Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist eine der Leitlinien im SGB II. Deshalb ist es Pflicht der Jobcenter, Leistungsbezieher:innen auf passende Jobangebote aufmerksam zu machen. Dabei ignorieren die Behörden jedoch gekonnt die Wünsche und Möglichkeiten der Hartz IV-Empfänger:innen. Das Interesse an einer sauberen Statistik scheint größer zu sein. Darf man sich gegen unzumutbare Vermittlungsvorschläge wehren?