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9-Euro-Ticket darf nicht vom Jobcenter angerechnet werden

Das 9-Euro-Ticket konnte sich allein im Juni bereits rund 21 Millionen Mal verkaufen. Insbesondere Haushalte mit wenig Einkommen profitieren vom Sonderticket – Grund genug für das Jobcenter, dazwischenzufunken und Ticketinhaber:innen die Bezüge zu kürzen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat jetzt bestätigt, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war.

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Jobcenter rechneten 9-Euro-Ticket bisher an

Es hätte so schön sein können: Für nur neun Euro einen ganzen Monat lang den ÖPNV nutzen. Das 9-Euro-Ticket könnte Geringverdienende und Hartz IV-Empfänger:innen, die jeden Cent zweimal umdrehen müssen, spürbar entlasten. Doch die Realität sieht anders aus: Viele Leistungsempfänger:innen erhielten neben dem Billigticket gleich auch einen Rückforderungsbescheid.

Weil das Sonderticket unter anderem den Bedarf für das Schülerticket entbehrlich mache, beschlossen einige Bundesländer, den Regelsatz für Besitzer:innen des 9-Euro-Tickets entsprechend zu kürzen.

Hinweis: 9-Euro-Ticket ist nicht meldepflichtig

Normalerweise müssen Hartz IV-Empfänger:innen das Jobcenter immer informieren, wenn sich laufende (Fahrt)kosten ändern. Beim 9-Euro-Ticket ist das aber nicht der Fall.

Weisung verbietet Kürzung bei bereits genehmigten Fällen

Diese Praxis sorgte nicht nur unter Leistungsbezieher:innen für so viel Unmut, dass sich jetzt sogar die BA eingeschaltet hat. In einer verbindlichen Weisung an die Jobcenter verdeutlicht die Bundesbehörde, dass eine Anrechnung rückwirkend nicht in Betracht kommt.

„Im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket ist generell auf Rückforderungen zu verzichten. Bereits bewilligte Förderfälle sind nicht anzupassen.”, heißt es darin. Rückforderungsbescheide, die wegen des Tickets erlassen wurden, müssen vom Jobcenter wieder zurückgenommen werden.

9-Euro-Ticket hat nur Auswirkungen auf neue Fälle

Anders ist die Rechtslage bei Fällen, die nach dem 1. Juni bearbeitet und genehmigt wurden. In solchen Fällen dürfen und müssen Jobcenter das 9-Euro-Ticket berücksichtigen. So sollen beispielsweise Fahrtkosten in den Monaten Juni, Juli und August nur in Höhe von 9 Euro erstattet werden.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „9-Euro-Ticket darf nicht vom Jobcenter angerechnet werden“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    das 9.Euro Ticket war sehr gut 👍 in der Zeit gewesen, könnte wirklich besser in andere Dinge ausgeben, z.B. in Lebensmitteln die auch etwas teuer geworden sind. Das ist eine gute Neuigkeit, für die Harts4 Empfänger/in gering Verdiener/in, Arbeitssuchende, da merkt man auch den Unterschied gewaltig, bleiben Sie und Ihre Familien gesund.

    Melanie Rütz

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