 auch Erwerbsminderungsrente.
    Das Jobcenter hat mir den Aufhebungsbescheid schon zugesand.
    Der Antrag beim Sozialamt habe ich schon gestellt.
    Den Aufhebungsbescheid habe ich dem Sozialamt schon zugesand,
    Der aber noch nicht beschieden ist.
    Wie läuft das jetzt sollte mir das Jobcenter mir für August zur Überbrückung
    kein Geld zahlen bin ich komplett Mittellos und kann keine Miete und auch sonst nichts zahlen da die Rente ja erst Ende August ausgezahlt wird weiß im Moment nicht weiter.

    1. Hallo Manfred,
      sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter. Solange der Bescheid vom Sozialamt noch aussteht, sollte es weiterhin Leistungen nach dem SGB II geben.
      Viele Grüße

  4. Schönen guten Tag, ich musste einen Antrag beim Arbeitsamt stellen zur medizinischen Reha bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben am 22. 02. und bekomme schon lange aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Mein Arbeitslosengeld ist am 13.03.23 ausgelaufen. Ich wurde in dem sozialmedizinischen Gutachten vom 1.1.23 für über 6 Monate unter 3 Stunden arbeitsfähig erklärt. Gleichzeitig hat das Arbeitsamt die Unterlagen zur Prüfung der Erwerbsminderungsrente an die RV gesendet. Wenn keine Reha in Betracht kommt soll das in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Bekomme ich jetzt noch Geld vom Jobcenter? Kann ich mich in einer ärztlichen Bescheinigung für über 3 Stunden gesund schreiben lassen? Ich Danke für Ihre Hilfe

    1. Hallo Edward,
      in Ihrem Fall sehen wir eher das Sozialamt in der Zuständigkeit. Beantragen Sie dort Sozialhilfe.
      Viele Grüße

  5. schönen guten Tag.. ich habe jetzt Bescheid bekommen , das ich ab 01.08.2023 meine Teilanerkanns Rente bekommen soll.. ich bekomme im Moment Bürgergeld.meine frage wird mir das Bürgergeld jetzt sofort gestrichen.. mit freundlichen Grüßen.

    1. Hallo Dagmar,
      solange Sie auf Bürgergeld angewiesen sind, erhalten Sie es auch weiterhin.
      Viele Grüße

  6. Hy ich soll jetzt auch sozial Geld beantragen weil ich nicht erwerbsfähig bin. Ich habe bis jetzt hartz4 bekommen aber heute würden mir die Leistungen entzogen. Ich habe sozial Geld beantragt aber bis das durch ist dauert es. Meine Frage ist wer ist jetzt noch für mich zuständig bis der Antrag durch ist. Bekomme gerade nichts mehr bin nicht mal krankenversichert. Bitte um Hilfe danke

    1. Hallo Patrick,
      solange das Sozialamt noch nicht über Ihren Anspruch entschieden hat, muss das Jobcenter für die Zwischenzeit einspringen. Oder wurden Ihnen die Leistungen entzogen, weil Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind? Dann haben Sie Unter Umständen vorerst keinen (überbrückenden) Anspruch auf Bürgergeld.
      Viele Grüße

  7. Hallo
    Ich bekomme harz4 und bin an Lungenkrebs erkrankt. Nun würde ich die EM Rente beantragen. Laut meinem Bescheid von der Rentenversicherung würde ich gerade mal 498 Euro erhalten. Das reicht natürlich nicht zum Leben aus.
    Somal ich noch 2 unterhaltspflichtige Kinder habe.
    Meine neue Lebensgefährtin bezieht auch Harz4 und hat ein Kind.
    Nun weiß ich nicht was ich machen soll.
    Harz4 weiter nehmen oder EM Rente beantragen.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    1. Hallo Manuela,
      reicht die Erwerbsminderungsrente nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, können Sie aufstockend Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII) beantragen. Das müssen Sie sogar, denn wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, haben Sie keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen. Wir raten Ihnen also, sich an Ihr zuständiges Sozialamt zu wenden und Sozialhilfe zu beantragen.
      Viele Grüße

  8. Hallo ich grüße sie und zwar bin ich alleinerziehender vater und bin seit über 1 jahr krank geschrieben. Jetzt soll ich vom jobcenter aus die arbeitsunfähigkeits rente beantragen.
    Bekomme ich dann mit der Rente insgesamt weniger geld für mich und meinen sohn als wir zurzeit Hartz 4 bekommen oder ändert sich an der höhe nix?
    Viele Grüße Daniel

