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Hartz IV und Bedarfsgemeinschaft: Paare erhalten ein Probejahr

Wie viel Geld Hartz IV-Empfänger:innen vom Jobcenter erhalten, bemisst sich unter anderem nach der Anzahl der Personen, die mit ihnen in einem Haushalt leben. Ändert sich diese Zahl, kann es dabei zu Kürzungen oder gar dem Ausschluss von Hartz IV-Leistungen kommen. Paare, die frisch zusammenziehen, sind insoweit privilegiert, als das Jobcenter erst nach einem Jahr Bezüge anrechnen darf.

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Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Leben mehrere Personen zusammen in einer Wohnung, bilden sie nach dem Sozialgesetzbuch oft eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. In einer Bedarfsgemeinschaft tragen die einzelnen Mitglieder – anders als bei einer bloßen Wohngemeinschaft – nicht nur füreinander Verantwortung, sondern stehen auch füreinander ein. Man spricht oft auch von der sogenannten Einstehensgemeinschaft.

Nicht jedes Zusammenleben ist also gleich eine Bedarfsgemeinschaft. Vielmehr braucht es ein besonderes Näheverhältnis zwischen den einzelnen Haushaltsmitgliedern. Genau das ist oft ein Streitpunkt zwischen Leistungsbeziehenden und dem Jobcenter. Die Behörde geht sehr schnell von vermeintlichen Bedarfsgemeinschaften aus und kürzt dementsprechend die Bezüge von Hartz IV-Empfänger:innen.

Tipp: Nach einer Trennung die Auflösung der BG beweisen

Nach einer Trennung müssen Paare dem Jobcenter beweisen, dass sie keine Bedarfsgemeinschaft mehr bilden, obwohl sie noch in einer Wohnung leben. Strikt voneinander getrennte Schlafzimmer und Konten können dabei helfen.

Paare kriegen ein Jahr Probezeit

Paare befinden sich nach dem Zusammenziehen in den ersten Wochen und Monaten in einer Art Zwischenstadium von Wohn- und Bedarfsgemeinschaft. Zwar kann man bei Lebensgefährten von einem festen Band ausgehen, das mit Verpflichtungen und Verantwortung gegenüber dem jeweils anderen einhergeht. Allerdings kann ein gemeinsamer Haushalt die Beziehung auch schnell belasten und in einer Trennung münden.

Aus diesem Grund gewährt das Jobcenter Paaren nach §7 Abs. 3a SGB II ein Probejahr: Trotz gemeinsamer Wohnung und gemeinsamem Haushalt werden die Lebenspartner:innen so behandelt, als wären sie noch alleinstehend. Das bedeutet, dass das Einkommen des Partners während dieser Zeit keinen Einfluss auf den eigenen Hartz IV-Bezug hat.

Dann erhalten Paare kein Probejahr

Doch nicht alle Partner:innen, die zusammenziehen, kommen in den Genuss eines Probejahres. Es gibt nämlich nach § 7 Abs. 3a SGB II Kriterien, bei deren Vorliegen man eine Bedarfsgemeinschaft auch dann vermutet, wenn beide weniger als ein Jahr in einer Wohnung leben. Dazu gehören:

  • ein gemeinsames Kind, das auch im Haushalt lebt
  • die gemeinsame Versorgung eines Kindes, eines nahen Angehörigen oder eines Lebenspartners bzw. einer Lebenspartnerin oder
  • die Befugnis, über das Vermögen des Partners bzw. der Partnerin zu verfügen

Hält das Jobcenter unberechtigterweise auch Sie und Ihre Mitbewohner:innen für eine Bedarfsgemeinschaft? Lassen Sie diesbezügliche Bescheide von unseren Partneranwältinnen und Partneranwälten kostenlos überprüfen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

45 Antworten auf „Hartz IV und Bedarfsgemeinschaft: Paare erhalten ein Probejahr“

  1. Hallo und guten Tag
    Mein Freund zieht am 01.12.23 auf probe zu mir und meinen Kindern.
    Im Änderungsbescheid wurde der mehrbedarf für alleinerziehende raus genommen, ist das so richtig?
    Danke für eine Antwort grüße engel1101

