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Hartz IV und Bedarfsgemeinschaft: Paare erhalten ein Probejahr

Wie viel Geld Hartz IV-Empfänger:innen vom Jobcenter erhalten, bemisst sich unter anderem nach der Anzahl der Personen, die mit ihnen in einem Haushalt leben. Ändert sich diese Zahl, kann es dabei zu Kürzungen oder gar dem Ausschluss von Hartz IV-Leistungen kommen. Paare, die frisch zusammenziehen, sind insoweit privilegiert, als das Jobcenter erst nach einem Jahr Bezüge anrechnen darf.

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Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Leben mehrere Personen zusammen in einer Wohnung, bilden sie nach dem Sozialgesetzbuch oft eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. In einer Bedarfsgemeinschaft tragen die einzelnen Mitglieder – anders als bei einer bloßen Wohngemeinschaft – nicht nur füreinander Verantwortung, sondern stehen auch füreinander ein. Man spricht oft auch von der sogenannten Einstehensgemeinschaft.

Nicht jedes Zusammenleben ist also gleich eine Bedarfsgemeinschaft. Vielmehr braucht es ein besonderes Näheverhältnis zwischen den einzelnen Haushaltsmitgliedern. Genau das ist oft ein Streitpunkt zwischen Leistungsbeziehenden und dem Jobcenter. Die Behörde geht sehr schnell von vermeintlichen Bedarfsgemeinschaften aus und kürzt dementsprechend die Bezüge von Hartz IV-Empfänger:innen.

Tipp: Nach einer Trennung die Auflösung der BG beweisen

Nach einer Trennung müssen Paare dem Jobcenter beweisen, dass sie keine Bedarfsgemeinschaft mehr bilden, obwohl sie noch in einer Wohnung leben. Strikt voneinander getrennte Schlafzimmer und Konten können dabei helfen.

Paare kriegen ein Jahr Probezeit

Paare befinden sich nach dem Zusammenziehen in den ersten Wochen und Monaten in einer Art Zwischenstadium von Wohn- und Bedarfsgemeinschaft. Zwar kann man bei Lebensgefährten von einem festen Band ausgehen, das mit Verpflichtungen und Verantwortung gegenüber dem jeweils anderen einhergeht. Allerdings kann ein gemeinsamer Haushalt die Beziehung auch schnell belasten und in einer Trennung münden.

Aus diesem Grund gewährt das Jobcenter Paaren nach §7 Abs. 3a SGB II ein Probejahr: Trotz gemeinsamer Wohnung und gemeinsamem Haushalt werden die Lebenspartner:innen so behandelt, als wären sie noch alleinstehend. Das bedeutet, dass das Einkommen des Partners während dieser Zeit keinen Einfluss auf den eigenen Hartz IV-Bezug hat.

Dann erhalten Paare kein Probejahr

Doch nicht alle Partner:innen, die zusammenziehen, kommen in den Genuss eines Probejahres. Es gibt nämlich nach § 7 Abs. 3a SGB II Kriterien, bei deren Vorliegen man eine Bedarfsgemeinschaft auch dann vermutet, wenn beide weniger als ein Jahr in einer Wohnung leben. Dazu gehören:

  • ein gemeinsames Kind, das auch im Haushalt lebt
  • die gemeinsame Versorgung eines Kindes, eines nahen Angehörigen oder eines Lebenspartners bzw. einer Lebenspartnerin oder
  • die Befugnis, über das Vermögen des Partners bzw. der Partnerin zu verfügen

Hält das Jobcenter unberechtigterweise auch Sie und Ihre Mitbewohner:innen für eine Bedarfsgemeinschaft? Lassen Sie diesbezügliche Bescheide von unseren Partneranwältinnen und Partneranwälten kostenlos überprüfen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

21 Antworten auf „Hartz IV und Bedarfsgemeinschaft: Paare erhalten ein Probejahr“

  1. Guten Morgen,mein Freund und ich wohnen seit Februar 2023 in einer Wohnung,mein Freund bekommt Bürgergeld und ich gehe arbeiten ohne Bürgergeld.Ich möchte wissen ob wir das Jahr auf Probe beantragen können,da wir sofort als Bedarfsgemeinschaft eingestuft worden sind? mit freundlichen Grüßen

  2. Hey

    Mein Partner und ich waren fast ein Jahr auf Probe und haben und getrennt . Er ist ausgezogen. Jetzt sind wir wieder zusammen gekommen . Und er will das ich mit meinen Töchter zu ihm zieh . Kann man wieder ein Probe Jahr beantragen oder geht das nicht mehr ?

