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Hartz 4-Regelsatz: geplante Erhöhung für 2022 um drei Euro erntet Kritik

Der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger*innen wird jedes Jahr angepasst. Dabei ist für 2022 voraussichtlich eine Erhöhung der Bedarfsleistungen um zwei bis drei Euro geplant, wie das Nachrichtenportal “The Pioneer” berichtet. Sozialverbände kritisieren die Erhöhung jedoch als zu gering.

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Hartz IV-Regelsatz steigt 2022 ganz leicht an

Die Bundesregierung plant für das Jahr 2022 eine Erhöhung des Regelsatzes. Wie Viele bereits im Vorfeld prognostiziert haben, fällt diese aber deutlich geringer aus als sonst. Aufgrund der Corona-Krise sind die bundesweiten Löhne, die einen bedeutenden Anteil an der Anpassungsformel ausmachen, stark gefallen. Das bekommen nun auch Hartz IV-Empfänger*innen zu spüren – die Erhöhung beträgt voraussichtlich gerade einmal drei Euro.

Übersicht über die geplanten Anpassungen:

Regelsatzleistungen für bestimmte BedarfsgruppenAlleinstehendeEhegattenVolljährige ohne eigene Wohnung

Kinder u. Jugendliche zwischen 14 und 17 JahrenKinder u. Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren Kinder bis fünf Jahre
Bisherige Höhe der Leistungen446 EUR

401 EUR357 EUR373 EUR
309 EUR283 EUR
Neuer Regelsatz ab 2022449 EUR

404 EUR360 EUR376 EUR
311 EUR285 EUR

Regelsatzanpassung bestimmt sich nach Preis- und Lohnentwicklung

Denn wie hoch die jährliche Anpassung des Regelsatzes ausfällt, ermittelt das Statistische Bundesamt anhand einer Formel, die neben der Preis- auch die bundesweite Lohnentwicklung berücksichtigt. Bei der Preisentwicklung werden allerdings nur die sogenannten “regelbedarfsrelevanten” Waren und Dienstleistungen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Kleidung, Nahrungsmittel aber auch Fahrräder und Friseurbesuche.

Weil die Preisentwicklung die lebensnotwendigen Kosten widerspiegelt, wird sie mit 70% besonders stark bei der Berechnung des neuen Regelsatzes gewichtet. Die Lohnentwicklung dagegen macht die restlichen 30% aus.

Sozialverbände: Anpassung des Regelsatzes zu gering

Trotz einer Erhöhung stößt das Vorhaben der Bundesregierung auf viel Gegenwind. Insbesondere das Deutsche Kinderhilfswerk hält sich mit Kritik nicht zurück. “Zwei bis drei Euro Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug sind ein schlechter Witz”, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks.

Er fordert nicht nur eine komplett neue Formel zur Berechnung des Regelsatzes, sondern auch eine Kindergrundsicherung, die vom Hartz IV-Bezug der Eltern abgekoppelt ist. Denn die zurzeit geltende Ermittlung des Hartz IV-Regelsatzes leide unter methodischen Schwächen und sei damit kein geeignetes Mittel, um Bedarfe realitätsnah abzubilden. Folglich müsse der Staat mehr Mittel zur Verfügung stellen, um eine gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Erwachsenen zu gewährleisten.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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