Verliebt, verlobt, getrennt – nicht jede Beziehung hält für immer. Während sich die meisten Paare sich nach einer Trennung problemlos aus dem Weg gehen können, ist das bei Hartz IV-Empfänger*innen jedoch schwierig. Oft fehlt einem der Ex-Partner*innen einfach das Geld, um sich sofort eine neue Bleibe suchen zu können. Kann man trotzdem die Bedarfsgemeinschaft auflösen?