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Heizen mit Strom: Gibt es einen Mehrbedarf?

Normalerweise übernimmt das Jobcenter die Stromkosten für Hartz IV-Beziehende nicht. Heizen Sie jedoch mit Strom uns sollten deshalb auf einen höheren Stromverbrauch angewiesen sein, haben Sie mitunter einen Anspruch auf Mehrbedarf. 

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Strom- und Heizkosten sind getrennt

Das Sozialgesetzbuch (SGB II) trennt die Kosten für Strom und Heizung klar voneinander. Doch gerade in Altbauten finden sich oft Durchlauferhitzer oder Boiler, die die Warmwasserversorgung nur dezentral regeln.

Die Folge: Wer nicht frieren will, hat einen höheren Stromverbrauch. Die Kosten dafür werden aber nicht vom Jobcenter übernommen, weil der Regelsatz extra einen Pauschalbetrag für Strom vorsieht. 

Erhöhter Stromverbrauch kann Mehrbedarf rechtfertigen

Glücklicherweise steht Betroffenen in solchen Fällen ein Mehrbedarf nach § 21 Abs.7 SGB II zu. Sie erhalten dann zusätzlich zum Regelsatz einen monatlichen Pauschalbetrag, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Regelbedarfsstufe richtet: 

Regelsatz 2023ProzentsatzMehrbedarf
502 EUR2,3 %11,55 EUR
451 EUR2,3 %10,37 EUR
402 EUR2,3 %9,25 EUR
420 EUR1,4 %5,88 EUR
348 EUR1,2 %4,18 EUR
318 EUR0,8 %2,54 EUR

Tipp: Durchlauferhitzer und Co. vom Vermieter bestätigen lassen

In der Regel prüft das Jobcenter gründlich, ob Ihnen ein Mehrbedarf auch tatsächlich zusteht. Wir empfehlen daher, eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters einzuholen, die das Vorhandensein eines Durchlauferhitzers o.Ä. bescheinigt.

Eigener Stromzähler für höheren Mehrbedarf

Über die oben genannten Pauschalbeträge geht das Jobcenter nur hinaus, wenn der höhere Verbrauch durch einen separaten Stromzähler nachgewiesen werden kann. Dieser ist aber nicht immer vorhanden. Technisch ist die Installation eines eigenen Stromzählers zwar möglich, allerdings müssen Sie sich selbst um den Einbau eines entsprechenden Gerätes bemühen und die Kosten dafür tragen. 

Darlehen bei drohender Stromsperre beantragen

Wenn Sie trotz Mehrbedarf mit Ihren Zahlungen in Rückstand geraten, kann Ihnen eine Stromsperre drohen. Suchen Sie das Gespräch: Die meisten Stromanbieter sind kulant und lassen sich auf eine Ratenzahlung ein.

Sollte Ihr Anbieter sich wider Erwarten querstellen, bleibt Ihnen nur der Gang zum Jobcenter. Dort können Sie ein zinsloses Darlehen beantragen. Ein Nachteil hat die ganze Sache aber: Jedes Darlehen muss zurückgezahlt werden. Infolgedessen wird das Jobcenter Ihren Regelsatz so lange kürzen, bis das Darlehen vollständig abbezahlt ist. 

Was aber, wenn das Jobcenter den Mehrbedarf ablehnt oder nicht die tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt? Dann lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte überprüfen. Bei falscher Kalkulation oder ungerechtfertigter Ablehnung wird Widerspruch eingelegt.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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