    1. Hallo,
      solange es nicht Ihre gemeinsamen Kinder sind, haben Sie Anspruch auf das Probejahr. Lassen Sie gerne den Bescheid einmal von uns kostenlos prüfen. Lassen sich Fehler feststellen, wird Widerspruch eingelegt. Wichtig ist nur, dass der Bescheid aktuell, also nicht älter als einen Monat, ist.
      Viele Grüße

    2. Das probejahr haben die auch bewilligt. Aber mehrbedarf für alleinerziehende haben die mir gestrichen. Da wüsste ich gerne ob das richtig ist

  2. Hallo, ich und meine Freundin wollen zusammen ziehen – sie bezieht Harz 4 und ich verdiene ganz gut- frage ist wie viel zahlt das Jobcenter zur Miete (505€ kalt)? Natürlich mit probejahr.. und was passiert nach dem probejahr – zahlen die dann nichts mehr? Muss man was zurückzahlen? Und was ist wenn man nach 1 Jahr sagt sie kommt als Untermieter in die Wohnung, weil es doch nicht klappte mit uns als paar?

    1. Hallo Succran,
      im Probejahr dürfte das Jobcenter die Hälfte der Miete übernehmen, sofern das im Rahmen der Angemessenheitsgrenze liegt. Wie hoch die ist, richtet sich das der an Ihrem Wohnort geltenden Mietobergrenze. Nach dem Probejahr gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft (BG), was bedeutet, dass Ihr Einkommen auf die Leistungen Ihrer Freundin angerechnet wird. Sie erhält dann ggf. weniger, weil das Jobcenter bei einer BG davon ausgeht, dass der gegenseitige Wille besteht, sich zu unterstützen.
      Kommt es zur Trennung, muss dem Jobcenter das glaubhaft nachgewiesen werden. Das kann sich häufig schwierig gestalten, weshalb ein Auszug mitunter das letzte Mittel der Wahl sein kann.
      Viele Grüße

  3. Hallo, mein Freund & ich wollen zusammen ziehen. Ich hab 2 Kinder die aber nicht von ihm sind. Können wir das Probejahr in Anspruch nehmen auch wenn er über 2000 Euro netto verdient ? ..& wie kann man das Probejahr beim Jobcenter beantragen ?

    1. Hallo Beate,
      ja, das Probejahr dient schließlich dem Zweck, zu schauen, ob das Zusammenleben funktioniert. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin und kündigen Sie den Zusammenzug mit Verweis auf das Probejahr an.
      Viele Grüße

  4. Liebes Team,

    ich habe eine Frage zum Ansatz der Grundmiete.
    Zwei junge Menschen unter 25 leben als Paar in einer Bedarfsgemeinschaft. Der Vertrag für die gemeinsame Wohnung wurde im März eine Woche vor Antragstellung auf Bürgergeld unterschrieben. Die voherige gemeinsame Wohnung lag auch über die angemessene Miethöhe, der Unterschied liegt bei 10 €, die die neue Wohnung in der Kaltmiete teurer ist. Insgesamt mit Nebenkosten ist die neue Wohnung 30 € günstiger. Da vorab keine Genehmigung eingeholt wurde, weil eine Antragstellung nicht auf Bürgergeld nicht geplant war, wird die Karenzeit auf den 31.12.23 begrenzt. Wenn bis dahin kein Umzug in eine günstigere Wohnung erfolgt sei, werden keine Mietkosten mehr übernommen. Ist das korrekt?
    Andere Frage, die Partnerin ist Studentin ohne Bafög Anspruch. Sie bekommt den halben Mietanteil, etwa 500 € vión ihren Eltern. Vom Jobcenter wird dieser betrag von der der Gesamtmiete als Einnahme abgezogen, der verbleibende Teil wird dann durch 2 geteilt. Das heißt, der Anteil der Miete des Partners wird dadurch nur zur Hälfte von der Hälfte anerkannt. Die Angestellte beim Jobcenter sagte, ja das sei schon ungerecht, aber so sei die Vorschrift. Ist das wirklich so?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    1. Hallo Desire,
      nach Ablauf der Karenzzeit wird die Miete nur noch bis zur Grenze der Angemessenheit übernommen, jedoch nicht komplett gestrichen. Ihre zweite Frage können wir leider nicht pauschal beantworten. Sofern ein aktueller Bescheid vorliegt (nicht älter als einen Monat), prüfen unsere Partneranwälte diesen gerne kostenlos und legen ggf. Widerspruch dagegen ein, sofern sich in dem Zusammenhang Fehler auftun.
      Viele Grüße

