Top 5 Corona Stolperfallen bei Hartz 4

Top 5 Corona-Stolperfallen bei Hartz 4

Viele Hartz 4-Empfänger*innen haben ähnliche Probleme mit dem Jobcenter. Seit die Corona-Sonderregeln gelten, stellen wir fest, dass auch die typischen Probleme sich ändern, denen Hartz 4-Empfänger*innen begegnen. Wir haben die wichtigsten Corona-Stolperfallen für Hartz 4-Empfänger*innen zusammengefasst.

Stolperfalle 1: Jobcenter senkt rechtswidrig Kosten der Unterkunft

Die Corona-Regeln gelten mindestens bis Mitte September. Solange darf das Jobcenter die Kosten der Unterkunft nicht absenken. Wer zu Beginn der Sonderregeln noch die volle Miete gezahlt hat, muss es das also weiter tun, bis die Regeln auslaufen.

Sollte das Jobcenter bei Ihnen in letzter Zeit ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt haben, kontaktieren Sie unbedingt unsere Partneranwälte. In diesen Fällen können wir sehr oft erreichen, dass die Wohnkosten vollständig übernommen werden.

Stolperfalle 2: Vermögen ist immer noch relevant

Die Vermögensprüfungen sind bei den Jobcentern im Moment ausgesetzt, sofern mitgeteilt wird, dass kein erhebliches Vermögen vorliegt. Das heißt aber nicht, dass Sie Hartz 4 unabhängig von Ihrem Vermögen bekommen können. Sie müssen immer noch angeben, wie viel Vermögen Sie haben und dürfen dabei keine falschen Angaben machen.Wer über erhebliches Vermögen verfügt, bekommt auch in der aktuellen Krise kein Hartz 4. Die Grenzen sind allerdings sehr viel großzügiger: Die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft darf bis zu 60.000 EUR Vermögen haben, jede weitere Person zusätzlich 30.000 EUR.

Stolperfalle 3: Automatische Weiterbewilligung kann falsch sein

Derzeit verlängert das Jobcenter die Bewilligungszeiträume noch, ohne dass Sie selbst einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter stellen müssen. In der Praxis heißt das, dass die Jobcenter einfach die gleichen Bescheide wie im abgelaufenen Bewilligungszeitraum noch einmal ausstellen – nur eben für einen neuen Zeitraum.

Viele Hartz 4-Empfänger*innen vertrauen darauf, dass diese Bescheide schon richtig sein werden, zumindest wenn Sie im Bewilligungszeitraum vorher keine Fehler festgestellt haben. Das muss aber nicht stimmen. Wenn sich Ihre persönliche Situation geändert hat (beispielsweise die Familiensituation oder Wohnkosten), kann der neue Bescheid trotzdem falsch sein.

Stolperfalle 4: Bewilligungen sind nur vorläufig

Im Moment bewilligen die Jobcenter Leistungen nach § 67 SGB II oft vorläufig. Das ist häufig auch richtig so. Vielen Hartz 4-Empfänger*innen sind aber die Auswirkungen von dieser Regel nicht klar:

  • Zum einen genießen Sie bei einem vorläufigen Bescheid keinen Vertrauensschutz. Wenn also im Nachhinein ein Fehler auffällt, den Sie unter Umständen gar nicht zu verantworten haben, können Sie sich nicht darauf berufen, dass Sie darauf vertraut haben, dass das Jobcenter schon richtig entschieden haben wird. Das kann für Sie Nachzahlungen bedeuten.
  • Zum anderen lohnt es sich nicht, auf die endgültige Festsetzung zu warten – denn die erfolgt in der Regel gar nicht. Ein Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraumes gilt die vorläufige Bewilligung als endgültige Bewilligung – das passiert automatisch und ohne, dass Sie darüber gesondert informiert werden.

Stolperfalle 5: Endgültige Festsetzung beantragen

Eine endgültige Festsetzung können Sie selbst beantragen – dabei sollten Sie aber Vorsicht walten lassen. Denn dafür wird Ihre Situation noch einmal überprüft.

  • Wenn Sie nach der vorläufigen Bewilligung zu wenig Geld bekommen haben, bekommen Sie durch diesen Antrag mehr Geld.
  • Wenn Sie aber mehr Geld zur Verfügung hatten als ursprünglich angenommen, kann das Jobcenter Ihnen nachträglich einen Teil der Leistungen streichen. Dann müssen Sie Geld zurückzahlen.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Top 5 Corona-Stolperfallen bei Hartz 4“

  1. Stolperfalle 1:
    Mit welcher Begründung sollte das Jobcenter die Kosten der Unterkunft einfach absenken? Ich zahle trotz irgendwelcher Sonderregelung meine volle Miete incl. Neben – u. Heizkosten! Dafür bekomme ich ja das Geld als Aufstocker zu meiner mickrigen Rente.
    Muß nur 1x im Jahr eine Weiterbewilligung beantragen und muß seit 2 Jahren keine Kontoauszüge mehr vorlegen, obwohl ich sie jedesmal dabei habe. Sollte es Änderungen geben, sei es wegen Rentenanpassung, Haftpflichtversicherung Privat/Kfz. (gibt 30 Euro Pauschal und bissle extra wegen Kfz.!), reiche ich Kopien ein und gut ist.
    Aber vielleicht kommt es auch darauf an, in welchem Bundesland oder in welcher Stadt man lebt?

  2. Also wir mussten im Juni 2020 einen Antrag stellen, sonst hätten wir keine Bewilligung bekommen! Soviel also dazu! Und wir müssten auch wieder Kontoauszüge mit abgeben. Also war die Vermögensprüfung definitiv nicht ausgesetzt! War sie scheinbar nie während Corona!

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