Wer schon einmal mit dem Jobcenter zu tun hatte, hat möglicherweise auch die Erfahrung gemacht, dass Unterlagen gerne mal verschwinden oder verloren gehen. Insbesondere bei Widersprüchen kommt es aber auf eine schnelle und verlässliche Bearbeitung seitens des Jobcenters an. Eine schriftliche Eingangsbestätigung würde Hartz IV-Empfänger*innen Rechtssicherheit bieten. Sind Jobcenter zu solchen Eingangsbestätigungen verpflichtet?