Frau trägt Maske

Corona-Zuschuss: Sind 150 Euro wirklich genug?

Ein neuer Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe hat die Diskussion über die Corona-Soforthilfe an Hartz IV-Empfänger*innen wieder aufleben lassen. Das Gericht hat nämlich einer Klägerin einen Mehrbedarf für die Versorgung mit medizinischen Masken zugesprochen und in seinem Beschluss die mangelnde staatliche Hilfe kritisiert. Damit distanziert es sich ganz deutlich von den meisten anderen Sozialgerichten in Deutschland, die einen Masken-Mehrbedarf ablehnen.

Alleinerziehende Mutter erhält einen Mehrbedarf

In seinem Beschluss gewährte die 12. Kammer des SG Karlsruhe einer alleinerziehenden Mutter einen monatlichen Mehrbedarf, um eine ausreichende Versorgung mit medizinischen Masken herzustellen. Die Frau hatte die Masken ursprünglich beim Jobcenter beantragt, damit sie u.a. ihr herzkrankes Kind zu Arztterminen oder zur Physiotherapie bringen kann. Das Jobcenter sah aber keinen Mehrbedarf gegeben und weigerte sich, zusätzliche Leistungen zu erbringen.

Daraufhin zog die Frau vor Gericht und bekam jetzt recht. Die Richter*innen äußerten sich zudem auch zur Corona-Soforthilfe der Bundesregierung und kritisierten diese scharf:

  • Sie komme erst im Mai und damit viel zu spät, um die höheren Ausgaben von Januar bis April zu kompensieren
  • Die Hilfe erhielten nur Hartz IV-Empfänger*innen, die (auch) im Mai noch auf Grundsicherung angewiesen seien, was ein willkürliches und unzulässiges Kriterium sei
  • Und sie sei zu gering, um die hohen Kosten der Pandemie zu decken

Teilweise bezeichnet das Gericht die Soforthilfe als “verfassungswidrig” und findet damit ganz klare Worte gegen das Vorhaben der Bundesregierung.

Gerichte verweigern oft einen Corona-Mehrbedarf

Das SG Karlsruhe ist mit dieser Meinung ein Außenseiter innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Viele andere Gerichte verweigern den Klägern zusätzliche Leistungen in der Corona-Pandemie. Sie sind nämlich der Auffassung, dass der Regelsatz ausreiche, um die Kosten für Hygieneartikel und Co. zu decken.

Immerhin lasse sich durch den Wegfall von Kultur- und Freizeitangeboten ja auch eine ganze Menge sparen, die dann anderweitig eingesetzt werden könne, so das Hauptargument. Aus Sicht der meisten Sozialgerichte müsse es auch nicht immer die teure FFP2-Maske sein; eine deutlich günstigere OP-Maske reiche vollkommen aus.

Mehrbedarf wird wohl weiterhin ein strittiges Thema sein

Ein Ende der Diskussion ist noch lange nicht in Sicht. Daher werden wahrscheinlich Beschlüsse wie der des SG Karlsruhe eine Ausnahme bleiben und die Erfolgsaussichten für Hartz 4-Empfänger*innen bleiben damit zunächst gering.

 

Quellen:

 

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

3 Antworten auf „Corona-Zuschuss: Sind 150 Euro wirklich genug?“

  1. Ich bin selber Hartz 4 Empfänger. Mein Geld reicht nicht aus um mich ausreichend mit FFP2 Masken zu versorgen, ich kann dadurch nur wenig am sozialem Leben teilhaben. Man wird von den Jobcenter zur Einsamkeit verdammt, selbst das einkaufen gehen lässt man ausfallen damit die Masken länger ausreichen. Das Geld reicht oft nicht weil man ja noch einen teil der Miete selber tragen muss und dann überlegt man ob man sich etwas zu essen oder FFP2 oder OP MAsken kaufen soll. Außerdem sind diese MAsken einmal Artikel also einmal nutzen und dann weg. Wenn man Monatlich einen mehrbetrag bekommen würde wäre das, für uns alle eine Erleichterung. Man sollte auch berücksichtgen das man die ledigen HArtz 4 Empfänger seit beginn der Pandemie nicht berücksichtigt hat. Wir mussten die ganze Zeit zusehen wie wir klar kamen. Auch einTeilbetrag für die vergangenen Monate wäre nur gerecht, und ein höherer Betrag für die jetzigen Monate und die kommenden Monate wäre nur gerecht.

  2. da die Regelsätze in allen Bereichen viel zu niedrig sind ist die Behauptung vieler Gerichte falsch denn das für Freizeit, Kultur und ähnliches genutzt werden kann/soll für die stark gestiegenen Stromkosten, Lebensmittel und Coronaschutz verwendet werden müssen! All die darüber urteilen sollten einmal selbst in der misslichen Lage sein und einzig auf das armselige ALG II angewiesen zu sein dann würden die Urteile alle samt anders ausfallen doch wollen die nicht sehen und zudem handeln und urteilen sie nach Vorgabe der Regierung die hoffentlich bald Geschichte ist. Corona- Krise angefangen von den Vollversagern im EU Rat ( von der Leyen) bis hin zu Scheuer und Spahn…alle kriegen nix auf die Reihe. Jeder Kaufmannslehrling im ersten Lehrjahr hätte das besser hin bekommen.

  3. Ich habe seit einer Woche schon nichts mehr zu essen und Selbst Corona Tests, kann ich mir auch nicht
    leisten! Aber jetzt zu lesen, das die Einmalige Beihilfe von 150,- vielleicht doch nicht gezahlt wird, ist genauso traurig, wie die Gesamt Lage in Deutschland. Keine Impfstoffe keine Unterstützung, keine Hoffnung…!

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