    1. Hallo Daniel,
      das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Sind Sie aber dauerhaft erwerbsunfähig, bleibt Ihnen nichts anderes übrig. ALG II-Leistungen sind an die Bedingung der Erwerbsfähigkeit geknüpft.
      Viele Grüße

    2. Ich danke ihnen für ihre schnelle antwort.
      Hmm ok weil finde dazu nirgens wirkliche informationen. Denn wenn man dann weniger geld kriegt als beim Arbeitslosen geld 2, das ja schon das minimum ist was man zum leben benötigt, wäre das schon kathastrophal.
      Viele grüße

    3. Hallo Daniel,
      versuchen Sie es mal bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort erhalten Sie sicherlich eine Auskunft.
      Viele Grüße

  9. Hallo! Ich beziehe noch Hartz4 bin durchgehend krank. War beim Amtsarzt und jetzt soll ich anstatt Hartz4 und weil ich halt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, Erwerbsminderungsrente beantragen! Frage? Soll ich bei Hartz 4 bleiben oder Erwerbsminderungsrente beantragen? Habe nur 2 Jahre gearbeitet, dann tauchte eine Krankheit nach der anderen auf. Und ist die Erwerbsminderungsrente weniger als Hartz4, bekomm ich dann trotzdem meine Wohnung vom Amt noch bezahlt? Kann ich wieder zurück zu Hartz4? Das sind meine großen Bedenken, Sorgen! Bin allein.

    1. Hallo Jessica,
      wenn Sie aufgefordert wurden, Erwerbsminderungsrente zu beantragen, sollten Sie dem auch nachkommen. Wichtig für Sie zu wissen ist dabei, dass es für Sie keinerlei Nachteil bedeutet. Ihre Wohnkosten werden weiterhin übernommen.
      Viele Grüße

  10. Hallo zusammen,
    Ich bin seit gut 3 Jahren krank geschrieben und musste in logischer Konsequenz ein Antrag auf Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
    Der Antrag wurde jetzt nach einer Bearbeitungszeit von 16 Monaten abgelent.
    Die Bearbeitungszeit war so lang, dass ich nach der Nahtlosigkeitsregelung in Form von 1 Jahr Arbeitslosengeld anschließend Hartz 4 beantragen musste und auch bekommen hab so lange bis die Deutsche Rentenversicherung über meinen Antrag entschieden hat.
    Nun ist es ja nach wie vor so das ich Krank geschrieben bin und dadurch dem AA nicht zur Jobvermittlung zu Verfügung stehe.
    Auch ein im November erstelles Gutachten vom Arbeitsamt selber bestätigt das ich die nächsten sechs Monate nicht mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann.
    Ich möchte Widerspruch innerhalb der 4 Wochen Frist gegen meinen Erwerbsminderungs bescheid bei der Rentenkasse machen.
    Bisher war es so, dass ich nur Hartz 4 bekommen habe da ich Rentenantragsteller war.
    Bin ich durch den Widerspruch immer noch Rentenantragsteller?
    Besteht die Möglichkeit weiterhin Hartz 4 zu beziehen auch nach der Ablehnung des Antrags auf Erwerbsminderung von der Rentenkasse?
    Mein Hartz 4 Bezug wurde für ein halbes Jahr bis zum 31.12 21 genehmigt, deshalb habe ich Anfang Dezember einen Weiterbewilligungsantrag für weitere 6 Monate beim Arbeitsamt gestellt der noch in Bearbeitung ist.
    Nun ist die Angst groß ab Januar ohne alles da zu stehen und Versicherungslücken zu haben.

    1. Hallo Herr Vierling,
      ich würde Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich einmal mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen. Leider kann ich nicht beurteilen, ob Sie nach wie vor als Antragssteller gelten. Setzt sich die Rentenkasse aber mit der Ablehnung durch, haben Sie keinen Anspruch auf Hartz 4, sofern Sie nicht in absehbarer Zeit (in der Regel sechs Monate) wieder als erwerbsfähig gelten.
      Die Bearbeitung Ihres Weiterbewilligungsantrags kann zudem bis zu sechs Monate dauern. Ggf. müssten Sie ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht in Erwägung ziehen.
      Viele Grüße

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