Hartz 4-Empfänger:innen müssen sich vor dem Jobcenter oftmals “nackig machen”. Das ist zwar nicht sprichwörtlich zu verstehen – und doch trifft es in gewisser Weise zu. Denn nicht selten fordern Behörden Einblicke in intime Details und machen dabei selbst vor Krankenakten von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nicht Halt. Aber darf das Amt eine Schweigepflichtentbindung fordern? Und was bedeutet das überhaupt?