    1. Hallo Laura,
      nein, es ist nicht möglich, noch einmal ein Probejahr zu beanspruchen.
      Viele Grüße

  3. Hallo ich möchte ab dem 01.12.2022 mit meinen beiden Kindern zu meinem Partner ziehen, dieser ist nicht der Vater meiner Kinder. Mein Partner ist berufstätig ich bekomme alg 2 Leistungen. Wir haben im September das wohnen auf Probe beantragt. Das Amt ging da, aber nie drauf ein und macht eine bedarfsgemeinschaft. Ab dem 30.11.2022 haben sie die Leistungen eingestellt. Ich bekomme für meine Kids uvg und Kindergeld was ungefähr 840 Euro monatlich sind. Ab Dezember muss ich die Krankenversicherung selber zahlen von monatlich 205 Euro , 395 Euro Miete ( die Hälfte) essensgeld für die Kita meines jüngsten. Wir halten alles getrennt teilen uns die Miete Strom ect. Ist das vom Jobcenter so richtig das wohnen auf Probe zu ignorieren und ins direkt als eine bedarfsgemeinschft zu machen? Ich bin verzweifelt und weiß nicht wie ich die ganzen Kosten tragen soll. An die leistungsabteilung kommt man nicht ran kein Termin kein Rückruf nichts.

    Vielen Dank im Voraus

    1. Hallo Sarah,
      sofern Ihr Jobcenter-Bescheid nicht älter als einen Monat ist, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Werden Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch. Sofern Sie keine gemeinsamen Kinder haben, sollten Sie ein Probejahr in Anspruch nehmen können.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    ich möchte mit meinen drei Kindern und meinem Freund in ein neues Mietobjekt zusammenziehen und das Probejahr beantragen. Ich bin aufstockende ALG II Empfängerin, mein Freund geht einer nichtselbstständigen Tätigkeit nach. Es würde also nichts gegen das Probejahr sprechen. Meine Frage ist, wie sich meine Leistungen in diesem Jahr berechnen? Erhalte ich meinen Regelbedarf, Mehrbedarf für Alleinerziehende plus Grundmiete und Heizkosten laut meines letzten Bescheides oder werden die Grundmiete und Heizkosten nach neuem Mietobjekt berechnet? Vielen Dank vorab

    1. Hallo Müller,
      Sie erhalten in dem Jahr die Leistungen, die Ihnen auch als Alleinstehende bzw. Alleinerziehende zustehen würden. Das schließt den Regelbedarf ein, ebenso wie den Mehrbedarf für Alleinerziehende und KdU. Die Leistungen werden entsprechend Ihrer aktuellen Wohnsituation berücksichtigt. Verändert sich diese, müssen Sie das dem Jobcenter mitteilen, sodass es zu einer neuen Berechnung kommen kann.
      Wichtig ist aber auch, dass Sie nach dem Probejahr mit Ihrem Partner als “normale” Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Dementsprechend gelten dann auch andere Obergrenzen beim Wohnraum bzw. bei der Angemessenheit der KdU. Wir raten deshalb, das bereits bei der Wohnungssuche zu berücksichtigen.
      Viele Grüße

  5. Guten Tag

    Ich würde gerne mit mein Partern zusammen ziehen, da wir noch nicht lange zusammen sind möchte mein Partner und ich, das es alles Getrent wird auch miete und Nebenkosten darf mir das Jobcenter das dann verbieten, und wie ist es dürfen die mir verbieten einen Mietvertrag zu unterschreiben wenn mein Partner die ersten 3 Monate an Miete aufkommt bis ich ein neuen Antrag gestellt habe.

