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Hartz IV: Jobcenter darf Rentennachzahlung anrechnen

Rentennachzahlungen sind keine Seltenheit. Als Hartz IV-Empfänger:in sollten Sie jedoch aufpassen: Das Jobcenter kann Ihre Rente auf den Regelsatz anrechnen, sodass am Ende vielleicht gar nichts mehr davon übrig bleibt.

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Rentennachzahlung ist Einkommen

Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob eine Rentennachzahlung als Einkommen gilt. § 11 des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) liefert eine eindeutige Antwort: Ja. Dort ist der Fall einer Nachzahlung sogar speziell geregelt: „Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden.“

Wer also beispielsweise für ein komplettes Jahr eine Rentennachzahlung erhält, muss damit rechnen, dass das Jobcenter die Hartz 4-Bezüge kürzt.

Hinweis: Nicht alle Rentenleistungen sind anrechnungsfähig

Besondere Rentenleistungen wie z.B. die Conterganrente sind nicht anrechenbar. Das Jobcenter darf Sonderleistungen nur dann berücksichtigen, wenn diese dem gleichen Zweck dienen wie Hartz IV – also auch der Existenzsicherung.

Nachzahlung wird auf sechs Monate verteilt

Wie aber erfolgt die Anrechnung bei Erhalt einer Rentenleistung? Fallen Sie dann gänzlich aus dem Hartz IV-Bezug raus? Nein, denn in § 11 SGB II ist ebenfalls geregelt, wie eine Nachzahlung zu handhaben ist.

Sobald ein einmaliger Zufluss so hoch ist, dass eigentlich kein Anspruch auf Hartz IV für den Monat bestünde, wird der Betrag aufgeteilt und jeweils anteilig in den kommenden sechs Monaten berücksichtigt. 

Ältere Bescheide können unwirksam sein

Dass Nachzahlungen angerechnet werden dürfen, war aber nicht immer so. Erst im August 2016 erfolgte eine Änderung des Sozialgesetzbuches, die eine Anrechnung seitdem erlaubt. Davor durften Jobcenter eine Rentennachzahlung nicht berücksichtigen.

Für ältere Bescheide gilt zwar nach wie vor die alte Rechtslage. Allerdings sind sie nach sechs Jahren bestandskräftig und damit unangreifbar. Aktuelle Bescheide sollten Sie dagegen immer überprüfen lassen. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte machen das kostenlos und legen Widerspruch für Sie ein. 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

6 Antworten auf „Hartz IV: Jobcenter darf Rentennachzahlung anrechnen“

  1. Hallo ich beziehe hartz 4/Bürgergeld….ich habe 26.10 .2021 Rentenantrag Erwerbsminderungsrente beantragt…beziehe aber seit jahren hartz4..bin seit jahren immer krank geschrieben von ärzte….im Mai 2023 habe ich ein gutachter termin…falls mir eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden sollte….darf das jobcenter von der Rentennachzahlung einbehalten…. man hört immer wieder von anderen unterschiedliche antworten…….meine Rentenhöhe wäre monatlich gerademal brutto 721 euro…./vom jobcenter habe ich die regelleistungen wie sie wissen….danke

    1. Hallo Narman Yilmaz,
      eine Nachzahlung wird Ihnen auf Ihre Bürgergeld-Leistungen angerechnet. Oftmals regeln die Behörden eine solche Anrechnung unter sich. Das hat zur Folge, dass die Nachzahlung direkt einbehalten wird.
      Viele Grüße

    2. Sehr geehrte Damen und Herren,
      aus gesundheitlichen Gründen bekomme ich seit 2013 eine volle Erwerbsminderungsrente von ca 500 Euro.
      Aus diesem Grund bin ich auf Grundsicherung angewiesen.
      Jetzt habe ich meine Renten von der deutschen Rentenversicherung neu berechnen lassen da einige Jahre meiner Arbeitszeit fehlten.
      Tatsächlich hatte die Rentenversicherung eingewilligt das bei meiner Berechnung einige Jahre gefält haben..
      Jetzt habe ich eine Neuberechnung und erhalte seit 1 September 2023 eine Rente von 760euro.
      Die Nachzahlung von der Neuberechnung meiner Rente ist von 2019 bis 2023 über 15.000 Euro..
      1 Frage
      ,darf das Amt die gesamte Nachzahlung einbehalten.
      2 Frage
      İch bekomme seit 2013 volle Erwerbsminderungsrente Rente.
      Warum ist die Nachzahlung erst von 2019 bis 1september
      Mit freundlichen Grüßen

    3. Hallo Kasas Alexander,
      wir können Ihnen leider nur in Zusammenhang mit Bürgergeld-Leistungen zur Seite stehen.
      Viele Grüße

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Erstmal Danke, dass es Sie gibt.
    Meine Bank hat grundlos eine Überweisung zurückgehen lassen (habe extra nachgefragt) und mein Dezembergehalt kam dadurch erst im Folgemonat an. Ich habe früher selber bei einer Sozialbehörde gearbeitet und bin fassungslos, wie das Jobcenter mich rückwirkend für Dezember mittellos machen darf und gleichzeitig ein rückwirkender Hilfeantrag für Dezember durch die Gesetzgebung ausgeschlossen wird. Zumal ich für etwas bestraft werde, worauf ich keinen Einfluss habe.

    Wäre mein Gehalt generell immer zum Monatsanfang gekommen, sähe ich es ein. So ist es reine Willkür wie aus dem Lehrbuch.
    Ich werde gegenüber den Antragstellern benachteiligt, welche ihr letztes Gehalt zum gewohnten Zeitpunkt bekommen haben und auch wirklich zur Verfügung hatten.

    Sie als Anwälte, sehen Sie da wirklich keine Willkür und soziale Ungleichbehandlung?
    Und den gleichzeitigen Vorsatz mich auf diese Weise rückwirkend mittellos zu machen, um mir ganz bewusst meinen Anspruch auf Sozialleistungen zu verweigern?
    Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, wie das Jobcenter diese Willkür in der Rechtssprechung rechtfertigt.

    Danke und freundliche Grüsse

    1. Hallo Sabine,
      darauf können wir Ihnen keine Antwort liefern. Um aber sicherzustellen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen auch zustehen, prüfen unsere Partneranwälte gerne Ihre Bescheide, sofern diese aktuell sind, sprich: nicht älter als einen Monat.
      Viele Grüße

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