  5. Hallo guten Tag
    Ich habe eine Frage
    Ich wohne gerade noch mit meinen behinderten 18 Jährigen Sohn zusammen
    Wir bekommen beide Bürgergeld
    Ich möchte jetzt mit meinen Freund zusammen ziehen
    In eine großere Wohnung
    Weil mein Sohn und ich
    In einer 50 m2 wohnen
    Mein Freund geht aber arbeiten
    Bekommt kein Geld vom Amt
    Können wir das Probe Jahr in Anspruch nehmen MfG

    1. Hallo Sonne 05,
      sofern es nicht Ihr gemeinsamer Sohn ist, haben Sie Anspruch auf das Probejahr.
      Viele Grüße

  6. Hallo nochmal,
    Danke, für Antwort @Julia, ich kann leider nicht direkt darauf antworten. Wir sind aber heute aus ganz anderen Gründen aus den Wolken gefallen. Wir haben uns mit dem potentiell neuen Jobcenter (anderer Kreis) in Verbindung gesetzt. Erst habe ich mit der Kreis Leitstelle gesprochen, dort bestätigte man mir das mit dem Probejahr, ich solle aber am besten direkt im (wahrscheinlich) zukünftigen JC meine Fragen stellen, dass wäre einfacher. Gesagt getan, dort angerufen. Dort hieß es, dieses Probejahr gäbe es nicht. Als ich ihm sagte, dass aber im Vorfeld das JC hier vor Ort, als auch deren Kreisleitstelle mir bestätigten, dass selbiges aber für uns gelte, hat er es nochmal abgeklärt und mich zurückgerufen. Es wäre richtig, dass die anderen Städte im Kreis das machen, aber sie würden es nicht machen. Ihm wäre auch keine rechtliche Grundlage dazu bekannt. Ich verwies auf das SGB II, Paragraph 7 mit entsprechenden Absätzen. Er blieb dabei, dass sie das dort am Ort bzw für die Orte, für die sie zuständig seien nicht machen. Wohlgenerkt räumte er ein, dass er selbst nicht versteht, wieso es so unterschiedlich gehandhabt wird (UND DAS INNERHALB DES SELBEN KREISES!). An wen kann man sich denn da wohl nochmal wenden? Es scheint ja quasi ne Anweisung “von oben” zu sein. Kann ja aber auch nicht angehen, dass deutsches Recht plötzlich optional ist.

    1. Hallo Christine,
      in dem Fall empfehlen wir, den Bescheid abzuwarten und dann mit einem Widerspruch dagegen vorzugehen. Gerne unterstützen unsere Partneranwälte dabei. Dazu muss Ihr Partner den Bescheid nur unter Berücksichtigung der Widerspruchsfrist zwecks Prüfung einreichen, daraufhin erfolgt der Widerspruch.
      Viele Grüße

  7. Guten Tag,

    Mein Freund und ich wollen in den kommenden Monaten zusammenziehen. Ich arbeite und er bekommt Bürgergeld, dementsprechend wollen wir das Probejahr in Anspruch nehmen. Können Sie mir sagen, inwiefern in diesem Probejahr der Zuschuss für die Miete geregelt ist? Die Wohnung wird teurer sein, als es das Jobcenter als angemessen (als angemessen für zwei Personen ist hier eine Bruttokaltmiete von 480 Euro) ansieht. Dass wir alles darüber selbst auffangen müssen ist klar und auch kein Problem. Aber wie viel zahlt das Amt dann zur Miete dazu? Die Hälfte der obengenannten Summe oder mehr?
    Liebe Grüße

