Ein Umzug kann gerade für Hartz IV-Empfänger:innen sehr schnell sehr teuer werden. Abhilfe kann hier die Kostenübernahme durch das Jobcenter schaffen. Dafür muss es dem Umzug aber vorher zustimmen. Bei körperlichen Leiden stellt das in der Regel kein Problem dar. Doch was ist mit psychischen Beweggründen? Dürfen sich Jobcenter hier querstellen?