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Hartz IV: Ärger wegen 9-Euro-Ticket

Das 9-Euro-Ticket erfreut sich großer Beliebtheit – auch und besonders unter Hartz IV-Empfänger:innen. Immerhin war es nie günstiger, durch die gesamte Bundesrepublik zu reisen. Doch in einigen Bundesländern kann das preiswerte Ticket Hartz IV-Familien teuer zu stehen kommen.

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Jobcenter fordern Leistungen wegen 9-Euro-Ticket zurück

Seit dem 1. Juni ist das 9-Euro-Ticket auf allen Regionalstrecken in Deutschland gültig. Gerade für mittellose Menschen bietet das Ticket eine gute Möglichkeit, den ÖPNV kostengünstig zu nutzen. Ironischerweise liegt für Familien, die von Hartz IV leben, aber genau darin das Problem.

Denn das Schülerticket ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets für Hartz IV-Empfänger:innen. Die Kosten hierfür trägt grundsätzlich das Jobcenter. Wer jetzt das deutlich günstigere 9-Euro-Ticket anstelle der regulären Fahrkarte nutzt, muss mit einem Rückforderungsbescheid der Behörde rechnen. § 29 Abs. 5 in Verbindung mit § 34a Abs. 1 SGB II sehe eine Rückerstattung vor, wenn bestimmte Bedarfe wegfallen oder nicht mehr nachgewiesen werden können, so die Begründung.

Rückforderung abhängig von Bundesland

Ob von diesem Anspruch Gebrauch gemacht wird, entscheiden die Bundesländer unabhängig voneinander. Während Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen bereits angekündigt haben, das Geld zurückzufordern, verzichten Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein darauf. In Hessen erhalten Leistungsempfänger:innen unter Umständen sogar das Geld für das 9-Euro-Ticket vom Jobcenter zurück, ohne zur Rückzahlung verpflichtet zu sein.

Hinweis: Keine Änderung in Hamburg

Da das Schülerticket in Hamburg nicht vom Jobcenter sondern von der Behörde für Schule und Berufsbildung finanziert wird, ändert sich dort durch das 9-Euro-Ticket nichts am Bezug von Hartz IV.

Hartz IV-Empfänger:innen brauchen Glück

Eine so uneinheitliche Handhabung der Länder macht die Situation für Betroffene schwer überschaubar. Doch damit nicht genug: Auch Gemeinden und Kommunen haben ihren eigenen Beurteilungsspielraum. Am Ende ist die Rückerstattung also mehr oder weniger eine Einzelfallfrage. Hartz IV-Empfänger:innen bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten, ob ein Brief des Jobcenters ins Haus flattert.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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