Aufenthaltsrecht ist kompliziert. Sozialrecht auch. Wenn beides gleichzeitig angewendet werden muss, passieren bei den Jobcentern oft Fehler. So auch in diesem Fall, der unsere Partneranwälte beschäftigte:
Jobcenter wollte nicht zahlen. Grund: Flüchtling
Ein Paar mit einem kleinen Kind stellte beim Jobcenter Iserlohn einen Antrag auf ALG II-Leistungen. Der Vater, der zwar keinen deutschen Pass hat, aber schon sein ganzes Leben in Deutschland lebt, bekam auch einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Die Mutter, die aus dem Libanon kommt und erst seit Kurzem in Deutschland ist, sollte aber kein Geld bekommen. Zur Begründung hieß es, die Frau sei Flüchtling und habe daher keinen Anspruch auf Hartz 4.
Nur 854 EUR insgesamt sollte die Familie bekommen – und auch das nur ein paar Monate lang. Danach sollte der Leistungsanspruch noch einmal sinken und schließlich ganz entfallen. Die Zahlung von rund 850 EUR kam zustande, weil die Mutter nicht berücksichtigt wurde. Warum der Anspruch aber noch weiter sinken sollte und dann gar nicht mehr gezahlt werden sollte, erschließt sich gar nicht mehr.
Jobcenter kannte sich mit Aufenthaltsrecht nicht aus
Grund genug für unsere Partneranwälte, beim Jobcenter Iserlohn Widerspruch einzulegen. Denn das Jobcenter hatte geltendes Recht falsch angewandt. Was stimmt ist: Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe bekommt, bekommt nicht gleichzeitig Hartz 4. Welche Leistung aber gezahlt werden muss, ist abhängig vom genauen Aufenthaltsstatus.
Und diesen Aufenthaltsstatus hatte das Jobcenter Iserlohn nicht korrekt berücksichtigt. Denn dadurch, dass die Frau in einer Bedarfsgemeinschaft mit jemandem lebte, der Hartz 4 bekam, hatte sie mit ihrem Aufenthaltstitel auch selbst Anspruch auf Hartz 4 – und auf keine andere Leistung. Gemäß der Entscheidung des Jobcenters hätte sie also ganz ohne Geld dagestanden.
Achtung: Immer einen Antrag stellen
Oft kennen sich Behördenmitarbeiter nicht gut genug aus und erklären Menschen, dass sie keinen Antrag auf Hartz 4 stellen sollten – sie hätten ohnehin keinen Anspruch. Wenn Sie in finanzieller Not sind, sollten Sie aber immer trotzdem einen schriftlichen Antrag stellen, denn dann müssen Sie auch einen schriftlichen Bescheid bekommen, gegen den Sie vorgehen können. Wenn Sie sich abwimmeln lassen und gar keinen Antrag stellen, können Sie im Nachhinein kaum noch Ansprüche geltend machen.
Partneranwälte erstritten Leistungen für junge Mutter
Nach dem Widerspruch unserer Partneranwälte sah ihre Situation aber deutlich besser aus. Die Familie bekam statt 854 EUR fast das Doppelte: 1366 EUR im ersten Monat, danach dauerhaft 1453 EUR.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie fehlende Kenntnisse im Aufenthaltsrecht zu Fehlentscheidungen bei den Jobcentern führen können. Gerade Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen haben in solchen Fällen Nachteile, weil sie die Begründungen der Entscheidungen oft nicht verstehen. Mit Hilfe eines kundigen Anwalts können Betroffene ihre Rechte aber trotzdem durchsetzen.
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Ich bekomme Krankengeld und kann zurzeit nicht mehr arbeiten kann ich ein Antrag zu aufstocken bekommen