    1. Hallo Frau H,
      im ersten Jahr des Zusammenwohnens kann von einem Probejahr ausgegangen werden. Über den Zeitraum von einem Jahr darf es dann in der Regel zu keiner Anrechnung kommen. Bei der Übernahme der Miete ist Vorsicht geboten, da das Jobcenter das als Eingeständnis auslegen könnte, dass eben doch die Bereitschaft besteht, finanziell füreinander einzustehen. Dann würden Sie von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden.
      Daher raten wir Ihnen, sich den Umzug und damit auch die Kostenübernahme für die neue Wohnung bestätigen zu lassen und sich auf ein Probejahr zu berufen. Verbieten kann Ihnen das Jobcenter gar nichts. Wenn Sie aber ohne Zustimmung einen Mietvertrag unterschreiben, kann es Ihnen die Übernahme der Kosten der Unterkunft versagen. Dafür müssten Sie dann selbst aufkommen.
      Viele Grüße

  6. Hallo!
    Zur Zeit wohne ich mit meiner 4 jährigen Tochter in einer Wohnung und beziehe Hartz 4. Nun möchte ich in das Haus meines Freundes ziehen. Er ist nicht Vater des Kindes.
    Mein Freund möchte sich erstmal nicht finanziell um uns kümmern. Finanzen sind strikt getrennt und ich werde mich jetzt und auch in Zukunft alleine um die Versorgung und Erziehung, auch finanziell, um meine Tochter kümmern. Zeitlich wäre es für ihn auch gar nicht möglich, meine Tochter zu betreuen.
    Kommt für uns ein Probejahr in Frage?

    1. Hallo Johanna,
      ja, das Probejahr kommt für Sie infrage. Darüber hinaus sollte Ihnen für den Zeitraum auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende weiterhin zustehen.
      Viele Grüße

  7. Mein jetzt ex Partner war Anfang 2018 bei mir eingezogen. Wir wollten dort das Probefahrt was wir auch der Sachbearbeiterin mit geteilt haben als wir bei ihr waren. Er ist 2020 ausgezpgen. Haben angeblich dafür unterschrieben das wie es nicht nehm. Das Schreiben hab ich nie erhalten.

    1. Guten Tag,
      Ich wohne jetzt seit knapp über einem Jahr mit meiner Freundin zusammen.
      Ich beziehe alg2 und sie ist eine Studentin die einen 450 Euro Job ausübt.
      Wir haben weder ein gemeinsames Kind, noch ein gemeinsames Konto und wurden dennoch als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.
      Zu diesen Zeitpunkt wusste ich allerdings noch nicht, das ein Jahr auf Probe existiert.
      Kann dieses Recht rückwirkend eingefordert werden?

      Viele Grüße

    2. Hallo Kevin,
      nein, das geht leider nicht. Eine Bedarfsgemeinschaft setzt allerdings auch nicht voraus, dass Sie ein gemeinsames Kind und/oder Konto haben.
      Viele Grüße

  8. Hallo,

    gilt dieses Jahr auf Probe auch für ukrainische Flüchtlinge, die mit einem deutschen Staatsbürger zusammenziehen wollen?

    Vielen lieben Dank.

  9. Guten Tag,
    wir haben kürzlich geheiratet und sind erstmals zusammengezogen. Ich habe einen Hartz-4 Antrag gestellt und direkt einen Antrag für eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe gestellt. Das Jobcenter möchte jetzt aber trotzdem das Vermögen und Einkommen meiner Frau wissen, daher soll sie die Anlagen EK, VM und WEP einreichen.

    Frage: Ist meine Frau verpflichtet die Anlagen auszufüllen? Obwohl alle Vorraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe/Probejahr vorliegen.

    Vielen Dank vorab.

    1. Hallo,
      das Jahr auf Probe gilt für Paare, nicht Eheleute. Bei einer Ehe kann vorausgesetzt werden, dass sich beide sicher sind, das Leben miteinander zu verbringen und zu teilen. Deshalb handelt es sich bei Ihnen direkt um eine Bedarfsgemeinschaft.
      Viele Grüße

    2. Hallo habe eine Frage bin seit 3 Jahren getrennt und lebe in einem anderen Bundesland eigene Wohnung nun wollen ich und mein ex Partner es nochmal versuchen miteinander wie sieht es da bezüglich des Probejahres aus kann mir da jemand weiterhelfen… wie gesagt wir waren bis vor 3 jahren in einer langen beziehung zusammen haben zusammen gewohnt und dann getrennt wegen verschiedenen Dingen und jetzt nochmal der Versuch danke für antworten

    3. Hallo Carie,
      dass das Jobcenter Ihnen in dem Fall ein Probejahr gewährt, ist unwahrscheinlich.
      Viele Grüße

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