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Hartz IV Regelsatz: Drei Euro mehr ist beschlossene Sache

Die Pläne der Bundesregierung zur mickrigen Erhöhung des Regelsatzes werden jetzt bittere Realität. Das Kabinett hat die Anpassung beschlossen. Dadurch erhalten Hartz IV-Empfänger*innen nächstes Jahr zwei bis drei Euro mehr im Monat. Freude kommt da kaum auf: Angesichts der Inflation müssen Grundsicherungsempfänger*innen bald wohl jeden Cent fünfmal umdrehen.

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Beschluss ohne Änderung

Über den Plan der Bundesregierung, den Regelsatz 2022 nur leicht anzuheben, berichteten wir bereits. Trotz harscher Kritik hat das Bundeskabinett die Erhöhung aber ohne Änderungen beschlossen. Jetzt fragen sich viele Hartz IV-Empfänger*innen, wie sie im nächsten Jahr über die Runden kommen sollen. Drei Euro mehr im Monat reichen nämlich keinesfalls um die steigenden Lebensmittel- und Energiepreise zu decken.

Hinweis: Regelsatzberechnung durch das BMAS

Verantwortlich für die jährliche Regelsatzberechnung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Ministerium berechnet auf Grundlage des Regelsatz-Ermittlungsgesetzes den Regelsatz jedes Jahr aufs Neue.

Sonder- und Mehrbedarf als letzter Ausweg?

Was also können Hartz IV-Empfänger*innen tun? Zumindest bestimmte Kosten stellen Mehr- bzw. Sonderbedarfe dar, die vom Jobcenter übernommen werden. So trägt das Jobcenter beispielsweise die Warmwasserkosten, wenn Ihr Wasser dezentral, also durch einen Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird.

Genau da liegt aber auch das Problem mit den Mehrbedarfen. Diese sind sehr kleinteilig ausbuchstabiert. Sollte Ihre persönliche Situation nicht eins zu eins dem gesetzlichen Rahmen entsprechen, haben Sie keine Chance auf zusätzliche Leistungen.

Ähnliches gilt auch für Sonderbedarfe. §24 SGB II spricht ausdrücklich von einem „unabweisbaren” Bedarf. Gerichte und Behörden legen diesen Begriff sehr eingeschränkt aus, sodass viele Hartz IV-Empfänger*innen wohl auch hier leer ausgehen werden.

Eine neue Berechnungsformel muss her

Nicht zuletzt deshalb fordern Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände eine Änderung der Berechnungsformel. Die Erhöhung für 2022 sei unter anderem deswegen so niedrig, weil die Berechnungen auf Basis der Löhne und Preisentwicklungen aus 2020 vorgenommen wurden. Damals seien die Preise aber wegen der Senkung der Mehrwertsteuer deutlich niedriger gewesen als heute. Der Regelsatz müsse in Zukunft die Inflation besser berücksichtigen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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