    1. Hallo Christine,
      die Miete wird beim Probejahr kopfteilig berechnet. Das bedeutet, dass die bei Ihnen, sofern Sie keine Kinder haben, durch zwei geteilt wird. Die Hälfte, die auf Ihren Partner entfällt, wird vom Jobcenter getragen, für den Rest müssen Sie aufkommen. Das Jobcenter zahlt dabei bis zur Angemessenheitsgrenze – in Ihrem Fall also 240 EUR plus Nebenkosten, die von den Kosten der Unterkunft gedeckt sind (bspw. Heizkosten).
      Viele Grüße

  8. Guten Tag, mein Partner und ich wollen zum Anfang nächsten Jahres den Schritt wagen und zusammen ziehen. Er geht normal arbeiten und ich beziehe Bürgergeld und mache eine Umschulung bis 2025. Können wir das sogenannte Probejahr beantragen auch wenn wir 2 Kinder zusammen haben?
    Unsere älteste ist dann 4 Jahre . Haben uns aber vorher nicht getraut zusammen zu ziehen aber dennoch kommt der Wunsch jetzt doch durch. Und weil ich derzeit eine Umschulung mache möchte ich ungern auf seiner „Tasche“ liegen. Wir halten dennoch unsere Gelder usw getrennt aber bin dann doch noch eine gewisse Zeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

    Liebe Grüße

    1. Hallo Vivien,
      bei gemeinsamen Kindern dürften Sie leider keinen Anspruch auf ein Probejahr haben.
      Viele Grüße

  9. Guten Abend.
    Meine Freundin und ich sind seit 2 Monaten zusammen. Sie hat 2 Kinder und bezieht Bürgergeld. Kein Kind ist von mir. Ich gehe arbeiten bekomme kein Bürgergeld. Ich möchte gerne bei ihr einziehen und frage mich daher: Ist für uns eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe möglich?

    Ganz liebe Grüße
    Niklas

    1. Hallo Niklas,
      ja, Ihnen beiden steht das Probejahr zu. Ihre Freundin sollte das Jobcenter über den (bevorstehenden) Zusammenzug informieren und gleichzeitig auf das Probejahr verweisen.
      Viele Grüße

  10. Guten Tag ich würde gerne wissen was man tun kann wenn das Probejahr noch gar nicht vorüber ist? Denn das Bürgergeld wurde viel früher als wie geplant eingestellt. Was kann man dagegen tun wenn die Partnerin denn ohne Geld da steht und eigentlich das Pribejahr noch läuft?

    Vielen Dank im vorraus

    1. Hallo Andreas,
      Ihre Partnerin kann den Aufhebungsbescheid gerne von unseren Partneranwälten prüfen lassen. Wurde der Bescheid zu Unrecht erlassen, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist, um entsprechende Fristen zu wahren.
      Viele Grüße

  11. Guten Morgen,mein Freund und ich wohnen seit Februar 2023 in einer Wohnung,mein Freund bekommt Bürgergeld und ich gehe arbeiten ohne Bürgergeld.Ich möchte wissen ob wir das Jahr auf Probe beantragen können,da wir sofort als Bedarfsgemeinschaft eingestuft worden sind? mit freundlichen Grüßen

  12. Hey

    Mein Partner und ich waren fast ein Jahr auf Probe und haben und getrennt . Er ist ausgezogen. Jetzt sind wir wieder zusammen gekommen . Und er will das ich mit meinen Töchter zu ihm zieh . Kann man wieder ein Probe Jahr beantragen oder geht das nicht mehr ?

    1. Hallo Laura,
      nein, es ist nicht möglich, noch einmal ein Probejahr zu beanspruchen.
      Viele Grüße

  13. Hallo ich möchte ab dem 01.12.2022 mit meinen beiden Kindern zu meinem Partner ziehen, dieser ist nicht der Vater meiner Kinder. Mein Partner ist berufstätig ich bekomme alg 2 Leistungen. Wir haben im September das wohnen auf Probe beantragt. Das Amt ging da, aber nie drauf ein und macht eine bedarfsgemeinschaft. Ab dem 30.11.2022 haben sie die Leistungen eingestellt. Ich bekomme für meine Kids uvg und Kindergeld was ungefähr 840 Euro monatlich sind. Ab Dezember muss ich die Krankenversicherung selber zahlen von monatlich 205 Euro , 395 Euro Miete ( die Hälfte) essensgeld für die Kita meines jüngsten. Wir halten alles getrennt teilen uns die Miete Strom ect. Ist das vom Jobcenter so richtig das wohnen auf Probe zu ignorieren und ins direkt als eine bedarfsgemeinschft zu machen? Ich bin verzweifelt und weiß nicht wie ich die ganzen Kosten tragen soll. An die leistungsabteilung kommt man nicht ran kein Termin kein Rückruf nichts.

