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Bürgergeld-Beziehende bleiben wieder auf Energiekosten sitzen

Das neue Bürgergeld soll armutsfest sein. Doch eine Analyse des Vergleichsportals Check24 zeigt: Auch nach der groß angekündigten Sozialreform reicht das Geld nicht, um die Energiekosten zu decken.

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Bürgergeld löst Hartz IV ab

Seit Beginn des Jahres erhalten Arbeitslose statt Hartz IV das neue Bürgergeld. Die Versprechen der Ampelregierung waren groß: Weniger Bürokratie, mehr Geld und Kommunikation auf Augenhöhe. Auch von einer angemessenen Berücksichtigung der Inflation bei der jährlichen Neuberechnung der Regelbezüge war die Rede.

Kosten übersteigen Strompauschale im Regelsatz

Nach nicht einmal zwei Wochen später bröckelt die Fassade aber bereits. Das Vergleichsportal Check24 hat sich nämlich die Entwicklung der Strompreise in den kommenden Monaten etwas genauer angeschaut und mit dem Pauschalbetrag, der im Regelsatz für die Stromkosten enthalten ist, verglichen.

Das Ergebnis ist ziemlich ernüchternd: Ein Ein-Personen-Haushalt wird trotz Strompreisbremse bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.500 kWh rund 661 EUR hinblättern müssen. Im Bürgergeld-Regelsatz sind aber lediglich 511 EUR pro Jahr für Strom vorgesehen. „Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale”, schreibt Check24.

Hinweis: Strompreisbremse

Um eine bezahlbare Stromversorgung zu gewährleisten, hat die Bundesregierung zum 1. Januar die sogenannte Strompreisbremse eingeführt – ein staatlicher Zuschuss, der dafür sorgen soll, dass Verbraucher nicht mehr als 40 Cent pro kWh zahlen müssen.

Jobcenter-Darlehen sind letzte Option

Die Angst vor einer Stromsperre bleibt somit für Bürgergeld-Empfänger:innen auch 2023 bestehen. Betroffenen bleibt wohl nichts anderes übrig, als entweder Abstriche an anderer Stelle zu machen oder ein Jobcenter-Darlehen zu beantragen. Fest steht nur: Finanziell wird es (wieder einmal) eng.

Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte bleiben auch mit dem neuen Bürgergeld für Sie im Einsatz. Wie gewohnt prüfen sie kostenlos Bescheide vom Jobcenter und legen gegebenenfalls Widerspruch für Sie ein.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Bürgergeld-Beziehende bleiben wieder auf Energiekosten sitzen“

  1. Wann bekomme ich als Bürgergeldempfänger die aktuelle Energie Pauschale ausgezahlt (300,00 €). Bitte helfen Sie mir. MfG

    1. Hallo Mannigel,
      leider ist uns nicht bekannt, dass aktuell eine Energiepauschale für Bürgergeld-Beziehende im Raum steht.
      Viele Grüße

  2. Was ich an dem Artikel Strompreisbremse nicht verstehe Regelsatz von 511 Euro. Ich denke da gibt es kein Regelsatz , für Strom ist doch jeder selber verantwortlich

    1. Hallo M. Malenke,
      im Regelsatz ist ein gewisser Anteil enthalten, der für Energiekosten vorgesehen ist. Aktuell beträgt der 42,55 EUR. Mal zwölf gerechnet, ergibt das knapp 511 EUR. Wie sich der Regelsatz weiterhin zusammensetzt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
      Viele Grüße

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