Der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger*innen wird jedes Jahr angepasst. Dabei ist für 2022 voraussichtlich eine Erhöhung der Bedarfsleistungen um zwei bis drei Euro geplant, wie das Nachrichtenportal “The Pioneer” berichtet. Sozialverbände kritisieren die Erhöhung jedoch als zu gering.
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Hartz IV-Regelsatz steigt 2022 ganz leicht an
Die Bundesregierung plant für das Jahr 2022 eine Erhöhung des Regelsatzes. Wie Viele bereits im Vorfeld prognostiziert haben, fällt diese aber deutlich geringer aus als sonst. Aufgrund der Corona-Krise sind die bundesweiten Löhne, die einen bedeutenden Anteil an der Anpassungsformel ausmachen, stark gefallen. Das bekommen nun auch Hartz IV-Empfänger*innen zu spüren – die Erhöhung beträgt voraussichtlich gerade einmal drei Euro.
Übersicht über die geplanten Anpassungen:
Regelsatzleistungen für bestimmte Bedarfsgruppen | Alleinstehende | Ehegatten | Volljährige ohne eigene Wohnung | Kinder u. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren | Kinder u. Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren | Kinder bis fünf Jahre |
---|---|---|---|---|---|---|
Bisherige Höhe der Leistungen | 446 EUR | 401 EUR | 357 EUR | 373 EUR | 309 EUR | 283 EUR |
Neuer Regelsatz ab 2022 | 449 EUR | 404 EUR | 360 EUR | 376 EUR | 311 EUR | 285 EUR |
Regelsatzanpassung bestimmt sich nach Preis- und Lohnentwicklung
Denn wie hoch die jährliche Anpassung des Regelsatzes ausfällt, ermittelt das Statistische Bundesamt anhand einer Formel, die neben der Preis- auch die bundesweite Lohnentwicklung berücksichtigt. Bei der Preisentwicklung werden allerdings nur die sogenannten “regelbedarfsrelevanten” Waren und Dienstleistungen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Kleidung, Nahrungsmittel aber auch Fahrräder und Friseurbesuche.
Weil die Preisentwicklung die lebensnotwendigen Kosten widerspiegelt, wird sie mit 70% besonders stark bei der Berechnung des neuen Regelsatzes gewichtet. Die Lohnentwicklung dagegen macht die restlichen 30% aus.
Sozialverbände: Anpassung des Regelsatzes zu gering
Trotz einer Erhöhung stößt das Vorhaben der Bundesregierung auf viel Gegenwind. Insbesondere das Deutsche Kinderhilfswerk hält sich mit Kritik nicht zurück. “Zwei bis drei Euro Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug sind ein schlechter Witz”, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks.
Er fordert nicht nur eine komplett neue Formel zur Berechnung des Regelsatzes, sondern auch eine Kindergrundsicherung, die vom Hartz IV-Bezug der Eltern abgekoppelt ist. Denn die zurzeit geltende Ermittlung des Hartz IV-Regelsatzes leide unter methodischen Schwächen und sei damit kein geeignetes Mittel, um Bedarfe realitätsnah abzubilden. Folglich müsse der Staat mehr Mittel zur Verfügung stellen, um eine gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Erwachsenen zu gewährleisten.
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