    Vielen Dank im Voraus

    1. Hallo Sarah,
      sofern Ihr Jobcenter-Bescheid nicht älter als einen Monat ist, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Werden Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch. Sofern Sie keine gemeinsamen Kinder haben, sollten Sie ein Probejahr in Anspruch nehmen können.
      Viele Grüße

  14. Hallo,
    ich möchte mit meinen drei Kindern und meinem Freund in ein neues Mietobjekt zusammenziehen und das Probejahr beantragen. Ich bin aufstockende ALG II Empfängerin, mein Freund geht einer nichtselbstständigen Tätigkeit nach. Es würde also nichts gegen das Probejahr sprechen. Meine Frage ist, wie sich meine Leistungen in diesem Jahr berechnen? Erhalte ich meinen Regelbedarf, Mehrbedarf für Alleinerziehende plus Grundmiete und Heizkosten laut meines letzten Bescheides oder werden die Grundmiete und Heizkosten nach neuem Mietobjekt berechnet? Vielen Dank vorab

    1. Hallo Müller,
      Sie erhalten in dem Jahr die Leistungen, die Ihnen auch als Alleinstehende bzw. Alleinerziehende zustehen würden. Das schließt den Regelbedarf ein, ebenso wie den Mehrbedarf für Alleinerziehende und KdU. Die Leistungen werden entsprechend Ihrer aktuellen Wohnsituation berücksichtigt. Verändert sich diese, müssen Sie das dem Jobcenter mitteilen, sodass es zu einer neuen Berechnung kommen kann.
      Wichtig ist aber auch, dass Sie nach dem Probejahr mit Ihrem Partner als “normale” Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Dementsprechend gelten dann auch andere Obergrenzen beim Wohnraum bzw. bei der Angemessenheit der KdU. Wir raten deshalb, das bereits bei der Wohnungssuche zu berücksichtigen.
      Viele Grüße

  15. Guten Tag

    Ich würde gerne mit mein Partern zusammen ziehen, da wir noch nicht lange zusammen sind möchte mein Partner und ich, das es alles Getrent wird auch miete und Nebenkosten darf mir das Jobcenter das dann verbieten, und wie ist es dürfen die mir verbieten einen Mietvertrag zu unterschreiben wenn mein Partner die ersten 3 Monate an Miete aufkommt bis ich ein neuen Antrag gestellt habe.

    1. Hallo Frau H,
      im ersten Jahr des Zusammenwohnens kann von einem Probejahr ausgegangen werden. Über den Zeitraum von einem Jahr darf es dann in der Regel zu keiner Anrechnung kommen. Bei der Übernahme der Miete ist Vorsicht geboten, da das Jobcenter das als Eingeständnis auslegen könnte, dass eben doch die Bereitschaft besteht, finanziell füreinander einzustehen. Dann würden Sie von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden.
      Daher raten wir Ihnen, sich den Umzug und damit auch die Kostenübernahme für die neue Wohnung bestätigen zu lassen und sich auf ein Probejahr zu berufen. Verbieten kann Ihnen das Jobcenter gar nichts. Wenn Sie aber ohne Zustimmung einen Mietvertrag unterschreiben, kann es Ihnen die Übernahme der Kosten der Unterkunft versagen. Dafür müssten Sie dann selbst aufkommen.
      Viele Grüße

    2. Mein Freund und ich sind im April das erste mal zusammen gezogen meine zwei Kinder sind nicht von ihm .
      Das Jobcenter hat das Probe Jahr nicht anerkannt wir haben zwei Schreiben bekommen das ich Kindergeld Zuschlag und Wohngeld beantragen soll da meine Freundin zu viel verdient . Wir haben noch nicht mal einen Bewilligungs Bescheid bekommen nur diese zwei schreiben was können wir tun ?
      Bitte helfen sie uns

