Fehlerhafte Bewilligungen dürfen nicht zulasten von Grundsicherungsempfänger*innen gehen, auch wenn diese selbst bei der Antragsstellung Fehler gemacht haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Jobcenter hätten als staatliche Behörden einen deutlich besseren Überblick über das Sozialrecht und dessen praktische Anwendung, sodass ihr Fehlverhalten schwerer wiegt, so die Richter*innen.