Egal ob alte Bücher, DVDs oder Kleidung, die nicht mehr passt – viele Hartz IV-Empfänger*innen nutzen Ebay, um ihre Haushaltskasse aufzubessern und gleichzeitig Ausgedientes loszuwerden. Vielen stellt sich aber gleichzeitig die Frage, ob sie das Jobcenter über den Verkauf informieren müssen und ob die Behörde die Verkaufseinnahmen anrechnet.