    3. Hallo Saskia,
      wir benötigen einen Bescheid, um eine Prüfung vornehmen zu können. Haben Sie einen Antrag gestellt, muss das Jobcenter auch einen Bescheid erlassen, und wenn es ein Ablehnungsbescheid ist. Fordern Sie den also einmal an. Sobald Sie einen Bescheid haben, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen.
      Viele Grüße

  16. Hallo!
    Zur Zeit wohne ich mit meiner 4 jährigen Tochter in einer Wohnung und beziehe Hartz 4. Nun möchte ich in das Haus meines Freundes ziehen. Er ist nicht Vater des Kindes.
    Mein Freund möchte sich erstmal nicht finanziell um uns kümmern. Finanzen sind strikt getrennt und ich werde mich jetzt und auch in Zukunft alleine um die Versorgung und Erziehung, auch finanziell, um meine Tochter kümmern. Zeitlich wäre es für ihn auch gar nicht möglich, meine Tochter zu betreuen.
    Kommt für uns ein Probejahr in Frage?

    1. Hallo Johanna,
      ja, das Probejahr kommt für Sie infrage. Darüber hinaus sollte Ihnen für den Zeitraum auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende weiterhin zustehen.
      Viele Grüße

  17. Mein jetzt ex Partner war Anfang 2018 bei mir eingezogen. Wir wollten dort das Probefahrt was wir auch der Sachbearbeiterin mit geteilt haben als wir bei ihr waren. Er ist 2020 ausgezpgen. Haben angeblich dafür unterschrieben das wie es nicht nehm. Das Schreiben hab ich nie erhalten.

    1. Guten Tag,
      Ich wohne jetzt seit knapp über einem Jahr mit meiner Freundin zusammen.
      Ich beziehe alg2 und sie ist eine Studentin die einen 450 Euro Job ausübt.
      Wir haben weder ein gemeinsames Kind, noch ein gemeinsames Konto und wurden dennoch als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.
      Zu diesen Zeitpunkt wusste ich allerdings noch nicht, das ein Jahr auf Probe existiert.
      Kann dieses Recht rückwirkend eingefordert werden?

      Viele Grüße

    2. Hallo Kevin,
      nein, das geht leider nicht. Eine Bedarfsgemeinschaft setzt allerdings auch nicht voraus, dass Sie ein gemeinsames Kind und/oder Konto haben.
      Viele Grüße

  18. Hallo,

    gilt dieses Jahr auf Probe auch für ukrainische Flüchtlinge, die mit einem deutschen Staatsbürger zusammenziehen wollen?

    Vielen lieben Dank.

  19. Guten Tag,
    wir haben kürzlich geheiratet und sind erstmals zusammengezogen. Ich habe einen Hartz-4 Antrag gestellt und direkt einen Antrag für eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe gestellt. Das Jobcenter möchte jetzt aber trotzdem das Vermögen und Einkommen meiner Frau wissen, daher soll sie die Anlagen EK, VM und WEP einreichen.

    Frage: Ist meine Frau verpflichtet die Anlagen auszufüllen? Obwohl alle Vorraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe/Probejahr vorliegen.

    Vielen Dank vorab.

    1. Hallo,
      das Jahr auf Probe gilt für Paare, nicht Eheleute. Bei einer Ehe kann vorausgesetzt werden, dass sich beide sicher sind, das Leben miteinander zu verbringen und zu teilen. Deshalb handelt es sich bei Ihnen direkt um eine Bedarfsgemeinschaft.
      Viele Grüße

    2. Hallo habe eine Frage bin seit 3 Jahren getrennt und lebe in einem anderen Bundesland eigene Wohnung nun wollen ich und mein ex Partner es nochmal versuchen miteinander wie sieht es da bezüglich des Probejahres aus kann mir da jemand weiterhelfen… wie gesagt wir waren bis vor 3 jahren in einer langen beziehung zusammen haben zusammen gewohnt und dann getrennt wegen verschiedenen Dingen und jetzt nochmal der Versuch danke für antworten

    3. Hallo Carie,
      dass das Jobcenter Ihnen in dem Fall ein Probejahr gewährt, ist unwahrscheinlich.
      Viele Grüße

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